…neu hervorgekommen. Das Ausmaß der Werbungskosten war dem Bf. und seinem damaligen Steuerberater bekannt gewesen, weshalb die Begründung, es wäre dem Bf. mangels Kenntnis nicht möglich gewesen, diese im Abgabenverfahren geltend zu machen, unzutreffend ist. Die Wiederaufnahme des Verfahrens soll ausschließlich die Berücksichtigung von Tatsachen…
…Immobilienbörse, Kontaktbörse, ***15***), den Handel mit Domains (Internetadressen) und einen Webshop zum Verkauf von Kunstgegenständen umfasste. 2. In den Einkommensteuererklärungen für die streitgegenständlichen Jahre 2012 bis 2016 erklärte der Bf. jeweils positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie jeweils negative Einkünfte aus dem genannten Gewerbebetrieb. Die…
…ausgeübte Tätigkeit durch Erstellen und Betreiben neuer Internetseiten bzw. durch die Außerbetriebnahme von Internetseiten mehrfach geändert. Aus diesen angeführten Gründen würden sich diverse Wiederaufnahmegründe gem. § 303 BAO ergeben. Es seien während der Betriebsprüfung neue Tatsachen neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…2009/15/0016). Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung sei die Berücksichtigung des Zweckes der Ermessen einräumenden Norm. Zweck des § 303 BAO sei es, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel sei ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis (VfGH 06.12.1990…
…seit 01.01.2014) kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…
…Der Begründungspflicht wird dabei nur dann entsprochen, wenn der Abgabepflichtige erkennen kann, welche Umstände als Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch…
…geltenden Fassung (FVwGG 2012)kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…
…aus, dass der Wiederaufnahmetatbestand dem AP-Bericht zu entnehmen gewesen sei. Wiederaufnahmegründe seien nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorgekommen seien (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln sei nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (z.B…
…bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Wiederaufnahmegründe sind die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existenten Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl…
…was sich aus den Steuerakten ergibt. Wenn auch grundsätzlich gilt, dass das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln dabei aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist, wobei der Wissenstand durch Abgabenerklärungen und Beilagen im jeweiligen Veranlagungsverfahren und jeweiligen Veranlagungsjahr…
…ob die belangte Behörde im Jahr 2023 die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2016 und 2017 aufgrund neuen Hervorkommens von Tatsachen wiederaufnehmen durfte. Mit Bescheiden vom 18.4.2023 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2016 und 2017 wieder auf und erließ in…
…Gesinnungen wie zB die Zahlungswilligkeit). Solche Tatsachen sind zB - Unterbleiben von Aufzeichnungen (VwGH 29.09.1996, 95/13/0018; 26.05.1998, 93/14/0233), - Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa - Hervorkommen von Rechtsirrtümern. Der Wiederaufnahmeantrag stützt sich darauf…
…Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO…
…21.11.2007, 2006/13/0107; VwGH 26.2.2013, 2010/15/0064; uva.). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (zB VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135; VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016; VwGH…
…richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (vgl. VwGH 19.9.2013, 2011/15/0157). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Veranlagungsjahres zu beurteilen (vgl. VwGH 26.2.1013, 2009/15/0016)…
…Bf. bestreitet das Hervorkommen von bescheidrelevanten Tatsachen nach dem Ergehen der angefochtenen Bescheide und damit das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen: § 303 BAO bestimmt: (1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn…
…hätte. Wesentlich ist also sowohl das neu Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln als auch das Herbeiführen eines anders lautenden Bescheides. Es stellt sich hier aber die Frage, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass dem Beschwerdeführer die Tatsachen oder Beweismittel bereits im Bescheiderlassungszeitraum bekannt waren…
…I 2013/14 (FVwGG 2012) lautet, soweit hier von Interesse: Abs. 1 lit. b: "Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann (auf ... Antrag oder...) von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind ... und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH 26.02.2015, 2012/15/0164 unter Hinweis auf VwGH 23.4.1998, 95/15/0108), dasselbe gilt für das Hervorkommen von Rechtsirrtümern ( VwGH 17.9.1990…
…Sachbescheides näher ausgeführten Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Da die Tatsache, dass von vornherein kein…