…fristgerecht Beschwerde und gab an sein Lebensmittelpunkt sei immer noch in Österreich. Seine Kinder gingen lediglich im Ausland zur Schule. Diesen Umstand habe er bereits im Jahr 2012 der Schule und dem Meldeamt gemeldet. Es sei daher der Ansicht Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht zu Unrecht…
…im Ausland, so sei dieser der maßgebliche Wohnort [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band III, § 34, Tz 70 (1.7.2007) und die dort zitierte Judikatur]. Der Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 stehe auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes…
…2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. die jeweils einwöchigen Aufenthalte in Österreich im ersten Halbjahr 2013 sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4.2005…
…aufhält (lit. a), das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt (lit. b). Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß §…
…Sie leiste durch Überweisungen von mtl. € 700 - € 800 jedenfalls den überwiegenden Unterhalt für ihre Kinder. Zum Nachweis wurden nochmals entsprechende Konto- und Auslandsüberweisungbelege (sowie teils schon im Akt befindliche Unterlagen wie Mietvertrag, Bescheinigungen etc.) beigebracht. Zur primär maßgeblichen "Haushaltszugehörigkeit" verweist die Bf auf…
…0076, VwGH 16.11.2006, 2002/14/0007, VwGH 24.04.2014, 2011/15/0180). Ein derartiger Vollzugsspielraum besteht im Beschwerdefall nicht. Bei einem ständigen Aufenthalt der Kinder im Ausland ist zwingend § 5 Abs. 3 FLAG 1967 anzuwenden. Anzumerken ist noch, dass gemäß § 10 Abs…
…und 17 zu § 26 mit weiteren Verweisen zu Judikatur und Lehre). Das (teilweise) Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wurde (VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050; VwGH 2…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen nicht abzustellen, sondern auf das objektive Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit. Die von der Bf. vorgebrachten "objektiv belegten" Bindungen ihres Sohnes an Österreich sind bei der Beurteilung des ständigen Aufenthaltes des Kindes im Ausland (iSd § 5 Abs. 3 FLAG 1967) sohin…
…Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 FLAG 1967 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens…
…Zeit von 21.01.2023 bis 10.03.2024 wegen des Fehlens einer beruflichen Tätigkeit, eines Arbeitslosengeldbezuges und einer Wohnung in Österreich keinen Anspruch auf Familienleistungen für seine (ständig im Ausland lebenden) Kinder. E. Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Beihilfen Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat…
…den gesamten Beschwerdezeitraum betrifft): Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen…
…im Ausland gelegenen Sachverhalts (Schule und Wohnung der Kinder befinden sich in Rumänien) eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Bf. im Sinne des § 115 BAO betreffend die Feststellung des relevanten Sachverhalts. Der Bf. wurde von der belangten Behörde mit mehreren Vorhalten im Rahmen des Rückforderungsverfahrens, sowohl im…
…Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorsieht…
…im Ausland bestehende Wohnsituation fiktiv ins Inland, und beurteilt die Frage, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt, aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse, so ergibt sich, dass die Mutter der Bf. mit deren Kindern bei einheitlicher Haushaltsführung eine Wohnung teilt (sh. § 2 Abs. 5 FLAG 1967). Die Kinder…
…Es sei daher im Bereich des FLAG weder auf eine 183-Tage-Regel abzustellen noch auf ein Überwiegen, sondern davon auszugehen, dass - wenn eine österreichische Familie in Österreich eine Wohnung behalte - die Familienbeihilfe auch zustehen solle, selbst wenn die Kinder im Ausland die Schule besuchen…
…der Kinder im Ausland vorgelegen hat, hat das Bundesfinanzgericht in Ermangelung der Vorlage irgendwelcher Nachweise durch die Bf. in freier Beweiswürdigung festgestellt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist in dieser Beweiswürdigung nicht zu ersehen. Zu der Rechtsfrage, wann eine Wohnung oder ein gewöhnliche Aufenthalt im…
…Zeitraum liegende Zeitpunkte und waren angesichts der im Familienbeihilfenrecht gebotenen monatsweisen Betrachtung nicht zu berücksichtigen. Für die Behauptungen der Vorhaltsbeantwortung vom 18.09.2025 wurden keinerlei Nachweise vorgelegt. Eine von der belangten Behörde abgeforderte Bestätigung der Meldebehörde, wer aller am Wohnsitz der Kinder gemeldet ist…
…vorübergehend im Zuge eines Auslandssemesters vom Gymnasium in Klagenfurt abgemeldet wurde, für die Beschwerde nicht maßgebend. Auf Grundlage dieser Rechtsausführungen ergibt sich bei Zugrundelegung der obigen - auf Basis des bestehenden Aktenstandes getroffenen - Feststellungen Folgendes: Besuchten die drei Kinder der Bf. in den USA zumindest im…
…kann widerrufen werden. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 FLAG 1967 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens…
…in Ungarn. Außerhalb des Anwendungsbereichs der VO 883/2004 stünde der Mutter allein nach nationalem Recht daher keine Familienbeihilfe für ihre Kinder zu. Da der leibliche Vater im Beschwerdezeitraum in Österreich erwerbstätig ist, liegt somit ein mitgliedstaatübergreifender Sachverhalt vor und die VO 883/2004 ist…