…Vorbehaltserklärung Österreichs zu Art. 4 7. ZP[MRK] durch den EGMR als unwirksam angeschlossen und ausgeführt, dass Regelungen, nach denen durch eine einzige Tat mehrere Delikte im Sinne einer "echten" Konkurrenz ("Idealkonkurrenz") verwirklicht würden, dem Doppelbestrafungsverbot des Art. 4 Z. 1 7. ZP[MRK] noch…
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
§ 22 Abs 2 VStG 1991 hat den Fall der echten Konkurrenzen (Real- und Idealkonkurrenz) vor Augen, sodass zuvor Exklusivität und Scheinkonkurrenz zu prüfen sind. Anders als bei einer Ladezone oder der in der Beschwerde angesprochenen Parkerlaubnis für Behördenfahrzeuge verfolgt im Fall der Anrainerzone das Halte…
…denn der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass das Handeln von Organen einer Gesellschaft für diese in Idealkonkurrenz einen weiteren zollrechtlich relevanten Tatbestand erfüllen könne und nicht nur die handelnde natürliche Person selbst den Tatbestand erfüllt (VwGH 9.9.2015, Ra 2015/16/0049). … Die…
…jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen habe (Realkonkurrenz) als auch für den Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen falle (Idealkonkurrenz). Die durch die StVO und die Parkometerabgabeverordnung geschützten Rechtsgüter seien nicht ident. Durch die beanstandete Tat (Singular im Erkenntnistext…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz). Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere, einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Da sich die vorliegenden Strafandrohungen, welche unter GZ MA67/***MA-GZ***/2024 und MA67/***MA-GZ2***/2024 behandelt werden, nicht ausschließen…
…Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz) (VwGH 29.6.1992, 90/04/0174)…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen habe (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen falle (Idealkonkurrenz). Ein Rechtfertigungsgrund, also eine Norm, die das tatbestandsmäßige Verhalten ausnahmsweise erlaube bzw…
…gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Jede*r Lenkerin eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei…
…mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Es ist für die Abgabepflicht nach der Parkometerabgabeverordnung grundsätzlich ohne rechtliche Bedeutung, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten oder Parken innerhalb…
…Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) steht die Verletzung eines StVO-rechtlichen Parkverbots unter gleichzeitiger Nichtbeachtung des Parkgebührengesetzes in sogenannter echter Idealkonkurrenz und liegt in einer Bestrafung nach der StVO wegen eines danach unter Strafe stehenden Verhaltens und in einer weiteren Bestrafung nach dem Parkgebührengesetz…
… 48 Rz 6). Dabei schließt die Bestrafung wegen Verletzung der Verschlusssicherheit eine Bestrafung - wie hier - wegen Schmuggels nicht aus, da zwischen diesen Finanzvergehen echte Idealkonkurrenz besteht (Groschedl aaO Rz 5). 4. Fallkonkret beträgt der strafbestimmende Wertbetrag EUR 18.556,40. Der Strafrahmen ist das Dreifache…
…mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Durch die Abstellung des Fahrzeuges an der Tatörtlichkeit wurden somit zwei Übertretungen, nämlich sowohl nach der Straßenverkehrsordnung als auch nach der Parkometerabgabeverordnung begangen…
…und legt in seinem 1. Satz fest, dass sowohl bei Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten (echte Realkonkurrenz) als auch bei gleichzeitiger Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine einzige Handlung (echte Idealkonkurrenz) mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen sind. § 22 Abs 2 Satz 2 VStG ordnet an, dass "dasselbe"…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung bzw. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz stünden zueinander in unechter (ungleichartiger) Idealkonkurrenz; eine kumulative Bestrafung des Täters nach beiden Tatbeständen sei unzulässig, weil rechtswidrig. Im Übrigen wäre weiters zu beachten, dass die Tatanlastung im angefochtenen Straferkenntnis rechtlich unzutreffend und somit falsch sei. Sein…
…keinen Unterschied, ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Soweit das Strafausmaß für zu hoch erachtet wird, ist darauf…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…