…Sachvorbringen sei während der BP von den Befangenen BP1 und BP2 einfach ignoriert worden. Ad I Seite 2: Dem Beschwerdeführer sei kein "rechtskräftig veranlagter Fall" bekannt, in dem der Beschwerdeführer Mieteinkünfte fälschlich als Planungshonorar erklärt hätte. Alle Mieteinkünfte seien als solche gebucht, erklärt, versteuert worden…
…Abfolge von Nutzungsanteilen oder nach flächenmäßigen Prozentanteilen, ist objektiv einwandfrei und nachvollziehbar unmöglich. Daher ist aufgrund durchgeführter BP die Errichtung des Ausstellungsgartens zur Gänze (Aufteilungsverbot) dem § 20 EStG und nichtabzugsfähigen, privaten Ausgaben zuzurechnen. Die daraus resultierenden Vorsteuern können daher ebenfalls nicht anerkannt werden. Berichtigung für…
…dieser Tz die Ansicht, dass das Fahrzeug von einem langjährigen Geschäftspartner angekauft worden sei. Alleine aufgrund dieses Umstandes schließe die Betriebsprüfung - ohne nähere Prüfung des Sachverhaltes - dass hier ein dem Geschäftsführer zuzuordnender Privataufwand zu unterstellen sei. Eine Vorteilszuwendung an den vormaligen Geschäftsführer, welche für die…
…sei, vermindert. Richtigerweise hätten von der ***O***-Verbindlichkeit nur 9.760,00 € auf das Konto ***Ehefrau*** übertragen werden müssen. Der Rest iHv 9.652,40 € (19.412,40 € abzüglich 9.760,00 €) wäre gewinnmindernd auszubuchen gewesen (bei gleichzeitiger Korrektur der Vorsteuer)…
…dass fälschlicherweise Privataufwände und nicht abzugsfähige Aufwendungen verbucht wurden bzw. dass Buchungen ohne Rechnungsbelege vorgenommen wurden, waren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht offengelegt. Wenn der Bf. in seinem Vorlageantrag ausführt, dass sich weder aus der Niederschrift, noch aus dem BP-Bericht vom 7.4…
…tätigte aber jährlich hohe Entnahmen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst verfügte über keine liquiden Mittel und abgesehen von einer (laut eigenen Angaben) mit Bankschulden belasteten Eigentumswohnung auch über kein Vermögen. Das geprüfte Unternehmen hatte keine Verbindlichkeiten an Kreditinstitute, erzielte jährlich einen Gewinn und wies einen höheren…
…ausgewiesenen Steuer geforderten Voraussetzungen gegeben sein. Festzuhalten ist, dass ein Vorsteuerabzug nur zusteht, wenn der andere Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Fehlt es daran, so kann eine Vorsteuer auch dann nicht abgezogen werden, wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt (vgl. Ruppe, UStG3, …
….......289,11 / 11.792,07 Durchschnittsteuersatz 176,53……………2,45 % von 7.205,24 Steuer vor Abzug der Absetzbeträge -291………………..Verkehrsabsetzbetrag -54………………….Arbeitnehmerabsetzbetrag -26,34………
…beiden Gründen jedenfalls dem betrieblichen Bereich zuzuordnen, die Adaptierungskosten im Jahr 2007 sind Betriebsvermögen, die Abschreibungen und die laufenden Kosten für diese Wohnung sind Betriebsausgaben. Dies gilt auch für die von der BP als privat qualifizierte Einbauküche. Diese Küche ist Betriebsvermögen, die Abschreibungen sind Betriebsausgaben…
…500 bis 4.000 KW geschätzt. Auch seitens der Amtspartei wurden diese Fakten nicht in Zweifel gezogen. Der Beschwerdeführer beantragte diesbezüglich die Berücksichtigung von Vorsteuern aus den getätigten Investitionen (4.070,08 €) sowie die Umsatzsteuern aus dem Eigenverbrauch (Bemessungsgrundlage: 221,14 €). Unstrittig sind…
…dass im vorliegendem Fall von der Finanz fast alle Aufwendungen der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt und im Gegenzug die Einnahmen erhöht wurden. Im Gesamtergebnis sollten daher mehr als 100 % der Einnahmen versteuert werden Trotz ausführlicher Berufungen wurde in der Berufungsvorentscheidung insbesondere zu den Punkten…
…ist, dass dieses Gebäude von vornherein nicht zum Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft zählt (vgl. VwGH 19.10.2011, Zl. 2008/13/0046; 23.2.2010, Zl. 2007/15/0003). Dies auch mit der Folge, dass die damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuern nicht zum Abzug zugelassen werden…
…idF BGBl. Nr. 663/1994 zum Vorsteuerabzug berechtigt, werden für das Jahr 1991 lediglich Vorsteuern im Ausmaß von ATS 44,83 betreffend "sonstiger Büroaufwand" anerkannt. Laut Buchungstext bzw vorgelegter Rechnungen handelt es sich im Jahr 1992 um folgende Ausgaben: "Beschläge, Kabel und Zubehör, Pinsel, Lasur…
…50 €; Abschlussspesen iHv -16,00 €; Rahmenprovision iHv -50,00 €; Sollzinsen iHv -270,30 € Lediglich bei zwei von fünf vorgelegten Kontoauszügen findet sich ein Auszugsdatum, welche auf das Jahr 2003 datiert sind. Bei den anderen drei Auszügen ist kein Datum bzgl. des…
…nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben, zur Erwerbung Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen…
…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Rechtliche Würdigung: Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern im Fall einer untergeordneten privaten Nutzung von überwiegend zur Erzielung von betrieblichen Einkünften genutzten Räumen führte der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 19.03.2013, 2010/15/0085…
…laut Rechtsvertretung auch hin und wieder die große Wohnung genutzt habe. Das Finanzamt legte noch eine Tabelle vor, in der es die Kürzung der Vorsteuern und Werbungskostenüberschüsse um 41,66% auswies. Die Bf. brachte vor, dass der vom Finanzamt angesetzte Privatanteil von 41,66 % nicht…
…werden. Schließlich hat die Beschwerdeführerin noch eine AHV aus Liechtenstein erhalten. Im Einkommensteuerbescheid 2024 vom 25. September 2025 wurde die von der AHV bezogene Rente zur Gänze in Österreich besteuert. Die geleisteten Krankenversicherungsbeiträge wurden auf die steuerpflichtige AHV-Rente und die steuerfreie PK-Rente aufgeteilt…
…Wohnraums (Miete) wurde in den Streitjahren ein Eigenverbrauch von EUR 5.250,00 per anno angesetzt und der 20%igen Umsatzsteuer unterzogen. Im Jahr 2014 ist in der geltend gemachten Vorsteuer irrtümlich der gesamte Betrag laut Rechnung der Firma Megabad vom 31.10.2014 iHv…
…dass unter Einbeziehung eines noch aushaftenden und mit dem Erlös zurückzuzahlenden Darlehensbetrages sowie einer jedenfalls nötigen Ersatzbeschaffung von Wohnraum für eine vierköpfige Familie angesichts der Höhe der am Verrechnungskonto aushaftenden Verbindlichkeiten kein nennenswertes Vermögen als Bonitätsfaktor zur Verfügung gestanden wäre. Aber a uch der Verweis…