…Ellinger/Sutter/Urtz, BAO 3 , § 22 Anm 2). Unerheblich ist, ob ein einziger Rechtsschritt, oder eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt verwirklicht, mit dem die Folge des § 22 Abs 2 verbunden ist (zB VwGH 29.11.2006, 2003/13/0034 ; 1.10.2008, 2006/13…
…erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Im Allgemeinen verwirklicht nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist (vgl. z…
… 22 Rz 2) entspricht, dass „nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern nur eine Kette von Rechtshandlungen" eine missbräuchliche Gestaltung sein kann. Ein einziger Rechtsschritt kann daher nicht mit der Folge des § 22 (2) BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir nur die Aussage des VwGH vom 10…
…um eine Kette von Rechtshandlungen, die nur mit der Ersparnis von Gesellschaftsteuer zu begründen ist. Da von der Beschwerdeführerin für die hier gegenständliche ungewöhnliche und unangemessene Vorgangsweise keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorgebracht werden konnten, ist auch im Lichte der Missbrauchsbestimmungen des § 22 BAO von einer…
…BAO zu § 22 Rz 2) „nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern nur eine Kette von Rechtshandlungen" zu einer missbräuchlichen Gestaltung angetan sein kann. Ein einziger Rechtsschritt kann daher nicht mit der Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir dazu nur die Aussage…
…Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2…
…BAO zu § 22 Rz 2) „nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern nur eine Kette von Rechtshandlungen" zu einer missbräuchlichen Gestaltung angetan sein kann. Ein einziger Rechtsschritt kann daher nicht mit der Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir dazu nur die Aussage…
…Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2…
…Vorliegen einer ungewöhnlichen Reihe von rechtsgeschäftlichen Schritten anzunehmen, die in ihrer Gesamtheit eine Gestaltung ausmachen. Es werde somit auf eine Kette von Rechtshandlungen und nicht auf einen einzigen Schritt abgestellt, mit der ein Umweg bzw. Kreislauf erzielt werde. Eine einzige Rechtshandlung könne daher den Tatbestand…
…erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Im Allgemeinen verwirklicht nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist (vgl. Ritz…
…Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2…
…BAO verbunden sei, sei das Ergebnis einer Kette von Rechtshandlungen. Die erste Rechtshandlung sei der Abschluss der Bestandverträge zwischen der Bf. als Bestandgeberin und dem Ehegatten als Bestandnehmer, die weitere Rechtshandlung sei der Abschluss von Bittleiheverträgen zwischen dem Vater der Kinder der Bf. und den…
…wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnen waren, ist nach Auffassung erkennenden Senates kein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO gegeben. Soweit die BP einen Missbrauch iSd § 22 BAO in einer Kette von Rechtshandlungen erblickt, dass die Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** durch die Bf. erworben, bei anderen Gesellschaften…
…Missbrauches gemäß § 22 BAO nicht in einer einzelnen Rechtshandlung (der Übertragung der Beteiligungen), sondern in einer Kette von Rechtshandlungen, die dem Sachverhalt lt. BP-Bericht und der Niederschrift über die Schlussbesprechung und damit der Bescheidbegründung zu entnehmen seien. Diese Rechtshandlungen seien: 1. Übertragung der Beteiligungen…
…Reihe von rechtsgeschäftlichen Schritten anzunehmen, die in ihrer Gesamtheit eine Gestaltung ausmachen. Es werde daher auf eine Kette von Rechtshandlungen abgestellt, mit der ein Umweg bzw. Kreislauf erzielt werde. Eine einzelne Rechtshandlung könne daher den Tatbestand des § 22 BAO nicht erfüllen. Die Übertragung von Beteiligung…
…Aktienerwerb "lediglich der letzte Schritt in einer Kette von Rechtshandlungen". Bezüglich der Bf. sah er "keine Anhaltspunkte dafür, die Zwischenschaltung einer auf Zypern situierten Gesellschaft als wirtschaftlich sinnvoll erscheinen zu lassen." ging er von der - unstrittigen - Beherrschung der Bf. von in Russland ansässigen (physischen und…
…ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen (VwGH 15. Mai 2020, Ra 2018/15/0113). Es bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann…
…ist. Ohne diese Verschränkung wären diese Verträge über Miete bzw Gründung oder Beteilung an Gesellschaften nicht zustande gekommen. Im Zuge dieser Kette von Rechtshandlungen mit Blick auf die Gesamtgestaltung ist auch der außersteuerliche Grund in der Beschränkung der Haftung nicht nachvollziehbar. Das tatsächliche (gesellschaftsrechtliche) Haftungsrisiko…
…Missbrauches gemäß § 22 BAO nicht in einer einzelnen Rechtshandlung (der Übertragung der Beteiligungen), sondern in einer Kette von Rechtshandlungen, die dem Sachverhalt lt. BP-Bericht und der Niederschrift über die Schlussbesprechung und damit der Bescheidbegründung zu entnehmen seien. Diese Rechtshandlungen seien: 1. Übertragung der Beteiligungen…
…Kette von Rechtshandlungen erblickt, dass die Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** durch die Bf. erworben, bei anderen Gesellschaften Forderungsabtretungen zum Nominale bei geringer Eigenmittelausstattung erfolgten und weitere Finanzierungen durch Zuschüsse erfolgten, ist darauf zu verweisen: Im vorliegenden Fall gewährte die Bf. in den Jahren von…