…ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl zB VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen…
…Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen…
…Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen…
…Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 Sankt Pölten, über den Antrag des Revisionswerbers, der Revision vom 25.01.2021 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden D und die weiteren Senatsmitglieder E, F sowie G in der Beschwerdesache des H, I, xxxx J, vertreten durch die K, yyyy L, gegen die Bescheide des Finanzamts M mit Ausfertigungsdatum 23.8…
…BAO6, § 216 Rz 3 mwN). Im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (vgl. zB VwGH 21.03.1995, 95/14/0008). Ihrer Konkretisierungslast ist die Beschwerdeführerin insoweit nachgekommen, als sie die…
Den im Rahmen der besonderen Behauptungs- und Konkretisierungspflicht zur Feststellung des für die aliquote Erfüllung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Teiles vom Gesamtbetrag der liquiden Mittel geforderten Liquiditätsstatus - in Form einer Gegenüberstellung von liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag der haftungsgegenständlichen Abgaben, wobei es…
…den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin enthält, genügt den dargestellten Anforderungen nicht und ist die revisionswerbende Partei der sie treffenden Konkretisierungspflicht somit nicht hinreichend nachgekommen. Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist ohne weiteres Verfahren abzuweisen, wenn das Verwaltungsgericht mangels jeglicher Konkretisierung nicht in…
…die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl. zB VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt entscheidend von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten…
…die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl. zB VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt entscheidend von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten…
…die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl. zB VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt entscheidend von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten…
…Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen…
…AW 2013/15/0039; 22.07.2015, Ra 2014/15/0023). Das obig dargelegte Erfordernis der Konkretisierung des dem Antragsteller drohenden Nachteils besteht unabhängig vom notwendigen Fehlen eines zwingenden öffentlichen Interesses und stellt der Verwaltungsgerichtshof an diese Konkretisierungspflicht strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend…
…AW 2013/15/0039; 28.10.2024, Ra 2024/13/0096). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt entscheidend von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten konkreten Angaben über die…
…Konkret angeführt wird nur ein Einfamilienhaus, dass seiner Familie zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Dieser Antrag genügt den dargestellten Anforderungen nicht und ist die revisionswerbende Partei der sie treffenden Konkretisierungspflicht (vgl. VwGH 2.5.2023, Ra 2023/08/0067) somit nicht hinreichend nachgekommen. Auch…
…des Antragstellers enthält, genügt den dargestellten Anforderungen nicht. Die revisionswerbende Partei ist der sie treffenden Konkretisierungspflicht somit nicht hinreichend nachgekommen. Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist ohne weiteres Verfahren abzuweisen, wenn das Verwaltungsgericht mangels jeglicher Konkretisierung nicht in der Lage ist, zu beurteilen…
…die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl. zB VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt entscheidend von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten…
…Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 26.02.2002, 200/17/052). Dem Antragssteller fällt die Behauptungs- und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er hat alle maßgeblichen Umstände überzeugend aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0416)…
…die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (vgl. zB VwGH 7.1.2014, AW 2013/15/0039). An diese Konkretisierungspflicht stellt der Verwaltungsgerichtshof strenge Anforderungen. Die Beurteilung, ob die geltend gemachten Folgen der angefochtenen Entscheidung die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit erreichen, hängt entscheidend von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten…