…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem, im Spruch dieses Beschlusses angeführten, Gesellschaftssteuerbescheid setze die belangte Behörde, betreffend einen rückzahlbaren Kapitalzuschuss, gegenüber der Beschwerdeführerin, (Bf.), die Gesellschaftssteuer gemäß § § 7 Abs.1 Z 2…
…von [...], [...], um Hilfe ersucht [...] übernahm die Anteile an der [Beschwerdeführerin] und leistete zur Rettung des Unternehmens und zum Erhalt der Arbeitsplätze einen Kapitalzuschuss in Höhe von EUR 500.000 [...] verblieb vorerst kurzfristig als Geschäftsführer im Unternehmen eine genaue Überprüfung der finanziellen Lage des Unternehmens ergab…
…selbst ausführte, war zum damaligen Zeitpunkt seitens der Konzernmutter erst geplant, die Gesellschaften in Österreich auf Grund der Betriebsprüfungsergebnisse mit frischem Eigenkapital auszustatten. Eine spätere Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in einen Kapitalzuschuss haben keinen Einfluss auf die bereits entstandene Gebührenschuld (vgl. BFG 7.11.2016, RV…
…habe seit dem Erwerb der Beteiligung durch sie (die Beschwerdeführerin) im Jahr 2006 von natürlichen Personen (Australier nicht konzernzugehörig) nur Verluste erwirtschaftet. Es seien mehrfach Kapitalzuschüsse durch sie zur Abdeckung der aufgetretenen Verluste geleistet worden. Laut beigeschlossener Bilanz zum 31.12.2013 der Y-Ltd…
…und verdeckten Ausschüttung wird festgehalten, dass gegenüber dem Gesellschafter keine Bereicherung vorliegen kann, da ein Kapitalzuschuss und infolge dessen Ersparnis in Zusammenhang mit einer GesmbH nicht zu erfolgen hat. Die Produktion und das daraus resultierende "Vermögensopfer" hatte rein betriebswirtschaftliche Gründe. Die Folgen wären für die…
…L. übernahm die Anteile an der Bf. (GmbH) und leistete zur Rettung des Unternehmens und zum Erhalt der Arbeitsplätze einen Kapitalzuschuss in Höhe von EUR 500.000 • Chr.L. verblieb vorerst kurzfristig als Geschäftsführer im Unternehmen • eine genaue Überprüfung der finanziellen Lage des Unternehmens ergab…
…seien rechtskräftig. Da die ***Bf1*** im gegenständlichen Zeitraum stark verlusthängig gewesen sei, sei auch bei Umwidmung der "angeblichen" Darlehen in einen Kapitalzuschuss von keiner Gesellschaftsteuer auszugehen, da bei der Zuführung von Kapital in einer Verlustsituation nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen sei (unter Hinweis…
…und stützt sich auf die Planungsrechnung der Gesellschaft sowie eine Patronatserklärung ***19***. Im Geschäftsjahr wurde diese Patronatserklärung im Ausmaß von Euro 2.331.992,50 ausgeübt und ein entsprechender Kapitalzuschuss geleistet. Die daraus resultierende Kapitalrücklage wurde zur teilweisen Abdeckung des Verlustes im Geschäftsjahr aufgelöst." Aus…
…den Wert der Geselischaftsrechte zu erhöhen. Dies ist im gegenständlichen Sachverhalt nicht der Fall, da die Kapitalzuschüsse der ***X*** AG (Bilanz Schweiz) umgehend bei Auszahlung zu 100% wertberichtigt wurden. Von einer Erhöhung der Gesellschaftsrechte kann also nicht ausgegangen werden. Seitens der ***Y** Holding GmbH wurden…
…Vereinbarungen nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (§ 17 Abs. 5 GebG). Eine spätere Umwandlung von Gesellschafterdarlehen (-krediten) in einen Kapitalzuschuss haben daher keinen Einfluss auf die bereits entstandene Gebührenschuld (z.B. BFG 7.11.2016, RV/7101860/2011). 2. Zu Gesellschaftsteuer - Zinsenverzicht: Im Zusammenhang mit…
…Bescheide der Betriebsprüfung sind rechtskräftig. Da die ***Bf1*** im gegenständlichen Zeitraum stark verlusthängig war, ist auch bei Umwidmung der "angeblichen" Darlehen in einen Kapitalzuschuss von keiner Gesellschaftsteuer auszugehen, da bei der Zuführung von Kapital in einer Verlustsituation nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen ist…
…Bescheide der Betriebsprüfung sind rechtskräftig. Da die "***Bf1***" im gegenständlichen Zeitraum stark verlusthängig war, ist auch bei Umwidmung der "angeblichen" Darlehen in einen Kapitalzuschuss von keiner Gesellschaftsteuer auszugehen, da bei der Zuführung von Kapital in einer Verlustsituation nicht von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte auszugehen ist…
…ausführte, war zum damaligen Zeitpunkt seitens der Konzernmutter erst geplant, die Gesellschaften in Österreich auf Grund der Betriebsprüfungsergebnisse mit frischem Eigenkapital auszustatten. Eine allfällige spätere Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in einen Kapitalzuschuss haben keinen Einfluss auf die bereits entstandene Gebührenschuld (vgl. BFG 7.11.2016, RV…
…2***. am 21.Dezember 2011 den Beschluss gefasst, dass der ***3*** ein Kapitalzuschuss von MEUR 155 gewährt werden soll (siehe Anlage 2) In diesem Beschluss wird der Zweck des Zuschusses festgehalten: Rekapitalisierung in der Höhe von MEUR 155 durch die ***2***. zugunsten der ***3***, die…
…als Einlage in die Enkelgesellschaft physisch übertragen; es fand nur ein Vorgang, nämlich zwischen der Großmuttergesellschaft und der Enkelgesellschaft, statt. Mit dem Kapitalzuschuss wurde weder der Verkehrswert der Bf., noch das Gesellschaftsvermögen der Bf. ebenso wenig der Wert der Gesellschaftsanteile an der Bf. erhöht wurde…
…Man sieht daraus, dass es sich bei der Abdeckung des Zuschusses ausschließlich um die Abdeckung der in der Vergangenheit angefallenen Jahresfehlbeträge handelt. Ohne Abdeckung der Verluste mittels Kapitalzuschüssen wäre die Gesellschaft buchmäßig überschuldet und somit insolvent gewesen. Daher ist unverständlich, wenn der Zuschuss nicht den…
…zu strukturieren. …………………. Finanzlage ………………….. Im Zuge des Refinanzierungsprogrammes und der niedrigen Eigenkapitalbasis wurde in die A. C. H. GmbH ein Kapitalzuschuss von insgesamt 262 Millionen Euro durch die A. E. F. Ltd…
…des Eigenkapitals' steuerlich keine Gewinnänderung nach sich ziehen könne. Eine 'Änderung der Struktur des Eigenkapitals' schließt eine steuerliche Gewinnänderung gerade nicht aus: Leistet etwa ein Gesellschafter unterjährig einen in die Kapitalrücklage einzustellenden Kapitalzuschuss an seine Gesellschaft und verwendet die Gesellschaft die Mittel unmittelbar für Gehaltszahlungen…
…die auf dem Konto "3490 Darlehen C. A." erfassten Verbindlichkeiten und somit auch die beschwerdegegenständlichen Darlehen der Bf. in einen nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss umgewandelt. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ergibt sich aus den vom Bf. vorgelegten Kontoauszügen und aus den, dem Firmenbuch vorgelegten Jahresabschlüssen einschließlich den Erklärungen…
…Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, ist unbestritten. Da diese Leistung der alleinigen Gründungsgesellschafterin als Leistende zuzurechnen ist, und es sich bei der Rechtsvorgängerin, die den Kapitalzuschuss erhalten hat, um eine inländische Kapitalgesellschaft handelt, unterliegt dieser Zuschuss gemäß § 2 Z 4 lit. a KVG der Gesellschaftsteuer…