…***A*** war bis zum gegenständlich strittigen Verkauf von 55 % der Anteile im Jahr 2012 (der von der Abgabenbehörde als Mantelkauf qualifiziert wurde) Alleineigentümer der Gesellschaft. Die Erklärungsdaten und Veranlagungen in den Jahren seit Gründung Ende 2007 stellen sich dar wie folgt: Jahr Gesamtbetrag der Einkünfte…
…Mail vom 02.06.2015 des Teamleiters eines Betriebsprüfungsteams (***D***) der belangten Behörde an Herrn ***R*** (steuerliche Vertretung der Bf.) beigefügt: "Ich darf mich kurz schriftlich melden: Mantelkauf - kein Thema mehr (dank ihrer guten Argumente) Forderungsverzicht des ***A*** an die GmbH - bisher noch keine Unterlagen…
Wir fassen bezüglich Mantelkauf zusammen, dass sich die organisatorische Struktur gegenüber dem Jahr 2012 erst im November 2018 wesentlich geändert hat. Die Gesellschafterstruktur hat sich, was Herrn ***A*** betrifft, bis heute nicht geändert. Zur Akademiereise ***Ort1***, deren Aufwendungen nicht als abzugsfähig anerkannt werden, ist angesichts…
…(BP-Bericht) 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt zur Akademiereise sind im Wesentlichen unstrittig und sind die Quellen in den Klammern angeführt. Die Beweiswürdigung der zum Mantelkauf strittigen Sachverhaltselemente (Geschäftsführertätigkeit ***A***, Tätigkeit und Vermögen der Bf.) finden sich unter Punkt 3.1.2). Die Ausführungen zu den…
…S ***2*** war bis zum gegenständlich strittigen Verkauf von 55 % der Anteile im Jahr 2012 (der von der Abgabenbehörde als Mantelkauf qualifiziert wurde) Alleineigentümer der Gesellschaft. Die Erklärungsdaten und Veranlagungen in den Jahren seit Gründung Ende 2007 stellen sich dar wie folgt: | Jahr |…
…vom 02.06.2015 des Teamleiters eines Betriebsprüfungsteams (***5***) der belangten Behörde an Herrn H ***30*** (steuerliche Vertretung der Bf.) beigefügt: "Ich darf mich kurz schriftlich melden: Mantelkauf - kein Thema mehr (dank ihrer guten Argumente) Forderungsverzicht des ***2*** an die GmbH - bisher noch keine Unterlagen…
…durchgeführt worden ist. Aufgrund der positiven Entwicklung können erstmals Gewinnausschüttungen vorgenommen werden, sodass der Verdacht einer bloß formellen Gesellschafterstellung unbegründet ist. Wir fassen bezüglich Mantelkauf zusammen, dass sich die organisatorische Struktur gegenüber dem Jahr 2012 erst im November 2018 wesentlich geändert hat. Die Gesellschafterstruktur hat…
…Geschäftsfeld für sich entdeckt. Es ist für die Richterin nicht ersichtlich, dass diese Änderung zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhersehbar oder geplant war. Natürlich kann sich ein Mantelkauf über einen mehrjährigen Zeitraum hinziehen. Allerdings wird die Indizwirkung des Faktors Zeit umso schwächer, je länger sich…
…ab 2010 in Form von "Durchführung von Beratungsleistungen". Demnach erbrachte die Gesellschaft ab 2010 Beratungsleistungen im Bereich Marketing, Markteinführung von Weinen der F.-Gruppe aus Land. Die Prüferin stellte fest, dass infolge Vorliegens eines Mantelkaufbestandes im Sinne des § 8 Abs. 4 KStG keine Möglichkeit bestehe…
…ABNr. ***8***, Tz. 4 Mantelkauftatbestand § 8 (4) KStG: Im Jahr 2015 fand im Unternehmen der GmbH eine Außenprüfung der Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2011 bis 2013 statt. Zur Ausgangssituation stellte die Prüferin fest, dass H.K am 2.2.2009 einen Antrag auf…
…Mai 2017 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. a. Der Mantelkauftatbestand werde von der Firma mit folgender Begründung verneint: (1) Im Firmenbuch sei bereits vor Abtretung der Anteile vom bisherigen Gesellschafter H. eine Änderung der Betätigung auf Industriebodenverlegung durchgeführt worden. (2) Herr WG sei nur…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde von der belangten Behörde der Mantelkauftatbestand als erfüllt angesehen. Strittig ist das Vorliegen wirtschaftlicher Änderungen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Allgemeines Die beschwerdeführende Gesellschaft ***Bf*** (in der Folge Bf.) wurde…
…wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben sei (Mantelkauf). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Berücksichtigung und Abwägung der in der Besprechung vom 18…
… 8 Abs. 4 Z. 2 EStG 1988-Mantelkauf: Aufgrund der Eintragungen in Firmenbuch zu FN **''' g ergibt sich hinsichtlich der Vorgänge im Juni 2006, dass - alle Gesellschafter gewechselt haben und dass - der Geschäftsführer gewechselt hat. Aufgrund der Aktenlage ergibt sich, das der Betrieb bereits eingestellt…
…und fristgerecht Berufung. In dem angefochtenen Bescheid habe das Finanzamt (FA) unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Außenprüfung den Verlustabzug betreffend die Jahre 1997, 2005 und 2006 in Höhe von € 61.423 wegen Vorliegens eines Mantelkaufes nicht anerkannt. Diese Beurteilung sei rechtswidrig, weil weder…
…2 Abs. 2b Z 2 EStG 1988, da nach Ansicht des Finanzamtes der Tatbestand des Mantelkaufes wegen einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur sowie der Änderung der Gesellschafterstruktur verwirklicht worden sei. Diese wesentlichen Änderungen seien im Einzelnen wie folgt gegeben: 1. Änderung der…
…Bf. infolge der Hereinnahme der D-Gruppe umso ausgeprägter sein müssen, damit ein den Mantelkauf auslösender Verlust der wirtschaftlichen Identität gegeben wäre. Die mit der Hereinnahme der D-Gruppe ab 2008 bewirkten Umsatzsteigerungen sind zu einem wesentlichen Teil aus dem Umstand begründet, dass F.K…
…2012). Mit Generalversammlungsbeschluss vom 25.1.2013 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. (2) Im Zuge einer Außenprüfung bei der Bf stellte der Prüfer laut (vorläufigem) "Schlussbesprechungsprogramm" Folgendes fest: "Die Betriebsprüfung bei der Bf hatte den Zweck den Sachverhalt festzustellen, ob ein Mantelkauf gem. § 8…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist das Vorliegen eines Mantelkaufs und demzufolge die Anerkennung von Verlusten i.H.v. 43.474,31 € (KZ 619) bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer 2008. Die Gesellschaft wurde am 20. Jänner 1994…
…sind. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin (Bf) ist die belangte Behörde davon ausgegangen, bei der Bf liege ein Mantelkauf iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG vor…