…Ermittlungen selbst durchführt, Ermittlungsaufträge gemäß § 269 Abs 2 BAO erteilt oder nach § 278 Abs 1 BAO die Bescheidbeschwerde kassatorisch erledigt. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens (BFG 2.3.2023, RV/2100325/2022…
…erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens (vgl. zu …
…gesetzlich für eine Aufhebung und Zurückverweisung notwendig sind vor. Die Aufhebung eines Bescheides liegt im Ermessen. Zweck dieser Kassationsmöglichkeit ist die Entlastung der Gerichte und die Beschleunigung Verfahrens. Im gegenständlichen Fall wurde von der belangten Behörde zu den genannten Sachverhaltselementen kein Ermittlungsverfahren zur haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit…
…VwGH 3.5.2022, Ra 2020/15/0055). h) Anregung der Aufhebung und Zurückverweisung (Kassation): Von der steuerlichen Vertretung wurde im Schriftsatz 16.7.2025 zusammengefasst eine Kassation angeregt. Die Aufhebung unter Zurückverweisung liegt im Ermessen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 ist die…
…handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Verwaltungsgerichtes, die sich an den Kriterien des § 20 BAO zu orientieren hat und entsprechend zu begründen ist. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelinstanz und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens (vgl. Ritz/Koran…
…Ermittlungsaufträge gem § 269 Abs 2 BAO erteilt oder nach § 278 Abs 1 BAO die Bescheidbeschwerde kassatorisch erledigt. Der Zweck der eingeräumten Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 BAO ist hierbei die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens. Die § 278 BAO betreffende Judikatur des VwGH…
…Zurückverweisung nach § 278 Abs 1 die Bescheidbeschwerde kassatorisch erledigt. Das Verwaltungsgericht hat seine Ermessensübung zu begründen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 ist die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens und die Entlastung der Rechtsmittelinstanz. Im vorliegenden Fall wurde zwar die Aktivlegitimation (Parteistellung) der Bf. für eine…
…ignoriert oder als unerheblich abgetan, wobei insbesondere auf die in der Beschwerde gestellten Anträge auf Einvernahme der Beschwerdeführerin sowie des Ehegatten der Beschwerdeführerin sowie auf die in der Beschwerde und im Vorlageantrag angebotenen weiteren Zeugeneinvernahmen hinzuweisen ist. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 BAO…
…tritt das Verfahren gemäß § 278 Abs. 2 BAO in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens (Ritz/Koran, BAO 7. Auflage…
…1 BAO liegt im Ermessen, wobei die Ermessensübung zu begründen ist. Zweck der Kassationsmöglichkeit ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens ... Auch ist es nicht Aufgabe der Rechtsmittelbehörde, anstatt ihre Kontrollbefugnis wahrzunehmen erstmals den entscheidungswesentlichen Sachverhalt zu ermitteln und einer Beurteilung zu…
…zu können, jene Behörde ist, die erstmals den entscheidungswesentlichen Sachverhalt ermittelt und einer Beurteilung unterzieht (vgl nochmals VwGH 21.11.2002, 2002/20/0315). Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens (vgl Ritz, BAO6…
…die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Gemäß § 115 Abs. 2 BAO ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelinstanz und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens…
…einen entsprechenden Erhebungsapparat und die Möglichkeit, im Wege der Rechtshilfe zu ermitteln verfügt, nachgeholt werden. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung von Beschwerdeverfahren ist. Es ist nicht Aufgabe des BFG…
…Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelinstanz und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens. Es…
…Bescheides und die Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde im Ermessen des Bundesfinanzgerichtes. Ermessensentscheidungen haben gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu erfolgen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens…
…1 Der Ermessensübung hat sich vor allem am Zweck der Norm zu orientieren (vgl. Ritz, BAO, 6. Aufl., § 278 Tz 5, mwN). Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens (vgl. Ritz, BAO, 6. Aufl., …
…Bescheides und die Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde im Ermessen des Bundesfinanzgerichtes. Ermessensentscheidungen haben gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu erfolgen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens…
…Bescheides und die Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde im Ermessen des Bundesfinanzgerichtes. Ermessensentscheidungen haben gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu erfolgen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens…
…idente Familienwohnorte) mehr als wahrscheinlich ist, und ob der Bf diesbezüglich Kosten tatsächlich wirtschaftlich (Ersatz der anteiligen Miete an MW Name-Bf) getragen hat. Die Aufhebung unter Zurückverweisung liegt im Ermessen und ist zu begründen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 BAO ist die…
…an die Abgabenbehörde im Ermessen des Bundesfinanzgerichts. Ermessensentscheidungen haben gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu erfolgen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 ist die Entlastung der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens. Zusätzlich würde es die Anordnungen des Gesetzgebers…