…4.2007, 2006/13/0174). Treu und Glauben: Das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz kann sich nur in dem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit ankommt. Von…
…4.2007, 2006/13/0174). Treu und Glauben: Das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz kann sich nur in dem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit ankommt. Von…
…2009, 2008/15/0323). c) Treu und Glauben: Das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz kann sich nur in dem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit ankommt. Von…
…Treu und Glauben steht der Rückforderung nicht entgegen, da das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot als stärker zu erachten ist. Der Grundsatz von Treu und Glauben könnte sich nur in einem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit, dh…
…2007], § 39 Anm. 9). Allerdings ist das in Art 18 Abs 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben; der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit (§ 20…
…setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Allerdings ist das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von "Treu und Glauben". Hat das Finanzamt die Unrichtigkeit einer Auskunft erkannt, ist es verfassungsrechtlich verpflichtet, sich…
…an Determinierung muss dem jeweiligen Regelungsgegenstand entsprechen: Gesetze, die zu Grund rechtseingriffen ermächtigen (eingriffsnahe Gesetze), unterliegen einem strengen Bestimmtheitsgebot. Der Gesetzgeber ist je nach Regelungsmaterie mehr oder weniger an den Bestimmtheitsgrundsatz gebunden (differenziertes Legalitätsgebot). Strenge Bindungen bestehen bei Eingriffen in Grundrechte, bei Bestimmungen im Strafrecht…
…1994, 91/17/0170) das im Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker ist als der Grundsatz von Treu und Glauben; der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber etwa in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit ankommt…
…setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Allerdings ist das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von "Treu und Glauben". Hat das Finanzamt die Unrichtigkeit einer Auskunft erkannt, ist es verfassungsrechtlich verpflichtet, sich…
…und worauf andere vertraut haben. Allerdings ist das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von "Treu und Glauben"; der Grundsatz von "Treu und Glauben" kann sich aber in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit (…
…91/17/0170) das im Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot grundsätzlich stärker ist als der Grundsatz von Treu und Glauben; der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber etwa in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit ankommt…
…der Zollanmeldung getätigt wurden. Zur erteilten Auskunft des Finanzamtes Spittal Villach: Das im Art. 18 Abs.1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist zwar stärker als der Grundsatz von "Treu und Glauben"; der Grundsatz von "Treu und Glauben" kann sich aber etwa in jenem Bereich auswirken…
…91/17/0170) das im Art. 18 (1) B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Rechtsgrundsatz von Treu und Glaube. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daher aus Richtlinien nicht abgeleitet werden. Selbst wenn ohne weitere Erwägungen zu Gunsten des Beschwerdeführers davon…
…und worauf andere vertraut haben. Allerdings ist das in Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit (…
…darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Allerdings ist das in Art 18 Abs 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich zwar in jenem Bereich auswirken, in…
…darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Allerdings ist das in Art 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von „Treu und Glauben“; der Grundsatz von „Treu und Glauben“ kann sich aber in jenem Bereich auswirken, in…
…und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen...."). Damit ist das in Art 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit (…
…Kommentar6, Rz 1 zu § 114). Das im Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Aber selbst dort, wo die Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben auch im Abgabenrecht bejaht wird…
…nachträglich die Unrichtigkeit dieser Vorgangsweise herausstellt, was aber nach der Aktenlage gegenständlich nicht der Fall war. Die Abgabenbehörde ist in Durchsetzung der Rechtsordnung (Legalitätsgebot) nicht nur berechtigt, sondern ist - insbesondere auch zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung - geradezu verpflichtet, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung…
…91/17/0170) das im Art. 18 Abs. 1 B-VG normierte Legalitätsgebot stärker ist als der Grundsatz von Treu und Glauben; der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich aber etwa in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf Fragen der Billigkeit ankommt. Treu…