…stattgefunden. In Tz. 1 des Prüfungsberichtes vom 6. Mai 2013 wird festgestellt, dass von der a Lohnaufwendungen an diverse Organisationen steuerfrei weiterverrechnet worden seien. Gemäß dem Schreiben vom 30. April 2013 vertrete Herr c von der d Wirtschafts- und Buchhaltungs GmbH die Meinung, dass diese…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 8. Mai 2014, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Februar 2014, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
…in Österreich, der Lohnsteuer und Lohnnebenkosten zu tragen hat, entstehen im Vergleich dazu zu den ausbezahlten Nettolöhnen nochmals so hohe Kosten aus den gesamten weiteren Lohnaufwendungen. Das Bundesfinanzgericht kam aufgrund des festgestellten Sachverhalts, der die insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe gängige Praxis widerspiegelt, zum Schluss…
…Begründend führte die belangte Behörde aus, dass die vom Bf. geltend gemachten Lohnaufwendungen für seine Exgattin "in Anlehnung an die Vorjahre" nur im Ausmaß von 600,00 € pro Monat erkannt würden; hinsichtlich der Vermietungseinkünfte führte die Behörde aus, die vereinnahmten Entgelte für die Mitbenützung…
…Leistung für die T-GmbH erbracht habe. Für den Zeitraum 7/2016 bis 12/2016 sei eine verdeckte Ausschüttung in diesem Zusammenhang in Höhe der Brutto-Lohnaufwendungen festgestellt worden. Das Dienstverhältnis von Frau A* sei nicht anerkannt worden, da der BF niederschriftlich am 21.8…
… 2016: Lohnaufwand 79.174,03 €; KESt 27,5 %: 16.368,28 €). Da auch im Nachschauzeitraum 2017 hinsichtlich der Lohnaufwendungen von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen sei und die Kapitalertragsteuer für 2017 bereits fällig sei, werde im Zuge der Außenprüfung KESt in Höhe von 16…
…stattgefunden. EUR 18.000,00 sind daher nicht als Vorsteuer abziehbar. Tz. 7 - Lohnaufwendungen: Der als Arbeitnehmer der Bf. angemeldete ***7*** ist von Juli 2012 bis Februar 2013 der Pfleger von ***3*** gewesen. 2013 werden EUR 1.339,88 nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Tz. 8…
…vom 11.1.2013 erfolgten vom Beschwerdeführer Anfechtungen zu folgenden Punkten: Verjährung und Wiederaufnahme des Verfahrens ESt & USt **Konto X** ESt & USt **C-Gebäude** ESt Lohnaufwendungen **MA** ESt & USt Vermietung **Y-Gasse** Zinsen **Z-Trust** Progressionserhöhung **Z-Trust** Es erweise sich nach Vorbringen des Beschwerdeführers…
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. bezeichnet) erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 EStG und beantragte in den Jahren 2011 bis 2014 den Abzug von Lohnaufwendungen iZm Arbeitsleistungen seiner teilzeitbeschäftigten Ex-Gattin, ***1***, in Höhe von jährlich jeweils EUR 13.187…
…wobei im Rahmen letzterer unter dem Titel "übrige Werbungskosten" unter anderem Lohnaufwendungen für die Ehegattin in Höhe von 26.843,21 Euro für das Jahr 2012 und in Höhe von 26.279,43 Euro für das Jahr 2013 geltend gemacht wurden. Nach einer erklärungsgemäßen Veranlagung…
…14.11.2019 übermittelten Ermittlungsergebnis ergibt sich zweifelsfrei, dass der BF die Lohnaufwendungen der von den tschechischen Firmen in den Jahren 2012 - 2014 gestellten Arbeitnehmer von den tschechischen Firmen vor Bezahlung der jeweiligen Vergütungen nicht schriftlich mitgeteilt wurden. Dieser Umstand wurde von der BF auch…
…gewährt und vom Finanzamt als Entgeltsminderung gewertet, weshalb die Vorsteuer für die Software um € 1.268,75 und für die Hardware um € 1.036,39 korrigiert wurde. Tz 3: Personalaufwand. Die Lohnaufwendungen für die Tochter der Bf. K und den Sohn der Bf…
…50 % geschätzten bzw. anerkannten Lohnaufwendungen sowie der Würdigung der mit den Fremdfirmen in Verbindung stehenden Deckungsrechnungen verwies der Lohnsteuerprüfer auf die abgabenbehördliche Prüfung betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer. Die belangte Behörde erließ dieser Feststellung Rechnung tragende Bescheide betreffend Haftung für Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrags und des…
…geht davon aus, dass die Rechnungen als Deckungsrechnungen zur Absetzung von Löhnen als Betriebsausgaben dienten. Diese sollten nicht als Lohnaufwendungen in der Buchhaltung aufscheinen, um den Nachweis von nicht gemeldeten Dienstnehmern zu erschweren (siehe Seite 7 des Vorlageberichts vom 28.05.2018). Seien tatsächlich Leistungen…
…Ausgehend von den vorliegenden Aufzeichnungen und abgewickelten Aufmaßen sei davon auszugehen, dass den Betriebseinnahmen der portugiesischen Unternehmen Betriebsausgaben (Lohnaufwendungen) von rund 90% gegenüberstünden. Der UFS gab der Berufung gegen die Haftungsbescheide insoweit teilweise Folge, als sie die der Abzugsteuer zu unterziehenden Beträge geringfügig niedriger annahm…
…Lohnnebenkosten wurden daher nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Unter Verweis auf die Feststellungen der Betriebsprüfung wurde bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 den Lohnaufwendungen für den Sohn ebenfalls der Abzug als Betriebsausgaben verwehrt. Gegen die auf dem Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung beruhenden Einkommensteuerbescheide 2006 - 2009…
…€ betragen. Ein Einnahmenüberschuss sei einmalig im Jahr 2007 in Höhe von 657,00 € erzielt worden. In den Überschussermittlungen seien diverse Aufwendungen (wie zB für das Kfz oder auch Lohnaufwendungen lt. übermittelten Lohnzetteln für den Ehegatten und die Tochter) gar nicht berücksichtigt worden, sonst…
…habe. Es sei davon auszugehen, dass die ***K-GmbH*** laufend Schwarzarbeiter beschäftigt habe und anstelle von abgaben- und beitragsabhängigen Lohnaufwendungen Deckungsrechnungen abgesetzt worden seien. Der angesetzte Fremdleistungsaufwand betreffend die Rechnungen der amtsbekannten Scheinunternehmen sei daher abzuerkennen und ein zusätzlicher Lohnaufwand von 50 % anzusetzen gewesen. Daraus…
…darstellen würden. Das Finanzamt nahm für sich im Rahmen der Außenprüfung die Schätzungsbefugnis in Anspruch. Wegen der erbrachten Leistungen seien - so das Finanzamt - fiktive Lohnaufwendungen in Höhe von 50% der nicht anerkannten Fremdleistungsaufwendungen für 2013 und 2014 anzusetzen. Aufgrund von Erlöserfassungsunsicherheiten erfolge eine Hinzurechnung gemäß §…
…Risikobranche - nicht genauer überprüft hatte. Dass es dem Beschwerdeführer gelang mit seriösen Subunternehmen zu arbeiten erschließt sich eindeutig aus den anerkannten Aufwendungen von anderen beauftragten Firmen. Lohnaufwendungen für den Sohn: In der mündlichen Verhandlung wurde von der steuerlichen Vertretung ausgeführt, dass die Tätigkeit des Sohnes…