…Hintergrund einer mangelhaften Beweisvorsorge und Beweismittelbeschaffung Deckung in der VwGH-Rechtsprechung25. Er gibt zu bedenken, dass es gelegentlich mühsam sei, die Steuerfreiheit des Stifters/Begünstigten unter Beweis zu stellen. Dies könne oft nur in jenen Fällen gelingen, in denen die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der…
…Stiftung oder den Stiftern/Begünstigten zuzurechnen sind, nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen des österreichischen Rechts zu beurteilen ist. _________________________________________________ 17 Vgl. Pröll‚ ÖStZ 2009, 1056 unter Berufung auf Haunold, in: Cerha/Haunold/Huemer/Schuch/Wiedermann, Stiftungsbesteuerung (2009) 230 u. Hügel, Stifterrechte in Österreich und Liechtenstein (2008…
…Organ des Stifterwillens war. - Die Widmungen der Stiftung-FL an die österreichische Privatstiftung zeigt deutlich den Einfluss der Bf. (Möglichkeit der Durchsetzung ihrer familiären Interessen) auf die Stiftung-FL. (Denn) die Bf. selbst war zum größten Teil Stifterin jener Privatstiftung und auch eine der Begünstigten…
…Anlagen-Nr. 66. _________________________________________________________ gesetzlicher Bestimmungen gar nicht als wirtschaftlich berechtigte Person genannt werden. Im Sinne des Gesetzeszweckes des SPG 199660 und der damals in Kraft befindlichen EU-Geldwäscherichtlinie61 ist bei einer Stiftung der Stifter bzw. im vorliegenden Fall eben die Begünstigte, nämlich die Beschwerdeführerin, zu…
…erfolgt deren Bestellung nach freiem Ermessen des Stiftungsrats. In den Statuten 2002127, Neufassung der Statuten durch Beschluss des Stiftungsrats vom 30.01.2002 128 , wird in Punkt 10. „ Stiftungsbeg ü nstigung“ ausgefü hrt, dass Begünstigte erstmals durch den Stifter und in der Folge durch den…
…Beistatuten der StiftungFL ändern konnte, und weil der Stiftungsrat als Kollegialorgan selbst keine "Weisungen" an seine Mitglieder erteilte, sondern seine Beschlüsse entweder wie die Bf behauptet hat autonom fasste oder, wie vom BFG hier festgestellt, auf Weisung des wirtschaftlich berechtigten Stifters bzw. seiner Gesamtrechtsnachfolgerin handelte.…
…derart gelegen, dass der Kläger sich mit einer "Einlage" am Unternehmen des Beklagten beteiligt und der Beklagte sich zur Zahlung einer jährlichen "fixen Gewinnbeteiligung" verpflichtet gehabt habe. Bei Verkauf habe der Kläger seine Einlage zurückbekommen sollen, Mitwirkungs- und Kontrollrecht seien ihm nicht zugestanden. Die fixe…
…der Stiftungszusatzurkunde bedürfen "Verfügungen über Unternehmensanteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften [...] zu Lebzeiten des Stifters dessen Zustimmung und danach der einstimmigen Zustimmung des Beirates." Am ***Datum5*** erfolgte eine Neufassung der Stiftungsurkunde der Beschwerdeführerin. In der neugefassten Stiftungsurkunde wird unverändert der Stifter als Begünstigter bezeichnet (Punkt 3.)…
…für die Firmenwertabschreibung. Die Gesetzesmaterialien begründeten diese Gesetzesänderung wie folgt: "Die Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen hinsichtlich des Erwerbs von Beteiligungen, deren Erträge gemäß § 10 steuerfrei sind, stellt eine Begünstigung dar, die bei An- und Verkaufsbeteiligungen innerhalb des Konzerns zu unerwünschten Gestaltungen geführt hat. Werden Beteiligungsanschaffungen im…
…ein Mitstifter den Großteil des Stiftungsvermögens aufbringt und die Beurteilung welche Rechte konkret beschnitten werden bzw. den anderen Stiftern trotz Änderung der Stiftungserklärung verbleiben. Da im Fall OGH 22.10.2020, 6 Ob 200/20k, der Revisionswerber seine Begünstigtenstellung nicht verlor und seine Stifterrechte lediglich…
…M-Z. sei die alleinige Überlebende der ersten Generation und sei daher ohne Einschränkung berechtigt, die Stifterrechte allein auszuüben. Ein Verzicht des Bf. zur Aufgabe der Stifter- und Begünstigtenrechte sei für die Wirksamkeit der Änderung gerade nicht erforderlich. Daher könne Frau M-Z. das Änderungsrecht…
…Einkünfte an die Stifter/Begünstigten erfolge, wovon auch das BMF ausgehe. Nach der Judikatur des VwGH sei eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Privatstiftung nicht erforderlich, damit diese Einkünftezurechnungssubjekt sein könne. Vielmehr sei nach Zorn "ein grober Vergleich mit einer österreichischen Körperschaft erforderlich" und "hat der…
…besteht kein Abberufungsrecht des Stiftungsrats durch den Stifter, einen Begünstigten oder eine diesen nahestehende Person ohne wichtigen Grund und es besteht kein ausdrücklicher oder konkludenter Mandatsvertrag. Wenn das liechtensteinische Recht die Möglichkeit vorsieht, den eigenen Einfluss auf eine Stiftung weitgehend aufzugeben und dies vom Bf…
…ein Teil des Pflichtteilsanspruches der pflichtteilsberechtigten Nachkommen des Stifters abgegolten. Damit fehlt es aber auch an dem für eine Zuwendung erforderlichen Bereicherungswillen der Stiftung. Eine Zuwendung iSd § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 liegt nicht vor, sodass der Beschwerde Folge zu geben und die…
…sieht, bedarf es keiner weiteren Prüfung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen des Beherrschungstatbestandes nach § 9 Abs 7 zweiter Satz KStG 1988. Angemerkt wird jedoch, dass das Bundesfinanzgericht Zweifel an der nach dem Gesetzeswortlaut erforderlichen Gesellschafterstellung der Stifter ***Z*** und ***Y*** von eigentümerlosen Stiftungen hat, obgleich…
…ab Vollendung des 30. Lebensjahres) Zuwendungen erhalten dürfen, ändere nichts daran, dass sie seit dem Tod der Stifterin als Begünstigte der Stiftung anzusehen sind - zumal in Ausnahmefällen (Ausbildung, Lebenshaltung, Krankheit, Unfall, Existenzgründung) schon vorher mit Zustimmung anderer Familienangehöriger Zuwendungen erfolgen könnten. Sämtliche Risiken und Chancen…
…für die Firmenwertabschreibung. Die Gesetzesmaterialien begründeten diese Gesetzesänderung wie folgt: "Die Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen hinsichtlich des Erwerbs von Beteiligungen, deren Erträge gemäß § 10 steuerfrei sind, stellt eine Begünstigung dar, die bei An- und Verkaufsbeteiligungen innerhalb des Konzerns zu unerwünschten Gestaltungen geführt hat. Werden Beteiligungsanschaffungen im…
…der in den Akten des Finanzamts und des Bundesfinanzgerichts abgebildet und unbestritten ist. Auf ihn wird verwiesen. Ergänzend kam im Zuge der Ermittlungen zutage: Die Empfängerin der strittigen Zahlung war Alleinerbin. Weder sie noch andere Personen hatten vor dem Tod des Stifters von diesem Schenkungen…
…zwischen dem Stifter und dem Stiftungsvorstand vereinbart, dass die Mittel als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, da die Rückzahlung aus den Mieteinnahmen jederzeit möglich ist." ist in Anbetracht der Tatsache, dass bereits ab dem Jahr 2014 ohne Rückstehungserklärung eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorgelegen…
…Mandatsvertrag zwischen dem Stiftungsrat und dem Stifter, weder in schriftlicher noch in mündlicher Form, gegeben habe, zu keinem Zeitpunkt seit der Gründung der Stiftung bis zu seinem Ausscheiden aus dem Stiftungsrat ein wie auch immer geartetes Weisungsrecht seitens des Stifters und Begünstigter gegenüber dem Stiftungsrat…