…6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 26. Juni 2024 betreffend Kommunalsteuer für das Kalenderjahr 2020 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird (ersatzlos) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. November 2019 gegen die Bescheide des ***Bezrichnung Behörde*** vom 11. Oktober 2019 betreffend Kommunalsteuer für das Jahr 2013, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. November 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin Nadine Preißl zu Recht erkannt…
…Organismus des Betriebes der Gesellschaft eingegliedert gilt (Erkenntnis vom 7. Juli 2011, 2010/15/0048) und dass die übrigen Betriebsausgaben des GS-GF nicht zu einem Abzug von der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer führen (VwGH 4. Februar 2009, 2008/15/0260). Das Nicht-Vorhandensein einer…
…Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 20.11.2023 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 14.11.2023 betreffend Kommunalsteuer für den Zeitraum 2019 bis 2021, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2015 gegen den Bescheid des ***Bezeichnung Behörde*** vom 2. Dezember 2015 betreffend Kommunalsteuer für die Jahre 2010 bis 2012, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. November 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin Nadine Preißl zu…
…Organismus des Betriebes der Gesellschaft eingegliedert gilt (Erkenntnis vom 7. Juli 2011, 2010/15/0048) und dass die übrigen Betriebsausgaben des GS-GF nicht zu einem Abzug von der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer führen (VwGH 4. Februar 2009, 2008/15/0260). Das Nicht-Vorhandensein einer…
…KG, Thaliastraße 85, 1160 Wien, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 10. September 2018 betreffend Kommunalsteuer der Jahre 2013 bis 2017, Kto. ***1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…damit auch eine unternehmerische Tätigkeit gegeben war, war ihm nicht zu folgen. Tatsache ist, dass im Bereich des Kommunalsteuergesetzes bei gemeinnützigen Vereinen, die zwar die Voraussetzungen einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet erfüllen, die aber nicht unter die Befreiung des § 8 Z 2 KommStG 1993 fallen…
…wurde die Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum 2010 bis 2012 iHv insgesamt Euro 12.987,69 vorgeschrieben. Die Bemessungsgrundlagen beruhten auf den laut Jahreserklärungen durch die Beschwerdeführerin (Bf.) bekannt gegebenen Beträgen zuzüglich der in der GPLA-Prüfung…
…MA 6) erließ am 6.7.2010 einen Abgabenbescheid mit welchem der ***Bf1*** (Beschwerdeführerin, Bf.) zusätzliche Kommunalsteuern für 2005 von 59.767,73 €, für 2006 63.363,29 € und für 2007 60.256,33 € sohin insgesamt 183.387,35 € vorgeschrieben wurden…
…gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Georg Zobl, Klosterplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 11 Abs. 2 des Kommunalsteuergesetzes vom 30.11.1993, BGBl. Nr. 819, in der derzeit geltenden Fassung, in Zusammenhalt mit § 10 Abs. 1 lit a des Wiener Abgabenorganisationsrechtes…
…gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 die bereits fällige Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte, Tennisanlage in Wien, gewährten Arbeitslöhne wie folgt vorgeschrieben: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage in Euro | Abgabenbetrag in Euro | 2007 | 47.203,86 | 1.416,12 | 2008…
…Trockenbau KG unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (Pflicht zur Führung von Lohnkonten) unterlassen, die Kommunalsteuer für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne für die Monate Jänner 2013 bis Dezember 2015, fällig gewesen jeweils am 15. Tag des Folgemonates…
…Bescheide: Der beschwerdeführende Verein betrieb im gegenständlichen Zeitraum Fachhochschulstudiengänge. Nachdem der steuerliche Vertreter des Vereins nach Unterzeichnung des Prüfungs-und Nachschauauftrages für Kommunalsteuer ab dem Jahr 2001 - ausgestellt von der WGKK und vom steuerlichen Vertreter des Vereins am 13.November 2006 unterzeichnet - die Vorlage der…
Es sei der Stadt Wien auch im gesamten Verfahren nicht gelungen, den Widerspruch zwischen den USt-Bescheiden (die den Nichtunternehmer-Status belegten) und den Kommunalsteuervorschreibungen (die zu Unrecht von einer Unternehmereigenschaft ausgingen) aufzulösen, sei es doch in Judikatur und Fachliteratur gänzlich unbestritten, dass der Begriff…
…eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt gemäß § 253 BAO die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Da der Bescheid vom 8. September 2011 (Bescheid mit vorläufiger Abgabenfestsetzung betreffend Kommunalsteuer, Säumnis- und Verspätungszuschlag 2001 bis 2009, datiert mit 8. September 2010) durch den…
…vom 26. Mai 2014, zugestellt am 6. Juni 2014, betreffend Kommunalsteuer für die Jahre 2007 - 2011, MA6 , zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Nachforderung beträgt Euro 1.688,40 zzgl. Euro 33…
…Dezernat II, vom Datum, Geschäftszahl betreffend Kommunalsteuer für die Jahre 2010 - 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom Datum hat der…
…des ***MA*** vom 14. Jänner 2020, Zl. GZ., betreffend die Haftung für Abgabenschuldigkeiten (Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe samt Nebengebühren) iHv insgesamt 7.395,23 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und der Haftungsbetrag…
…Mai 2021, Zl. GZ., betreffend die Haftung für Abgabenschuldigkeiten (Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebengebühren) iHv insgesamt 1.552,22 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und der Haftungsbetrag von 1.552…