…Vorhalt des BFG mitgeteilt, dass es Fristverlängerungsanträge gegeben habe, welchen das Finanzamt ohne Bescheiderteilungen - d.h. stillschweigend - de facto stattgegeben habe. Allerdings gebe es in den Fristverlängerungsanträgen eine zeitliche Lücke: Am 23. April 2021 (d.h. innerhalb der bis Montag, 26. April 2021 reichenden ursprünglichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., den Richter Dr. Rudolf Wanke sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte…
Hätte die Bank den Umstand, dass auch noch im Jahr 2007 das EGT der beiden Betriebsstandorte ***Ort4*** und ***Wien*** negativ war als "Belastung" für die Sanierung der gesamten Unternehmensgruppe angesehen, so hätte die Bank zweifellos nicht gezögert, auch die Veräußerung dieser beiden Standorte an einen…
…von EDV-Unzulänglichkeiten auch selbst über keinen vollständigen BP-Bericht verfügt, muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführerin auch nur ein lückenhafter BP-Bericht zugestellt wurde. Ein gesonderter Hinweis auf Wiederaufnahmegründe ist diesem Bericht nicht zu entnehmen, zumal das Wort "Wiederaufnahme" darin gar nicht enthalten…
… Die Entscheidung in der Sache im Steuerverfahren, S. 275). Da es im Beschwerdefall bei den ausstehenden Ermittlungshandlungen nicht bloß um punktuell und lückenschließend vorzunehmende Ermittlungshandlungen geht, sondern die der Abgabenbehörde zukommende Ermittlungspflicht geradezu originär substituiert werden müsste, kann nicht von einer erheblichen Kostenersparnis gesprochen werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen D.A, (Bf.) vertreten durch Lattenmayer, Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Tuchlauben 13 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der…
…subjekt. Tatseite: Wissentlichkeit kann aufgrund des Zusammenspiels aller bereits erwähnten Umstände beim Besch. keinesfalls angenommen werden. Die Firma des Besch. wurde seitens des FA auffallend oft, beinahe lückenlos überprüft, auch das ist ein Indiz gegen die Wissentlichkeit, weil der Besch. davon in Kenntnis war, dass…
…einer die Jahre 2007 und 2008 umfassenden Außenprüfung wurde ua festgestellt, dass ein Privatanteil Kfz nicht angesetzt wurde und Lücken in der fortlaufenden Nummerierung der Ausgangsrechnungen vorlagen. Dazu wurden in der Beilage zum Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 5.1…
…der Strafrahmen von 365 Euro lediglich zu etwa 16 % ausgeschöpft wurde, kommt hier keineswegs in Frage: Zwar hat die Bf. nur eine Lücke von sechs Minuten zwischen den beiden gebuchten Parkscheinen gelassen. Darin ist aber kein Milderungsgrund (von der Bf. als Kulanz bezeichnet) zu sehen…
…werden können, zumal diesen Verfahrensanordnungen und Verfahrenshandlungen auch das Element der Unmittelbarkeit des Zwanges und Befehles fehlt. Die Regelungen über die Maßnahmenbeschwerde dienen nur der Schließung einer Lücke im Rechtsschutzsystem, nicht aber der Eröffnung einer Zweigleisigkeit für die Verfolgung ein und desselben Rechtes (vgl. VwGH…
…BlgNR 24. GP 13), weshalb die diesbezügliche Judikatur der Höchstgerichte anzuwenden ist. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dienen die Regelungen über die Maßnahmenbeschwerde nur der Schließung einer Lücke im Rechtsschutzsystem, nicht aber der Eröffnung einer Zweigleisigkeit für die Verfolgung ein- und desselben Rechtes. Was in…
…dass die Aufzählung des § 284 Abs. 7 BAO nicht auch § 261 BAO umfasst ist laut dem Verwaltungsgerichtshof lediglich eine "planwidrige Lücke des Gesetzgebers", die durch Analogie zu schließen ist (siehe Ritz/Koran, BAO7 mit Verweis auf VwGH 16.12.2014, Ra 2014/16/0033 und…
…nach Abschluss der Berufsausbildung die Familienbeihilfe weitergewährt worden. Aus Gründen der Budgetkonsolidierung solle diese Leistungsgewährung entfallen. Damit während der Zeit zwischen einer Schulausbildung und einer weiterführenden Ausbildung familienbeihilfenrechtlich keine Lücke entstehe, sei eine ergänzende Regelung im FLAG aufzunehmen. Durch diese Regelung solle insbesondere die Zeit…
…Damit wollte der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass für den Zeitraum zwischen der Beendigung des Freiwilligen Sozialjahres und dem Beginn der Berufsausbildung ein Anspruch auf Familienbeihilfe eben nicht gegeben ist. Eine planwidrige Lücke, die durch Analogie zu schließen wäre, besteht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht…
…ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht (vgl zB VwGH 12.10.2021, Ra 2019/11/0015). Eine durch Analogie zu schließende Lücke kommt nur dann in Betracht, wenn das Gesetz in eine Regelung einen Sachverhalt nicht einbezieht, auf…
…bestimmte zeitliche Lücken bezüglich des Beihilfenanspruches (wie zB durch § 2 Abs 1 lit d oder e FLAG 1967) durch besondere Bestimmungen geschlossen hat, wird offenbar in der Zeit zwischen einer (auf die Schulausbildung folgenden) Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung keine derartig zu schließende Lücke gesehen…
… 23 AngG allein die im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber zurückgelegte Dienstzeit maßgebend. Lückenlos aneinanderschließende Arbeitsverhältnisse sind ohne Rücksicht auf die Art Ihrer Beendigung zusammenzurechnen. Dabei ist nicht zwischen nicht abfertigungspflichtigen Arbeitsverhältnissen im Ausland und abfertigungspflichtigen Arbeitsverhältnissen im Inland zu differenzieren (OGH…
…Grundsteuermessbescheid wirkt und - ob der Grundsteuermessbescheid unter Anwendung der Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO zugestellt werden kann. Dies sind planwidrige Lücken, welche durch analoge Anwendung der Regelungen für Einheitswertbescheide im Sinne des § 186 BAO bei Beteiligung mehrerer Personen folgendermaßen zu schließen sind: Der Grundsteuermessbescheid…
…1). Nach Punkt (4) der Treuhandvereinbarung ist die Bf. verpflichtet, mindestens ein mal wöchentlich der ***2*** Unterlagen zu übermitteln, aus denen die ***2*** alle Kontobewegungen lückenlos nachvollziehen kann. Die Bf. erhält für ihre Tätigkeit eine monatliche Provision in Höhe von 450 Euro. (Punkt 5). Verletzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache VzF, vom 11. Dezember 2017, vertreten durch RuP, gegen den Bescheid des Finanzamtes GW vom 13. November 2017, betreffend Umsatzsteuer 2016 nach Abhaltung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt…