…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987; Z 16: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen…
…die BF von vornherein zum Zwecke der Nutzung durch den Auftraggeber. Insoweit die BF mit Bezug auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21 BAO vorbringt dass es nicht sein könne, dass ein und derselbe wirtschaftliche Sachverhalt, nämlich letztendlich die Lieferung von Grund und Boden und Gebäude…
…2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 von der Steuer befreit. Nach bürgerlichem Recht gehört zu einem Grundstück auch das Zugehör (z.B. Gebäude) einschließlich der Bestandteile. Gegenständlich erfolgt jedoch die Lieferung des Grundstückes (Grund und Boden) und des Gebäudes von verschiedenen Lieferanten und im Rahmen rechtlich getrennter…
…Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: (...) 16. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…Wirtschaftsgüter). Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum…
…Vorsteuerabzug berechtigt sind. Zudem ist die Bestimmung des § 4 Abs. 9 UStG bei Vermietungen und Verpachtungen von Grund und Boden erst ab 1.1.2016 anzuwenden. Zu der weiteren von der belangten Behörde für ihren Standpunkt herangezogenen Literaturmeinung (Windsteig in Melhart/Tumpel, UStG, 3. Aufl…
…GesbR Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erziele. Der GemeinschaftX stehe daher auch die Begünstigung der Pauschalbesteuerung gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994 zu. Das TFLG 1996 führe aus, dass die gemeinsame Nutzung von Grund und Boden bzw. Nutzungsrechten für land- und forstwirtschaftliche Zwecke per Gesetz…
…Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: (...) 16. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…denen Wohnungseigentum verbunden ist, aber auch mit den übrigen Anteilen von Grund und Boden an der Grundstücksadresse 1100 Wien, ***6*** ***7*** aufgrund des Kaufvertrages vom 27.2.2003 Verfügungsmacht über die betreffenden Grundstücksanteile übertragen und ihre Eigenschaft als Miteigentümerin aufgegeben hat, zu einem Zeitpunkt lange…
…schon vor der Gründung der PPAG an diese geliefert. So stamme etwa die erste Großrechnung des Sojalieferanten „F1“ vom 20.01.2004, das F6 habe bereits am 30.12.2003 3 Tonnen Speisesalz an die PPAG verrechnet, der Auftrag zur Lieferung von Weizenfaser durch die…
…1***, hat die Beschwerdeführerin seit dem Erwerb 2013 an Absetzung für Abnutzung 1,5 % jährlich geltend gemacht. Im Jahr 2017 wurde von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen ein Gutachten über die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden beziehungsweise Gebäudewert zum Stichtag 5. Dezember 2013 erstellt…
…nachhaltigen Erzielung von Einnahmen umfaßt. (3) Die Mitgliedstaaten können auch solche Personen als Steuerpflichtige betrachten, die gelegentlich eine der in Absatz 2 genannten Tätigkeiten ausüben und insbesondere eine der folgenden Leistungen erbringen: a) die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden…
…bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nach § 6 Abs…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3. (1) Unter Gesamtgewinn ist der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden…
…Stattgabe) Gemäß § 30 Abs. 1 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind private Grundstücksveräußerungen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Bei unentgeltlich erworbenen…
…die diesbezüglichen Vorsteuern abziehen (sofern sie nicht steuerfreie Umsätze tätigen). Dies selbst dann, wenn ihnen der hierfür benötigte Grund und Boden nicht gehört. Eine daran anschließende Übertragung der Straße an das öffentliche Gut würde auch keine sonstige Leistung iSd § 3a Z 1 UStG 1994 darstellen…
…der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach …