…und somit keine Ausschlussgründe im Sinne des § 212a Abs 2 BAO vorliegen, beantrage ich hiermit bezüglich der festgestellten KapitaIertragssteuerschuld von 2.375,00 € die Aussetzung der Einhebung." 4.1 Das FA legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor…
…Kleingewerbe im Sinne des § 4 Abs. 1 HGB ist demnach ein solches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, sodaß die Abgrenzung zwischen Voll- und Minderkaufleuten gleichermaßen wie die Beurteilung der Sollkaufmannseigenschaft im Sinne des § 2 HGB nach…
…einer Hand, d.h. Alleineigentümerschaft an der Liegenschaft) ergehen würde. § 191 Abs. 3 Satz 1 BAO bestimmt: "Feststellungsbescheide (§ 186) wirken gegen alle, die am Gegenstand der Feststellung beteiligt sind." Dies setzt im Sinne des § 97 Abs. 1 lit. a BAO voraus, dass der Feststellungsbescheid gemäß §…
…161 Abs. 1 und § 164 UGB vorgesehenen Stellung eines Kommanditisten. Da gemäß § 164 UGB „die Kommanditisten … von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen“ sind, entspricht es auch dem Regelfall, dass ein für die KG tätiger Kommanditist, der sozialversicherungsrechtlich Dienstnehmer ist, weisungsgebunden ist. Im…
… 161 Abs. 1 und § 164 UGB vorgesehenen Stellung eines Kommanditisten. Da gemäß § 164 UGB "die Kommanditisten … von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen" sind, entspricht es auch dem Regelfall, dass ein für die KG tätiger Kommanditist sozialversicherungsrechtlich Dienstnehmer ist. Im vorliegenden Fall wird…
…EV-HGB Art. 7 Abs. 4: die Gegenstände einer Personengesellschaft stehen im Eigentum der Gesellschafter. Mit Änderung des HGB zum UGB wurde genau dieser Punkt gesellschaftsrechtlich verändert. Seit 1.1.2007 stehen im Sinne von § 105 UGB die Einlagen und Gegenstände einer Personengesellschaft im Eigentum…
…dadurch weder im Hinblick auf die Rechtslage noch in der Judikatur eingetreten. 4.2 Rechtliche Würdigung 4.2.1 Allgemeines Für die Beschwerdejahre 2005 und 2006 ist das HGB, für das Beschwerdejahr 2007 das UGB anzuwenden. Nach § 161 Abs 1 HGB ist eine Kommanditgesellschaft eine…
…und Erwägungen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 12 BAO haften die…
…wurde erwogen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 12 BAO haften die…
…zwar, dass aus den vorgelegten Protokollen, abgesehen von dem angeführten Fall, keine weiteren Beschlüsse im Sinne des § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages hervorgingen, AB habe ihm aber mitgeteilt, dass allfällige Fragen miteinander besprochen worden seien und die Entscheidungen ohne förmlichen Gesellschafterbeschluss getroffen worden seien, wenn…
…eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des HGB und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie – unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 – die für diese Gesellschaften geltenden Vorschriften über die Firma anzuwenden. Gemäß § 128 HGB, nunmehr § 161 Abs. 1 UGB…
…tritt nur nach § 125 BAO ein. Bestimmungen des HGB: § 1 Abs. 1: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Abs. 2: Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb, der eine der nachstehend bezeichneten Arten von Geschäften zum Gegenstande hat: 1. die Anschaffung und Weiterveräußerung…
…anerkannt. § 12 UmgrStG idF 161/2005 lautet auszugsweise Artikel III Einbringung Anwendungsbereich § 12. (1) Eine Einbringung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn Vermögen (Abs. 2) auf Grundlage eines schriftlichen Einbringungsvertrages (Sacheinlagevertrages) und einer Einbringungsbilanz (§ 15) nach Maßgabe des § 19 einer übernehmenden Körperschaft (Abs. 3…
…Erwerbsgesellschaften) die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der vierten Einführungsverordnung zum HGB über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften geltenden Vorschriften über die Firma anzuwenden. Nach § 161 Abs. 2 HGB finden auf die KG…
…I4 § 123 [Stand 1.4.2020, rdb.at], § 123 Tz 7; Haberer/Zib in Zib/Dellinger (Hrsg), Unternehmensgesetzbuch [2016] zu § 161 UGB - Begriff, Anwendung der Vorschriften über die offene Gesellschaft Rz 18) Nichts anderes kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes gelten, wenn der, wie im Beschwerdefall…
…bestimmt, finden gemäß § 161 Abs. 2 UGB auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Gesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung. Der ausgeschiedene Gesellschafter nimmt gemäß § 138 Abs. 1 UGB am Gewinn und am Verlust teil, der sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt. Die…
…und bezüglich der Verspätungszuschläge trägt das Datum 19. März 2013 und wurde vom FA "händisch" unter Verwendung des Formulars Verf 40 erlassen. Sie ist an die Bf. "z.H. Komplementär_A " adressiert, trägt aber keinen Hinweis im Sinne des § 101 Abs. 3 BAO. Die anderen …
…zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß § 156 mit Beschluss zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als…
…gem. § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG erfüllt, da keine ordnungsgemäße elektronische Meldung im Sinne des § 5 WiEReG binnen der hierfür vorgesehenen Frist übers USP eingegangen ist. Nach Rücksprache mit dem USP, wurden seitens des Beschuldigten keine Maßnahmen gesetzt, um die Meldung erstatten zu können…
…ist die Beschwerdesache entscheidungsreif vorgelegt worden. Ein Aufhebungsgrund im Sinne des § 278 Abs 1 BAO idgF liegt daher nicht vor, weshalb das Mehrbegehren, die angefochtenen Bescheide aufzuheben, abzuweisen ist. 5. Die Einkommensteuerbescheide der Komplementärin und der Kommanditistinnen sind nicht die im ggstl. Beschwerdeverfahren angefochtenen Bescheide…