…Maßstäben des § 2 Abs. 2 letzter Satz der Verordnung ein Anlaufzeitraum zustand. Zur Erlassung oder Aufrechterhaltung eines vorläufigen Bescheides gibt dies nicht Anlass (vgl. in diesem Sinn zur Kriterienprüfung gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung bereits das Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, 2006/15/0075…
…während des Mietzeitraumes eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO ist. Das subjektive Ertragsstreben ist daher durch eine sogenannte Kriterienprüfung nach § 2 Abs. 1 LVO zu beurteilen. Das bei Betätigungen iSd § 1 Abs 1 LVO vorausgesetztes subjektive Element der Gewinnerzielungsabsicht ist…
…verlustbringende Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werde. Diese objektiven Umstände seien anhand der in § 2 Abs 1 LVO normierten Kriterienprüfung dahin gehend zu prüfen, ob ein Ertragsstreben vorliege. In der Folge stellt der Bf nach den zu prüfenden Kriterien dar, warum seiner Ansicht nach sehr wohl…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des D gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29.09.2011, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird. Ob in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit ein subjektives Ertragsstreben vorliegt oder nicht, ist durch eine Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs 1 LVO festzustellen. Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1…
…Jahr 2003. Von diesem Zeitpunkt weg gerechnet endete der dreijährige Anlaufzeitraum mit Ablauf des Jahres 2005. Der Anlaufzeitraum war somit im Jahr 2007 bereits abgelaufen. 5.3. Liebhaberei – Kriterienprüfung Liegt – wie im vorliegenden Fall - eine Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO vor, ist…
…man somit hervorheben, dass eine – über das übliche Ausmaß einer Nebentätigkeit angelegte – selbstständige Tätigkeit vorgelegen sei. Jedes andere typische Handelsunternehmen hätte auf diese Weise gehandelt. Es sei gemäß der Kriterienprüfung somit klar festgestanden, dass sowohl objektiv als auch subjektiv ein Gesamtgewinn erwirtschaftbar gewesen wäre. Da …
…eine ua. die Streitjahre umfassende Außenprüfung statt. Den Feststellungen des Prüfers in seinem Bericht vom 12.10.2022 zufolge habe eine - im Bericht bzw. in der Niederschrift zur Schlussbesprechung näher dargestellte - Kriterienprüfung nach § 2 der LVO ergeben, dass eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände nicht nachgewiesen…
Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…
…nicht schon die Feststellung erlaubt, dass die gegenständliche Tätigkeit des Beschwerdeführers in den Streitjahren keine Einkunftsquelle darstellt (siehe erneut VwGH 23.2.2010, 2006/15/0314). Vielmehr ist beim Anfallen von Verlusten zu überprüfen, ob die Betätigung der Kriterienprüfung gem. § 2 Abs. 1 LVO standhält…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz zu Steuernummer 123/aa6 vom 5. Mai 2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 und Einkommensteuer 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007…
…dürfen bei der Kriterienprüfung der nunmehr ausgeübten Betätigungen nicht berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung der im Jahr 2009 ausgeübten Betätigungen werden auch die dem Finanzamt vorliegenden Gewinnermittlungen für die Jahre 2010 bis 2014 einzubeziehen sein. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Ermittlungen ist die…
…mehrjährigen Beobachtungszeitraumes bei „großen Vermietungen“ fußt auf dem Rechtsstandpunkt, dass aufgrund der ausschließlichen Maßgeblichkeit des subjektiven Gewinnerzielungsstrebens im Bereich des § 1 Abs.1 LVO und der Anwendbarkeit der Kriterienprüfung nach § 2 Abs.1 LVO, auch im Bereich der entgeltlichen Gebäudeüberlassung bei der Liebhabereibeurteilung eine Jahr…
…ist ein Betrieb nach § 1 Abs 1 LVO. Ob Einkünfte vorliegen, ergibt sich aus der Kriterienprüfung des jeweiligen Jahres (VwGH 25.07.2018, Ra 2018/13/0049). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts ist eine Pferdepension größeren Umfangs (13 Boxen, Reitstunden) ohne ausreichende eigene Futtergrundlage ein…
…2004 mit einem Verlust von -1.680,87 € erklärungsgemäß veranlagt. Im Zuge einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2003 bis 2008 beurteilte das Finanzamt diese Tätigkeit an Hand einer Kriterienprüfung als Liebhaberei und versagte die steuerliche Anerkennung der Ergebnisse aus dieser Tätigkeit (Bericht vom 11…
…des § 1 Abs. 1 LVO Verluste an, so ist das Vorliegen der Absicht einen Gesamtgewinn […] zu erzielen, insbesondere anhand bestimmter Umstände zu beurteilen (Kriterienprüfung). Gemäß § 1 Abs. 2 LVO ist Liebhaberei anzunehmen (Liebhabereivermutung), wenn bei bestimmten Betätigungen Verluste entstehen. 3.1.1. Einkünfte aus…
…ausschließlich gegen den Spruch eines Bescheides zu richten haben und nicht zu deren Begründung. Weiters verweist der Beschwerdeführer darauf, dass die bei der Beurteilung der Liebhaberei anzuwendende Kriterienprüfung sich nicht auf das Feststellen von Verlusten beschränken dürfe, sondern eine umfassende Prüfung der Betätigung vorzunehmen sei…
…wirtschaftliche Vergleichbarkeit zu werten; dieser habe sich in der Zwischenzeit sowohl der UFS als auch das BFG angeschlossen. Für die Kriterienprüfung sei weiters das Gesamtbild der unternehmens- bzw. branchenbezogenen Parameter und nicht das Absinken eines einzigen Parameters auf unter 10% maßgeblich. Weiters sei eine jährliche…
…1 Liebhabereiverordnung idF BGBl. II Nr. 358/1997 [= kurz LVO] (mit Anlaufzeitraum und anschließender Kriterienprüfung) vorliegt oder aber die Bildungsmaßnahmen bloß auf eine (typischerweise in der Lebensführung begründete) Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 LVO abzielen und ob in der Folge überhaupt eine Einkunftsquelle vorliegt…
…jedoch das Bemühen um die Erlangung einer unmittelbaren, authentischen Auskunft von der Abgabepflichtigen verhindert. Aufgrund des unkooperativen Verhaltens seitens der steuerlichen Vertretung habe man die Besprechung - deren Ziel die Vornahme einer detaillierten Kriterienprüfung war - abbrechen müssen. Die Außenprüfung hat nicht bestritten, dass der Behandlungs- bzw…