…944,00 JPY ausgehaftet und sei am 24. Jänner 2001 in 2,233.816,48 S umgeschuldet worden. Daraus sei ein Kursgewinn von 427.737,52 S entstanden, der nach geltender Rechtsprechung im Rahmen der Spekulationseinkünfte zu erfassen sei. 2) Aus den anlässlich der obgenannten…
…insofern als wichtig, weil dadurch die gesamte Richtlinie zu relativieren ist. Der zweifellos auch bei einer Konvertierung in eine wechselkurslabile Währung zu erzielende Kursgewinn kann im Sinne der Steuergerechtigkeit wohl kaum besser gestellt sein, als jener aus der Konvertierung in den Schilling, wenn auch hier…
…EStG | 59.654,96 | | | Kursgewinn | 531,68 | 9.397,16 | 12.354,85 | Hinzurechnung | 60.186,64 | 9.397,16 | 12.354,85 | Steuerliche Auswirkungen | | |  …
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu einem Verbindlichkeitstausch. Damit werde die ursprüngliche Schuld unter Eingehung einer neuen Schuld getilgt. Der dabei entstandene Kursgewinn sei realisiert. Die "Bewertungsreserve Finanzanlagen" sei daher gewinnerhöhend aufzulösen. Das Finanzamt folgte der Ansicht des Prüfers und erließ am 8. Februar im wiederaufgenommenen Verfahren ua…
…Kontonummer 123456 zusammengeführt. Zum 31.12.2004 betrug der Saldo des zusammengeführten Darlehens - 3.255.714,70 CHF. Der durch die Konvertierung von JPY in CHF entstandene Kursgewinn in Höhe von 648.293,79 € wurde seitens der GmbH1 im Jahre 2004 lt. G-&V…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, die ursprüngliche Fremdwährungsschuld werde unter Eingehung einer entsprechenden anderen Fremdwährungsschuld getilgt. Dabei entstehende Kursgewinne oder Kursverluste seien im Tilgungszeitpunkt realisiert. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw mit Eingabe vom 4. Oktober 2004 Berufung, beantragte den Bescheid entsprechend der eingereichten…
…die Bw. form- und fristgerecht Berufung. In der Berufungsschrift wird der Antrag gestellt, den vom Finanzamt als Betriebseinnahme der X11-KG behandelten Kursgewinn als (steuerfreie) Einnahme des G1 zu belassen. Der Rechtsmittelantrag wird wie folgt begründet: "1. Richtig wird vorerst in der Sachverhaltsdarstellung ausgeführt, dass…
…entstandene Kursgewinn ist daher nicht zu passivieren, sondern gewinnerhöhend anzusetzen. Berechnung: | Bank1 Kto.2 à YEN | | | Bilanzwert Yen Kredit bei Auflösung à Höchstwert | 36.336,44 | Kurswert CHF bei Umschichtung à 1,55 | 27.660,49 | Kursgewinn…
…Aktien als gemeiner Wert anzusetzen? 2) Sind bei der Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren die Zinsen für die Fremdwährungskredite dazuzurechnen? 3) Wie sind die erzielten Kursgewinne bei den Fremdwährungskrediten zu behandeln? Lösung: Nach der Judikatur des VwGH (vgl. VwGH 17.02.1992…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Konvertierungsgewinne eines konkreten Anschaffungsvorganges (siehe oben) handle, sondern offenbar um allgemeine Kreditaufnahmen, die dann bei Umwandlung in Euro einen Kursgewinn ermöglichten. Wie bereits im Schriftsatz des steuerlichen Vertreters vom 10. Juni 2008 (zu diesem sofort unten) zitiert, sei das Erkenntnis des VwGH 1.7.1960…
…357 f; Beiser, Wechselkursveränderungen, SWK 2012, 28; König, Kursgewinne/-verluste, SWK 2013, 386 ff sowie mit weiteren Nachweisen Blasina in Lachmayer/Strimitzer/Vock, KStG 198831, § 12 Abs 2 Rz 257) und ist durch die österreichische höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht geklärt. Die Finanzverwaltung lehnt die Abzugsfähigkeit nach…
…August 2004 datierter Prüfbericht (ESt-Akt, Dauerbelege) erstellt. Tz 17 des Berichtes behandelt den Streitpunkt Kursdifferenzen (Kursgewinne und Kursverluste) iZm Fremdwährungsdarlehen (Japanische Yen, Schweizer Franken) Seitens des Bw waren die Kursdifferenzen nach folgender Methode ermittelt worden: Jeweils zum Ende eines Jahres war die Veränderung des…
…in diesem Erkenntnis ausgeführt, dass der Vermögenszugang ein endgültiger sein müsse. Davon sei auszugehen, wenn der Eintritt eines Kursgewinnes als gesichert festgestellt werden könne. Dies werde in der Regel erst durch die (endgültige) Tilgung oder teilweise Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit der Fall sein, weil erst zu…
…des Betriebsprüfungsberichtes (Fremdwährungskredit CHF): 2003 wurde beim aufgenommenen Fremdwährungskredit ein Währungswechsel von japanischen Yen in schweizer Franken vorgenommen. Dabei sei der bei der Konvertierung entstandenen Kursgewinn nicht als Erlös erfasst worden, sondern vom Konto 3103 "Fremdwährungskredit JPY" auf das Konto 3104 "Fremdwährungskredit CHF" umgebucht worden…
…357 f; Beiser, Wechselkursveränderungen, SWK 2012, 28; König, Kursgewinne/-verluste, SWK 2013, 386 ff sowie mit weiteren Nachweisen Blasina in Lachmayer/Strimitzer/Vock, KStG 198831, § 12 Abs 2 Rz 257) und ist durch die österreichische höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht geklärt. Die Finanzverwaltung lehnt die Abzugsfähigkeit nach…
…vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. September 2004 wies er einen Gewinn von 13.314,45 € aus. Darin ist ein Kursgewinn von 7.816,60 € enthalten, der aus der Konvertierung eines vom Vater übernommenen Yen-Kredites (der A.Bank, Konto Nr. 00x1…
…Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Wertänderungen in diesem Privatvermögen wie zB das Entstehen von Kursgewinnen bei Fremdwährungskrediten lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu. Dies gilt auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Grundes wie etwa der Beseitigung…
…Eingang einer Betriebseinnahme in Höhe von 1.000 Fremdwährungseinheiten und am 1.6. in gleicher Höhe der Ausgang einer Betriebsausgabe, dann entsteht für den Einnahmen-Ausgabenrechner ein steuerlich zu erfassender Kursgewinn. Die folgende Überlegung ist daher nicht zutreffend: | | Ausländische Bank | Kurs |…
…aus, um eine Vollanrechnung der schwedischen Steuer zu ermöglichen, erscheint es unter den gegebenen Umständen vertretbar, den aus dem Veräußerungsvorgang resultierenden Kursgewinn von rd. ATS 480.000,- in den Betrag der durch Anrechnung begünstigten schwedischen Einkünfte einzubeziehen. 11. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…