…EStG | 59.654,96 | | | Kursgewinn | 531,68 | 9.397,16 | 12.354,85 | Hinzurechnung | 60.186,64 | 9.397,16 | 12.354,85 | Steuerliche Auswirkungen | | |  …
…357 f; Beiser, Wechselkursveränderungen, SWK 2012, 28; König, Kursgewinne/-verluste, SWK 2013, 386 ff sowie mit weiteren Nachweisen Blasina in Lachmayer/Strimitzer/Vock, KStG 198831, § 12 Abs 2 Rz 257) und ist durch die österreichische höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht geklärt. Die Finanzverwaltung lehnt die Abzugsfähigkeit nach…
…357 f; Beiser, Wechselkursveränderungen, SWK 2012, 28; König, Kursgewinne/-verluste, SWK 2013, 386 ff sowie mit weiteren Nachweisen Blasina in Lachmayer/Strimitzer/Vock, KStG 198831, § 12 Abs 2 Rz 257) und ist durch die österreichische höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht geklärt. Die Finanzverwaltung lehnt die Abzugsfähigkeit nach…
…Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Wertänderungen in diesem Privatvermögen wie zB das Entstehen von Kursgewinnen bei Fremdwährungskrediten lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu. Dies gilt auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Grundes wie etwa der Beseitigung…
…würde. Nun scheine diese Argumentation allerdings in Hinblick auf die zitierten Aussagen des VwGH Erkenntnisses nicht ganz schlüssig. Der VwGH betone schließlich die Voraussetzungen des endgültigen Vermögenszuganges, die Sicherheit des Eintritts eines Kursgewinnes und die Beseitigung des Kursrisikos. Sofern keine Fremdwährung im engeren Sinne, sondern…
…2006 wird derart abgeändert, dass sich die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie der Gesamtbetrag der Einkünfte um EUR -35.362.384,14 (Zinsaufwendungen) vermindern sowie um EUR 1.356.946,68 (Kursgewinn) erhöhen und derart jeweils EUR 11.144.516,38 betragen. Als Verlustabzug wird ebendieser…
…Verbindlichkeit in einer anderen Währungseinheit zurückzuzahlen, kein Erwerb eines "anderen Wirtschaftsgutes" liegt. Der VwGH hat deshalb die Realisierung eines Kursgewinnes als Betriebseinnahme verneint. Diesen Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof im von der Bf ins Treffen geführten Erkenntnis des VwGH vom 24.9.2008, 2006/15/0255…
…Übertrags die Offenlegung dieser Transaktion zu erlauben. Daher sei von der B auf den fiktiven, jedoch nicht realisierten Kursgewinn Kapitalertragsteuer abgeführt worden. Die Wertpapiere seien noch immer auf dem übertragenen Depot und daher begehre er die Berücksichtigung der Rückerstattung ebendieser Kapitalertragsteuer lt. Aufstellungen und Lohnsteuerausgleich. …
…Aufnahme eines Fremdwährungskredites handelt es sich gleichzeitig um eine Währungsspekulation, weil sich durch die Wechselkursschwankungen der Gegenwert der Forderungen verändert. Dadurch kann es sowohl zu einem Kursgewinn als auch zu einem Kursverlust kommen, wodurch sich das aushaftenden Kapital ändern kann. Diese Wertänderungen des Vermögenstammes sind…
…0116): "Der Vermögenszugang muss ein endgültiger sein. Davon ist auszugehen, wenn der Eintritt eines Kursgewinnes als gesichert festgestellt werden kann. Dies wird in der Regel erst durch die (endgültige) Tilgung oder teilweisen Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit der Fall sein, weil erst zu diesem Zeitpunkt die letztendliche…
…entnehmen sei, habe er davon ausgehen können, dass es sich um Genussscheine gleich einer Aktie gehandelt habe, deren Kursgewinne einkommenssteuerfrei und KESt frei seien. Allfällige Spekulationsgewinne bei Veräußerung innerhalb eines Jahres hätten nach dieser Anlage unter Umständen zu steuerlichen Konsequenzen geführt. Im Hinblick darauf, dass…
…Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag anzusetzen. Die Bewertung des Fremdwährungsdarlehens zum Bilanzstichtag 31.12.2009 mit dem Briefkurs laut OeNB von 1,4836 ergebe einen Bilanzwert der Verbindlichkeit von € 161.768,67 und führe zu einem Kursgewinn von € 3.805,67. Aufgrund dieser Gewinnänderung komme…
…Schreiben vom 30.11.2018 einen Antrag gem. § 97 Abs. 2 EStG 1988 zum Zweck des Ausgleichs von Kursgewinnen und Kursverlusten (Verlustausgleichsoption) für die Jahre 2013 bis 2017 ein. Als Begründung wurde ins Treffen geführt, dass der Bf. und dessen Ehegattin ein Gemeinschaftsdepot mit den…
…Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für 2017 sowie eine Transaktionsliste von ***4*** für den Zeitraum 26.9.2017 bis 29.12.2017 angeschlossen war. In der Transaktionsliste von ***4*** wären sämtliche Kryptowährungstransaktionen des Jahres 2017 erfasst und hinsichtlich etwaiger Kursgewinne ausgewertet worden. Abweichend von der BMF-Meinung…
…vorzulegen und vor diesem eine mündliche Verhandlung abzuhalten. In der Sache wurde - maßgeblich unter Berufung auf Literaturmeinungen - beantragt, die Veranlagung 2013 entsprechend den eingereichten Steuererklärungen vorzunehmen und - zusammengefasst - vorgebracht, dass Kursgewinne und Kursverluste aus Fremdwährungskrediten nicht unter § 27 Abs. 3 EStG 1988 zu subsumieren seien…
…Jakom EStG Kommentar 2015, zu § 6 Tz 54 "Kursgewinne aus der Konvertierung von Fremdwährungen" sehen)? Würde das bedeuten, dass dann obiger Aufwand zur Gänze nicht zusteht und steuerlich im jedem Jahr mittels Mehr-Weniger-Rechnung das (Fremdwährungsbewertungs-) Ergebnis der Verbindlichkeit für steuerliche Zwecke ausgeschieden werden…
…dass § 27 Abs. 3 EStG 1988 so auszulegen sei, dass der Abgabepflichtige Früchte aus einer Kapitalanlage erziele, bei der zusätzlich realisierte Kursgewinne gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 zu erfassen seien. Dies bedeute für die Konvertierung betrieblicher Kredite, dass entsprechende Gewinne zur Gänze der progressiven…
…ein Depotstand von 6 Stück mit einem Depotwert von rd. 19.000,00 Euro vorhanden gewesen seien. Die entsprechenden Kursgewinne seien bei Veräußerung der Anteilsscheine realisiert worden. Im April 2006 sei bei Herrn XY direkt bzw. der XYF XY Finanzberatung GmbH die Anlage in ZZ…
…dass es sich bei den idR. monatlich an ihn ausbezahlten Erträgen nicht um Zinsen, sondern um Kursgewinne bzw. Wertsteigerungen aus ZZ-Wertpapieren gehandelt habe, die genau der Kursentwicklung des ZZ-Index entsprochen hätten und welche nach Ablauf der Behaltefrist steuerfrei gewesen seien. Alternativ handle es…
… | 25% KESt von Dividenden iHv 962,86 € | 240,71 € | 25 % KESt auf Kursgewinne iHv 2.062,00 € | 515,51 € | KESt-Gutschrift auf Kursverluste | -577,13 € | Zwischensumme | 179,09 € | Einbehaltene KESt…