…verfügende Erstbeschuldigte den Entschluss, Tabakwaren aus dem freien Verkehr eines Mitgliedsstaates zu gewerblichen Zwecken zu beziehen und diese außerhalb von Österreich in Empfang genommenen Tabakwaren unter Verletzung der ihm bekannten Verpflichtung zur Anzeige, Anmeldung und Entrichtung der Tabaksteuer nach Österreich zu verbringen, um sie dort…
…eines wiederkehrenden Weiterverkaufes mit einem 25-prozentigen Preisaufschlag an teils Gewerbetreibende bestimmt waren, steht dem Erstbeschuldigten auch eine von der österreichischen Tabaksteuer befreite Verbringung der von ihm selbst konsumierten Zigarren nicht zu. Gemäß § 44 Abs 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig…
…Zeitraum von 1. Jänner 2005 bis 31, Dezember 2011 [...] dadurch beigetragen, dass er insgesamt 6.746 Stück Zigarren verschiedener Marken, auf denen österreichische Tabaksteuer in der Höhe von EUR 10.985,00 lastet und von welchen dann 987 Stück, für welche ein Kleinverkaufspreis von EUR…
…02.2012 eine Hausdurchsuchung statt. Es wurde ein Verfahren vor dem Zollamt Graz als zuständiger Abgabenbehörde zu Zahl 700 hinsichtlich der nachträglichen Festsetzung von Tabaksteuer und Säumniszuschlägen eingeleitet. In diesem Steuerfestsetzungsverfahren erging am 07.06.2013 ein Sammelbescheid des Zollamtes Graz, welcher mit Beschwerde vom…
…von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 als Betreiber der AG mit Sitz in ***D***, zu den zu Punkt I.a) und I.b) beschriebenen Tathandlungen des Erstbeschuldigten ***Bf1*** dadurch beigetragen, dass er insgesamt 6.746 Stück Zigarren verschiedener Marken, auf denen österreichische Tabaksteuer…
…eines wiederkehrenden Weiterverkaufes mit einem 25-prozentigen Preisaufschlag an teils Gewerbetreibende bestimmt waren, steht dem Erstbeschuldigten auch eine von der österreichischen Tabaksteuer befreite Verbringung der von ihm selbst konsumierten Zigarren nicht zu. Gemäß § 44 Abs 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig…
…2005 bis 31. Dezember 2011 Tabakwaren aus dem freien Verkehr eines Mitgliedsstaates (hier: Deutschland) zu gewerblichen Zwecken bezogen und diese außerhalb von Österreich in Empfang genommenen Tabakwaren unter Verletzung der ihm bekannten Verpflichtung zur Anzeige, Anmeldung und Entrichtung der Tabaksteuer nach Österreich verbracht, um sie…
…Gesetzgeber die Strafe des Wertersatzes bei jenen Finanzvergehen als Strafe androht, bei denen auch die Strafe des Verfalls möglich ist. Dabei ist die Strafe des Verfalls nicht nur auf die Finanzvergehen des Schmuggels oder der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 FinStrG beschränkt, sondern darf gemäß …
…als Rauchtabak. Diese Gegenstände sind demnach steuerpflichtig, obwohl sie weder Nikotin noch Tabak enthalten. Eine Voraussetzung für eine Beschlagnahme ist die Begehung eines Finanzvergehens. Die Finanzstrafbehörde hat in der Beschlagnahmeanordnung hier explizit eine Hinterziehung von Tabaksteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG angeführt. Ob ein Gegenstand…
…11. April 2012, Zahl: 700000/aaaaa/8/2009, Eingangsabgaben im Gesamtbetrag von € 96.867,26 (darin enthalten an Zoll: € 21.430,88; an Tabaksteuer: € 50.607,95; an Einfuhrumsatzsteuer: € 21.849,05; an Abgabenerhöhung: € 2.979,38) gesamtschuldnerisch gemäß Art…
…über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 45 Abs. 1 FinStrG macht sich des fahrlässigen Eingriffes in Monopolrechte schuldig…
…nicht feststellbar war, in Österreich die Tabaksteuer entstanden. Für die Erfüllung des Steuertatbestandes kam es nach den einschlägigen Bestimmungen nicht darauf an, ob die Zigaretten nach der verwirklichten Einfuhr in weiterer Folge ohne die Erfüllung irgendwelcher Formalitäten das Gebiet von Österreich verlassen haben. Entscheidend waren…
…aufgrund dieser nunmehr rechtskräftig festgestellten objektiven Tathandlungen lediglich die Übernahme der Schmuggelzigaretten im Inland und Weitergabe derselben im Inland und eine genau dadurch bewirkte Hinterziehung von Eingangsabgaben (Zoll), Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer anklagegegenständlich und nicht etwa ein Beitrag zur Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union…
…eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll in Höhe von € 2.096,64 sowie Tabaksteuer in Höhe von € 16.025,10 verkürzt worden waren und für welche ein Kleinverkaufspreis von €…
…Geldstrafe bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen, der einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung…
…Abs. 4 FinStrG: Der Schmuggel wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages, die Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Der Geldstrafe ist an Stelle des Regelzollsatzes der Präferenzzollsatz zugrunde zu legen…
…eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll in Höhe von € 2.096,64 sowie Tabaksteuer in Höhe von € 16.025,10 verkürzt worden waren und für welche ein Kleinverkaufspreis von €…
…der Abgabe. § 35 FinStrG (auszugsweise): (1) [...] (2) Der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben macht sich schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben bewirkt. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt…
…Tatbestand des § 38a oder des § 39 zu erfüllen, die Abgabenhinterziehung, den Schmuggel, die Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder die Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Daneben ist…
…die Klärung der Abgabensteuerschuld entscheidungsrelevant. Die von der belangten Behörde getroffenen Sachverhaltsfeststellungen und die zur Beweiswürdigung in der Bescheidbegründung dargelegten Erwägungen seien unzureichend. Insbesondere sei völlig unzureichend begründet, warum der Bf "Bestimmungstäter" für das Delikt der Hinterziehung der Tabaksteuer sein sollte. Der Bf habe auch…