…auf Basis der Einnahmen vorzuschreibenden Kapitalertragsteuer als zusätzlicher Vorteil zu berücksichtigen. Die Bf. erklärte im Rahmen der mündlichen Verhandlung für den Fall der Feststellung verdeckter Ausschüttungen die Körperschaftsteuer zu tragen, demgemäß erhöht sich der KESt Satz auf 33,33%. Die KESt 2008 ist daher folgendermaßen…
…a) spätestens mit 7.1.2008 KESt 2007 in Höhe von 12.054,08 Euro gemäß § 214 FinStrG freigesprochen." Auf Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wurde verzichtet. Über die Beschwerde des Mag. ***4*** als Gesellschafter der ***2*** gegen die Bescheide betreffend Kapitalertragsteuer wurde nach einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung…
…gegangen ist, der dem Finanzamt als defacto Geschäftsführer bekannt war und ist. Bezüglich der Kapitalertragssteuer wurde keine Beschwerde eingereicht, da diese ausschließlich Herrn V betrifft, sehr wohl wurde gegen den Haftungsbescheid Beschwerde geführt. Umsatzsteuer: Wir verweisen auf unsere Beschwerde und teilen zusätzlich mit, dass nicht…
…VwGH 10.03.1982, 81/13/00072). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH führen SZ aufgrund von Betriebsprüfungen – als Elemente der Gewinnzuschätzung – zu verdeckten Ausschüttungen VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046, VwGH 10.12.1985, 85/14/0080), die kapitalertragsteuerpflichtig sind, sodass im Regelfall…
…günstigere Besteuerung der bis zur Privatstiftung steuerfrei "durchgeschalteten" Erträge im Zeitpunkt der Ausschüttung (Zuwendung) an den Bf. als Stiftungsbegünstigten im Wege der KESt - ist irrelevant. In Richtung dieser Überlegung deutet insbesondere das Vorbringen im Schreiben der vormaligen steuerlichen Vertreterin an das Finanzamt vom 2.5…
…50% zuzüglich Umsatzsteuer) werden als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt und unterliegen der Kapitalertragsteuer: Des Weiteren steht keinerlei Vorsteuer aus den Deckungsrechnungen zu. Die geltend gemachte Vorsteuer ist seitens der Betriebsprüfung zu passivieren. Der Geschäftsführer (gemeint wohl: der Gesellschaft) der Bf., Herr VN trägt die Kest." Die…
…darstellende Ausschüttungen (vA) gekommen sei. Da dafür weder von der GmbH (als Abzugsverpflichtete) hinsichtlich der jeweils anfallenden Kapitalertragsteuer (KESt) beim genannten Finanzamt einzureichende Steueranmeldungen gemäß § 96 Abs. 3 leg. cit. abgegeben, noch entsprechende KESt-Beträge entrichtet oder abgeführt worden seien, sei es – unter Verletzung der…
…im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein Gasthaus in Salzburg. Mit Bescheiden vom jeweils 25.2.2020 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) als Gesellschafter der ***1*** die Kapitalertragsteuer (KESt) aufgrund einer verdeckten Ausschüttung für die Zeiträume 1.03.2010 bis 31.12.2010 und 01.01.2011 bis 31…
…erkannt, 1) als abgabenrechtliche Verantwortliche der (seinerzeitigen) A-GmbH vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich der Bekanntgabe des Zufließens von Gewinnausschüttungen aus der GmbH und damit verbunden der Abgabe wahrheitsgemäßer Kapitalertragsteuer-Anmeldungen, eine Verkürzung von Kapitalertragsteuer (KESt) für die Monate Oktober…
…2.562,71 KEST-Rückerstattung bei Tilgungsträgern gemäß § 124b Z 185 lit. d Einbehaltene Kapitalertragsteuer ist daher anzurechnen/ zu erstatten in Höhe von - (Kennzahl 943) 2.562,71" Mit Beschwerdevorentscheidungen (BVE) vom 09.09.2019 hat die belangte Behörde die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und…
…auf die Kapitaleinkünfte wird bemerkt, dass entsprechend den vorgelegten Unterlagen insgesamt ein Betrag in Höhe von € 100,11 (erklärter Betrag € 74,07 plus € 26,04) als ausländisch anrechenbare Kapitalertragssteuer zu berücksichtigen sein wird. ...." In Beantwortung des gegenständlichen Schreibens führte der Bf. aus…
…relativiert, als er nun [unrichtigerweise] behauptete, dass er einen Betrag von € 52.577,99 sofort im Jahre 2009 wieder veranlagt habe, welcher daher nicht der Besteuerung zu unterwerfen sei. Zusätzlich aber wäre ein Betrag von € 5.950,00 mit 25 % KESt zu belasten…
…man berücksichtigen, dass rückwirkend zum 31.12.2004 eine weitere Sacheinlage durch die Einbringung zusätzlicher Mitunternehmeranteile erfolgt sei und die darauffolgenden Tilgungen der vorbehaltenen Entnahme als steuerneutrale Einlagenrückzahlungen zu würdigen seien. Die Kapitalertragsteuer für 2004 sei überdies zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits verjährt gewesen, da…
…und Zahlungsbescheid Kapitalertragsteuer 2002 mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Zur Begründung wurden im Wesentlichen die Ausführungen des Prüfers in seiner Stellungnahme dargelegt. Mit Schriftsatz vom 7.2.2011 stellte die Bf. bezüglich der Berufungsvorentscheidung über die Berufungen vom 6.8.2007 betreffend KÖSt 2003-2004…
…12.2009 verwiesen und zusätzlich Folgendes ausgeführt: „gemäß § 224 BAO iVm § 95 Abs.2 EStG wird AA als RNF der BB GmbH für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer in Anspruch genommen.“ Diese Bescheide wurden an „AA als Rechtsnachfolger der BB GmbH“ als Bescheidadressat gerichtet.…
…Tz. 3: Firma Liechtenstein | | | 242.962,69 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb + | 9.208,33 | 41.858,45 | 253.973,44 Haftung Kapitalertragsteuern: An KESt sei vorzuschreiben (Beträge in Euro): | | 2002 | 2003 | 2004 | Tz. 5…
…die Körperschaftsteuerbescheide 2007 und 2009 als unbegründet abgewiesen wurden. In der gesondert dazu ergangenen Begründung vom 1. Juni 2017 wurde wie folgt ausgeführt: Zu der Tz 1: Die belangte Behörde habe keine Bedenken gegen die beantragten Änderungen, sodass der zusätzliche Aufwand für Geschäftsführerbezüge in der…
…Liegenschaftsverkauf 2011 (***1*** 76) in Höhe von € 487.116 und wurde 25%ige Kapitalertragsteuer von € 121.779 geltend gemacht. Die Begründung entspricht dem KESt-Haftungsbescheid 2010. Die Zustellung dieser Abgabenbescheide zu Handen des Nachtragsliquidators, RA Dr. VN NN als organschaftlichen Vertreter der Bf…
…am Abgabenkonto festgesetzte KESt für das Kalenderjahr 2014 von € 38.267,58 wird, um eine doppelte Versteuerung zu vermeiden, gutzuschreiben." Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung in den in der Folge für die Streitjahre ergangenen Bescheiden über die Festsetzung von Kapitalertragsteuer den Bf…
…oben beschriebenen Unterlagen davon ausgehen konnte, dass ein (zusätzlicher) Abgabenanspruch gegenüber der BF für Körperschaftsteuer 2008-2011 sowie ein Abgabenanspruch für Kapitalertragsteuer für 2008-2011 mit größter Wahrscheinlichkeit besteht. Dies ist nach Sicht des BFG gegeben gewesen. Zum Einen bestand im Zeitpunkt der Erlassung des…