…durch die drohende Versteigerung der diversen Wohnungen. Im gegenständlichen Fall liegt auch keine „Große Vermietung“ vor, es wurden nie mehr als zwei Wohnungen pro Gebäude vermietet. Da sich bei keiner Wohnung ein Gewinn ergibt, liegt Liebhaberei vor. Betreffend die Wohnungsverkäufe im Jahr 2010 und 2011…
…Ausgehend davon ist die Vermietungstätigkeit der Bf. daher objektiv nicht geeignet, auf Dauer Einnahmenüberschüsse zu erzielen. Somit stellt die Vermietungstätigkeit hinsichtlich der gegenständlichen Wohnungen keine Einkunftsquelle dar und ist in weiterer Folge auch umsatzsteuerlich unbeachtlich. Die Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision…
… Ritz, BAO 5 , § 200 Tz 10), die der wirtschaftlichen Realität am nächsten kommenden Sachverhaltsannahmen zu Grunde zu legen. In diesem Zusammenhang gelten bei Vermietungen in materiellrechtlicher Hinsicht folgende Grundsätze und Überlegungen (Doralt/Renner, EStG 14 , § 2 Tz 517; BFG 21.10.2015, RV/1100062/2012…
…nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als dieses Erkenntnis in der Frage des Vorliegens von Liebhaberei bei "kleiner Vermietung" und vorzeitiger Beendigung der beabsichtigten Vermietungstätigkeit der in dieser Entscheidung dargestellten Judikatur des VwGH folgt (vgl. VwGH 27.4.2000…
…Einkunftsquelle, wenn im Prognosezeitraum (bei kleiner Vermietung 20 Jahre) kein Gesamtüberschuss erzielt werden hätte können. Wie die Betriebsprüfung zutreffend feststellt, sind diesfalls die Überschüsse der Werbungskosten vom Zeitpunkt des Beginns der Vermietung bis zum Zeitpunkt der Änderung der Bewirtschaftung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren…
…Erwirtschaften eines Gesamterfolges in einem bestimmten Zeitraum (s dazu Rauscher/ Grübler Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis 2, Rz 322), sondern die objektive Eignung zur Erwirtschaftung eines solchen (zur Frage der Anwendung des üblichen Kalkulationszeitraumes sowohl bei großer als auch bei kleiner Vermietung s Rz…
…Einkommensteuer führte das Finanzamt zusammengefasst aus, es bestehe insbesondere bei Betätigungen iSd § 2 Abs 1 LVO für den Abgabenpflichtigen die Verpflichtung, zur Abgabe einer von ihm erstellten Prognoserechnung. Werde keine Prognoserechnung vorgelegt, sei die kleine Vermietung als Liebhaberei zu beurteilen. Im Streitfall lägen keine Unwägbarkeiten…
…Wohnversorgung genutzt werden. In materieller Hinsicht würde daher eher eine kleine Vermietung vorliegen. Aus den folgenden Ausführungen sei ersichtlich, dass weder nach den Kriterien der großen noch nach jenen der kleinen Vermietung Liebhaberei vorliege. 3. Annahme der kleinen Vermietung Bei der kleinen Vermietung komme § 1…
…2006/15/0318 mit Vorjudikatur) umsatzsteuerlich Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO als Umsatzsteuerbefreiung (mit Vorsteuerausschluss) anzusehen, dann widerspricht im steuerlichen Ergebnis die hinsichtlich der sogenannten „kleinen“ Vermietung im Falle von Liebhaberei bestehende österreichische Regelung (keine Tätigkeit…
…15/0015 vom 30.04.2015 führte der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der sogenannten kleinen Vermietung folgendes aus: "§ 6 LVO regelt, dass Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen kann. Durch …
…hier zu beurteilenden Fall ist die Tätigkeit des Bf in Bezug auf die Vermietung von zwei Ferienappartements unstrittig als solche gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung (LVO) zu qualifizieren. Im Falle der sogenannten hier vorliegenden "kleinen Vermietung" ist bei Verlusten grundsätzlich von Liebhaberei auszugehen…
…2 Z 3 (sog. „kleine Vermietung“) oder § 2 Abs. 3 LVO (sog. „große Vermietung“) einzustufen ist, wobei die Unterscheidung vor allem im Bereich der Umsatzsteuer von Bedeutung ist. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus…
…mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LV0), Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LV0) und in Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne Rechtspersönlichkeit (§ 4 LV0). Bei Betätigungen gem. § 1 Abs. 2 LV0 werden keine Anfangsverluste berücksichtigt. Unabhänging des Vorliegens einer kleiner oder großen Vermietung ist aus…
…LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. April 2015, Ra 2014/15/0015, seine bisherige Rechtsprechung betreffend "kleiner" Vermietung und umsatzsteuerlicher Liebhaberei bestätigt…
…kein Gesamtüberschuss erwartbar sei. Bei der "großen Vermietung" sei keine vorläufige Veranlagung zulässig, weil nicht die objektive Ertragsfähigkeit entscheidend sei, sondern die nachvollziehbare Gesamtüberschusserzielungsabsicht. Entscheidend sei, dass der Vermieter Verbesserungsmaßnahmen gesetzt habe und nicht deren tatsächlicher Erfolg. Es liege daher keine Liebhaberei vor, unabhängig davon…
…Grundsätze der Liebhaberei seien auch bei Körperschaften zu beachten. Die Bf. habe die betreffende Liegenschaft in PLZ-Ort, Adresse, angekauft und immer wieder erklärt, dass diese zu Vermietungszwecken angeschafft worden sei. Allerdings seien durch die Bf. nur Vorarbeiten geleistet und nie selbst eine Vermietungstätigkeit ausgeübt…
…Sachlage ist bei der verlustträchtigen „kleinen Vermietung“ gegeben, weil diese nicht auf (gewinnerzielende) Einnahmen ausgerichtet ist, sondern der Anschaffung und Erhaltung eines allgemein mit Werthaltigkeit verbundenen Wirtschaftsgutes dient (vgl. Ruppe/Achatz; UStG-Kommentar4, § 2 Tz 258/2). Einfachgesetzlich grenzt der Begriff der Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht…
…Erfahrung und Know-How in der Sanierung und erfolgreichen Vermietung von Objekten besitze. Eine Einkunftsquelle liege unzweifelhaft vor, da die Art der Bewirtschaftung bzw. die Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lasse. Bei der "kleinen Vermietung" gelte als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von…
…LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. April 2015, Ra 2014/15/0015, seine bisherige Rechtsprechung betreffend "kleiner" Vermietung und umsatzsteuerlicher Liebhaberei bestätigt…
…und Größe der bewirtschafteten Wirtschaftsgüter ab und ist bei geringer Anzahl bzw. kleiner Dimensionierung von Wirtschaftsgütern anzunehmen [Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 2, Kommentierung LVO, Rz 460/1 f, 20. Lfg (Mai 2018)]. Liebhaberei liegt daher bei typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigungen nur ausnahmsweise vor…