…von 187.784,01 Euro für die Übertragung eines Eigenjagdrechtes enthielt. Er vertrat dazu die Ansicht, dass die Veräußerung eines Jagdrechtes nicht unter § 30 EStG 1988 fällt und der entsprechende Kaufpreisanteil der Tarifbesteuerung zum Normalsteuersatz unterliegt. Dementsprechend ermittelte er die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft…
…Dr. Sagl, der Jagdwert durch Kapitalisierung der erzielbaren Jagdpacht und schließlich der Gebäudewert nach den Verfahren der Immobilienbewertung), um in der Folge die so ermittelten Werte in Relation auf den erzielten Verkaufspreis umzulegen. Das vorgenannte Gutachten wurde den Bf. mit verfahrensleitender Verfügung vom 07.08…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar (siehe schon VwGH 7.10.1970, 873/68). Der mit dem normalen Tarif zu versteuernde Wert besteht aus dem stehenden Holz (Bestandeswert) zuzüglich des Wertes für das Jagdrecht (UFS 6.8.2003, RV/2079-W/02). Nach § 30a Abs…
…5 der LuF-PauschVO 2011 können (Anmerkung: Hervorhebung durch den erkennenden Richter) aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet…
…dem diese Werte angegeben und der Veräußerungserlös von 3.700.000 Euro wie folgt aufgeteilt wurde (in Euro): | | Stehendes Holz | Jagdrecht | Grund und Gebäude | Einrichtung | | Holzbestand Forststraße Zu bauende Forststraßen | 880.000,00 37.500,00 -175…
…Fahrten insgesamt € 73,08 Landesvorstandssitzung und Wahlvorbereitung: Kilometergeld für 6 Fahrten insgesamt € 146,16 Jagdprüfung: € 882,38 Der Bf hat im Jahr 2018 die Jagdprüfung in ***2*** abgelegt. Folgende Inhalte sind von der Jagdprüfung umfasst: Jagdrecht; Wildkunde (Erkennungsmerkmale und Lebensweise des Wildes…
…5 LuF-Pausch VO) überstieg, erfolgte seitens der Abgabenbehörde eine gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich der auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöse. Aus diesem Grund wurde der Grundlagenbescheid erst am 06.10.2016 erlassen. Der Bf hat bereits 2013 einen Erstbescheid auf Basis…
…1 bis 4 aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Gemäß EStR 2000 Rz 4195b ist, "w erden forstwirtschaftliche…
…3.700.000 Euro wie folgt aufzuteilen: 3. Auf die Bestandeswerte (stehendes Holz, Forststraßen, Jagdrecht) entfielen mit einem Sachwertanteil von 32,62% 1.206.940 Euro, auf den Grund und Boden (Waldboden, landwirtschlich genutzte Flächen/Wiesen, Bauland) sowie die Gebäude entfielen bei einem Anteil von…
…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…
…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…
…nackten Grund und Boden. Das stehende Holz, die stehende Ernte, das Feldinventar und ein vorhandenes Jagdrecht sind als Form der Nutzung des Grundstücks auch vom Begriff des Grundstückes im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 nicht erfasst (siehe Rz 6621 EstR). Das stehende Holz…
…5 LuF-PauschVO 2015 kann der Gewinn aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit 35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden. Der Beschwerdeführer hat für das von ihm veräußerte Waldgrundstück erkennbar von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (vgl…
…1 bis 4 aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines abweichenden Veräußerungsgewinnes vom pauschal…
…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…
…Ebenso verpachtet wurde das Fischereirecht, das Jagdrecht sowie ab 2012 eine Garage. Dafür wurden folgende Pachteinnahmen erzielt: | vereinnahmte Pachtzinse | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Pachtverhältnis ***3*** | 2.835,00…
…abgezogen werden könnten, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung die Teilpauschalierung in Anspruch genommen worden sei. Zahlenmäßig stellten sich die Bemessungsgrundlagen laut Finanzamt wie folgt dar: 1. Veräußerungsgewinn stehendes Holz und Jagdrecht (Tarifbesteuerung, KZ 9710): Erlös laut Dl ***7*** 1.102.138 Anschaffungskosen It. ASV -708…
…Betriebe. Da (nur) für den auf Grund und Boden entfallenden Veräußerungsgewinn ein Sondersteuersatz iHv. 30% gilt, sind die Gewinnanteile für Grund und Boden einerseits und das stehende Holz und das Jagdrecht andererseits (Normaltarif) extra zu ermitteln (vgl. Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte6, Seite…
…Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden, sofern dieser 250 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet. Dies gilt abweichend von…
… 15. (1) Die sich nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 7 oder 9 bis 14 ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht und Verpachtung von Fischereirechten), um Einkünfte aus Wildabschüssen sowie um Einkünfte aus gemäß § 1 Abs. 4 und 5 nicht erfassten Vorgängen und…