…sei, wenn die übernommene Beteiligung gemäß § 202 Abs. 1 UGB neu bewertet worden sei, lasse sich dem VwGH-Erkenntnis nicht entnehmen. Die Frage des (unmittelbaren) Durchgangserwerbs sei nicht relevant: Unabhängig davon, ob der Erwerb der Anteile in zwei Schritten oder in einem Schritt erfolge, liege…
…Abs. 7) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres zugerechnet, in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. (2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein: - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter § 7 Abs…
…Beteiligung gemäß § 202 Abs. 1 UGB neu bewertet worden sei, lasse sich dem VwGH-Erkenntnis nicht entnehmen. Im vorliegenden Fall ergäbe sich aus dem Verschmelzungsvertrag, dass die Bf. eine Neubewertung (§ 202 Abs. 1 UGB) vorgenommen habe. Bilanziell liege daher zweifellos ein Anschaffungsvorgang vor, sodass der…
…Abs. 7) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres zugerechnet, in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. (2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein: - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter § 7 Abs…
…wahrgenommen, jedoch keine darüber hinausgehenden Funktionen" (Vorhalt vom 12.12.2018, VB vom 02.05.2019, Pkt. 2 d und 2 e). Den Großteil der mit der Beteiligungsverwaltung verbundenen Aufgaben habe die Bf. an die Ltd. 3 in Zypern, ausgelagert (Vorhalt vom 12.12.2018…
…2 Z 5 zweiter Fall UmgrStG (Identität der Beteiligungsverhältnisse) ist nur dann anwendbar, wenn Einbringender eine Körperschaft ist. Kein Anwendungsfall des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG ist daher die Einbringung sämtlicher Mitunternehmeranteile in eine Körperschaft, deren Beteiligungsverhältnis mit dem Beteiligungsverhältnis an der Mitunternehmerschaft übereinstimmt…
…zuvor) zur Körperschaftsteuer 2005 vorgelegten Unterlagen ergebenden Teilwertabschreibungsbetrag konnte angesichts der centgenauen Identität der beiden Beträge nach menschlichem Ermessen nur der Schluss gezogen werden, dass die im Jahr 2005 geltend gemachten Jahressiebtelbeträge für die dort ausgewiesenen Beteiligungen auch 2006 fortgeführt werden sollten. Damit legte die…
… 279 Abs. 1 BAO setzt die Identität der Sache im erstinstanzlichen und im Beschwerdeverfahren voraus. "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte (VwGH 25.01.1991, 89/17(0089). Die Abänderungsbefugnis findet…
…So lässt die Entwicklung des Kto 36670 erkennen, dass in den einzelnen Jahren verschieden hohe Beträge rückgeführt wurden. Die als Darlehen zur Verfügung gestellte Geldmenge stammte aus der Veräußerung der Beteiligung an der ***ABF*** GmbH, an welcher die Bf mit 49,68% (und die ***AB…
…2014 wurde mit dem Vertrieb von Beteiligungen an Immobilienprojekten (***15***) begonnen. c) Akademiereise ***11*** Die Reise fand vom 2. bis 4. Februar 2017 statt. Die ***Bf1*** hat im Herbst 2016 einen Umsatz-Contest für alle Vertriebspartner, die über eine aufrechte Kooperationsvereinbarung mit der AbkBF verfügen…
…2006 22 Beteiligungen. Hinsichtlich jener 12 Gesellschaften, die bereits zum 31. Dezember 2005 bestanden haben, befanden sich die entsprechenden Kapitalbeteiligungen (bis auf die ***Beteiligung*** GmbH) im Eigentum von AS. Die Beschwerdeführerin erwarb von AS mit Kaufvertrag vom 15. April 2003 einen Anteil an der Liegenschaft…
…FNFN1, nunmehr: CT1-GmbH) an der Bf. an die CE2-GmbH (FNFN3) abgetreten worden. Dies habe zu einer Strukturbereinigung von Beteiligungen der F-Privatstiftung führen sollen. Im Sommer 2008 habe dann Ing. A.G. kurzfristig mitgeteilt, dass er seinen 49%igen Anteil an der Bf…
…die noch immer existenten Beteiligungen durchstehen zu können. Für die Anteilsübernahme durch GF hätten vor allem betriebswirtschaftliche Gründe im Vordergrund gestanden. Die wirtschaftliche Identität der Gesellschaft sei jedenfalls erhalten geblieben. Der Verlustabzug könne nicht verwehrt werden. Darüber hinaus sei anzumerken, dass sämtliche Verluste der Bf…
…eingebrachten Einkommensteuererklärung 2011 erklärte der Bf. unter sonstige Einkünfte, neben 211,20 Euro an Funktionsgebühren, einen Betrag iHv 1.544,27 Euro (Kz 801) als Einkünfte aus Spekulationsgeschäfte und einen Betrag iHv 106.723,82 Euro (Kz 802) als Einkünfte aus Veräußerung von Beteiligungen. Die…
…ebenfalls nicht glaubhaft wäre. Ebensowenig wurde vom Beschwerdeführer bestritten, dass die belangte Behörde erst im Rahmen der Außenprüfung von den Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung des Beschwerdeführers an einer näher genannten slowakischen Gesellschaft erstmals Kenntnis erlangt hat. Anderes hat sich auch für das Bundesfinanzgericht nicht ergeben.…
… 236 Abs. 1 BAO nachzusehen. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Abgabepflichtige habe im Rahmen seiner früheren beruflichen Tätigkeit, der Vermittlung von Beteiligungen, Schiffbruch erlitten und sei für die von seinen Klienten erlittenen Verluste haftbar gemacht worden, da ihm eine mangelnde Aufklärung über eben diese Risiken…
…wurde. Dies führt dazu, dass steuerrechtlich hinsichtlich der Zurechnung des Stimmrechts den Maßstäben des Zivilrechts gefolgt wird, weil das Erreichen des gemeinsamen Interesses gleichzeitig im eigenen wirtschaftlichen Interesse des zivilrechtlichen Eigentümers steht (Hasanovic in Aktuelle Fragen des Unternehmenskaufs, Der Zeitpunkt der Veräußerung von Beteiligungen, 88).…
…die außerplanmäßigen Abschreibungen "dafür nicht mehr bestehen". Eine Identität der Gründe ist allerdings nicht Voraussetzung (vgl. VwGH 22.4.2009, Zl. 2007/15/0074). Die Gründe eines Wertverlustes und einer späteren Wertaufholung einer Beteiligung sind oft vielschichtig, sodass sie sich im Einzelnen oft nicht trennen…
…wirtschaftlichen Identität der Mitbeteiligten ausgegangen werden kann, ist somit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall abzustellen. (Formal) schwächer ausgeprägte Merkmale können durch andere stärker ausgeprägte Merkmale kompensiert werden. Das Bundesfinanzgericht ist von einer 75%-Grenze ausgegangen, die für die Annahme einer wesentlichen Änderung der…
…neben der Komplementärin A**** GmbH (idF auch nur kurz A**** GmbH) die Kommanditisten Dr. U**** V**** sowie als wirtschaftliche Eigentümer Mag. R**** S**** und die "Kleinkommanditisten", C**** D****, Mag. F**** G****, L**** M****, N**** M**** und Dr. O**** M****. Dr. U**** V**** hielt seine Beteiligung…