…1988). Der Zweck der Bestimmungen des angesprochenen § 45 Abs. 1 EStG 1988 besteht darin, in pauschaler und möglichst einfacher Weise die auf das laufende Einkommen entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu ermitteln - eben primär durch Aufwertung der Steuerschuld des letztveranlagten Jahres - und dem Steuergläubiger Zahlungen in…
…1988). Der Zweck der Bestimmungen des angesprochenen § 45 Abs. 1 EStG 1988 besteht darin, in pauschaler und möglichst einfacher Weise die auf das laufende Einkommen entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu ermitteln - eben primär durch Aufwertung der Steuerschuld des letztveranlagten Jahres - und dem Steuergläubiger Zahlungen in…
…Verfassungskonformität Für den konkreten Fall würde das bedeuten, dass zuerst der Gewinn des Jahres 2012 entsprechend zu adaptieren und neu zu ermitteln wäre. Dann wäre die Körperschaftsteuerschuld 2012 – unter Anpassung des Verlustabzuges - auf dieser Basis neu zu berechnen. Abschließend wäre dieser Betrag um die entsprechenden…
…des Sachaufwandes differenziert. Dadurch werden Betriebsinhaber, die für ihre Tätigkeit hoch bezahlte Spitzenkräfte zahlen müssen, im Vergleich zu Betriebsinhabern, die einen entsprechend hohen Sachaufwand haben, benachteiligt. Dies führt aber nicht nur zu einer sachlich nicht rechtfertigbaren Wettbewerbsverzerrung; die Maßnahme konterkariert insoweit auch die seit Jahren…
…eine Körperschaftsteuerschuld auch die Steuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG für die nach § 13 Abs. 3 und 4 KStG 1988 gesondert zu besteuernden (Kapital)Einkünfte zu berücksichtigen ist. Nach § 45 EStG 1988 sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten, deren Höhe sich nach der Steuerschuld des letztveranlagten…
…Dezember 2007 festgesetzte Körperschaftsteuerschuld für das letztveranlagte Jahr 2005 in Höhe von von 38.535,76 € zu Grunde gelegt. Das Beschwerdevorbringen hinsichtlich der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2008 und Folgejahre richtet sich einzig gegen die im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung 2005 erfolgte Annahme einer verdeckten…
…die AfA in der Höhe von 110.000 Euro sei kein steuerlicher Überschuss vorhanden, potenzielle Überschüsse des Jahres würden für Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten ausgegeben werden. Mit Eingabe vom 30.9.2023 stellte die Bf. einen weiteren Antrag auf Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2023. …
…liegt die Körperschaftssteuerschuld 2011 als letztveranlagtes Jahr zu Grunde. Die Körperschaftsteuervorauszahlung ist eine Abgabenschuld, die von der Körperschaftsteuerjahresschuld zu unterscheiden ist. Ein späterer Veranlagungsbescheid setzt daher den Vorauszahlungsbescheid des betreffenden Jahres nicht außer Kraft. Gegen Vorauszahlungsbescheide gerichtete Beschwerden werden durch Erlassung des Jahresbescheides weder unzulässig…
…ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…die bfP sei bereits am 30.9.2024 liquidiert worden, weshalb die Mindestkörperschaftsteuer nur für 3 Quartale des Jahres 2024, sohin in Höhe von 375,00 € festzusetzen sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.10.2025 gab die belangte Behörde der Beschwerde vollinhaltlich statt und setzte…
…Adr***, vertreten durch Gerd Mattheiss, Caralweg 5, 7203 Trimmis, über die Beschwerde vom 13. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Mai 2025 betreffend Körperschaftsteuer 2023 und Körperschaftsteuer 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde betreffend Körperschaftsteuer 2023 wird gemäß …
…vom 30.04.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 17.04.2019 betreffend Körperschaftsteuer 2015 und vom 10.04.2019 betreffend Körperschaftsteuer 2016 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
Das Vorbringen der Bf. ist jedoch im Sinne der o.a. Judikatur und Literatur nicht geeignet, die Anwendung des Steuersatzes von 25 % auf die verdeckte Gewinnausschüttung zu begründen, zumal Herr CD1 erst seit 19.12.2012 Geschäftsführer der Bf. ist, somit seit einem Zeitpunkt, der…
…auch auf Grund des Umstandes, dass im Jahr 2002 nahezu ausschließlich Streckenhandel stattfand, das Beschwerdejahr 2002 bezüglich des Ansatzes einer angemessenen Gewinnmarge als durchaus repräsentativ und hat demzufolge der Ansatz eines RAK von 1,08 (= Buch-RAK 2002) in den streitverfangenen Jahren im Hinblick…
…Gesamt)Personalaufwand sowieso in einem Vorhalteverfahren untersucht und aufgegliedert werden muss, bringt die zusätzliche Frage nach der voraussichtlichen konkreten Höhe der zukünftig nicht abzugsfähigen Aufwendungen nur einen unerheblichen Mehraufwand mit sich. Berechnung der Körperschaftsteuerschuld des Basisjahres, Geringe Anzahl der betroffenen Fälle Wie aus der Berechnung…
…Ertrag, welche bisher nicht erfasst wurde. Gerade für derartige Vorkommnisse wurde die Bestimmung des § 22 Abs. 3 KStG 1988 geschaffen. Ein endgültiger Letztverbrauch sollte versteuert werden. Der festgesetzte Zuschlag zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 für die Jahre 2011, 2013 und 2014 erfolgte…
…Der Antrag ist in der Steuererklärung des Jahres zu stellen, in dem das Wirtschaftsjahr endet, für das erstmalig keine Pflicht zur Gewinnermittlung nach dem ersten Satz besteht. Der Antrag kann bis zur Rechtskraft des Bescheides gestellt werden und bindet die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft so lange…
…2013 zurückreichen. Die Geltendmachung mit dem angefochtenen Haftungsbescheid erfolgte erst im Jahr 2023 (somit bis zu 10 Jahre später). Sofern von der belangten Behörde die Ansicht vertreten wird, dass den Beschwerdeführer die Verpflichtung getroffen habe, nach Aufhebung des Konkursverfahrens bis zur Löschung im Firmenbuch, die…
…2 ergebende Körperschaftsteuerschuld zu berücksichtigen. Gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes 1965, § 6 des GmbH…