…den Einzelverkaufspreisen für Getränke und Speisen abgeleitet wurden. Die neu hervorgekommenen Daten wurden aus Produktmixtabellen entnommen. Nach Auskunft des geprüften Unternehmens wurde betreffend Berechnung der Menüpreise die Kostenmethode gemäß der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache C-291/03, My Travel plc angewendet. Die Kalkulation…
…Auch nach Beantwortung des Vorhaltes vom 20.8.2010 sei die Einkommensteuer wiederum endgültig veranlagt worden. Es seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da durch das Abweichen der tatsächlichen Ergebnisse von jenen laut Prognoserechnung bereits bei Bescheiderlassung von steuerlich nicht relevanten Einkünften auszugehen gewesen und die…
…§ 2 EstG dar, weshalb die Verluste in den Streitjahren steuerlich nicht anzuerkennen seien. Die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2016 bis 2018 wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen gestützt und im Bericht auf den S. 5ff. begründet. Auf Grundlage der Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt die…
Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…
…diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren…
…nicht aber, dass dieser Vorgang der Einkommensteuer unterliege. Es sei zudem ausschließlich maßgeblich, dass diese Umstände für die Abgabenbehörde neu hervorgekommen und ihr nicht schon im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt gewesen seien. Wäre der Wissensstand des Abgabepflichtigen maßgeblich, wäre auch jede Außenprüfung unmöglich, da jedem…
…der Zusatzvereinbarung vom 15.10.2010 zum Pachtvertrag vom 1.6.2003, welche im Prüfungsverfahren erstmalig hervorgekommen und mit deren Inhalt sowie mit der Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung mit 26.8.2016 liegen neue Tatsachen und Beweismittel vor. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war aus…
…Dieser stellte in der Folge fest, dass im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 01.02.2018 viel zu geringe Werbungskosten in grob unrichtiger Weise in Abzug gebracht worden wären. Dies sei als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO zu werten gewesen…
… 303 Abs. 1 BAO lautet: "Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) …. b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Beate Susanne Mihatsch, Alpenblickstraße 5, 4060 Leonding, über die Beschwerde vom 28. Juni 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 30. Mai 2018…
… 303 BAO ergeben. Es seien während der Betriebsprüfung neue Tatsachen neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (Neuerungstatbestand…
…2012 bis 2014 Einnahmen und Ausgaben aus einem Handelsgewerbe mit den Einnahmen und Ausgaben aus EDV-Dienstleistungen vermischt wurden, stelle eine im Rahmen der Betriebsprüfung neu hervorgekommene Tatsache und somit Wiederaufnahmsgründe für die Jahre 2012 bis 2014 dar. Es müsse aufgrund der Ausführungen des Bf.…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. § 119 BAO idF BGBl…
…der Ermessensübung durchzuführenden Abwägung zwischen dem Interesse an der Rechtsrichtigkeit und dem Interesse an der Rechtsbeständigkeit im Ergebnis daher nicht zu beanstanden, wenn die belangte Behörde aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung und der dabei neu hervorgekommenen Tatsachen eine Wiederaufnahme der Verfahren zur Einkommensteuer 2012, 2013…
…1 lit. a und b und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid…
…5.11.1981, 3143 f/80). Auch neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von in ihrer Existenz unbestrittenen (bekannt gewesenen) Sachverhalten sind keine eine Wiederaufnahme rechtfertigenden neu hervorgekommenen „Tatsachen" (VwGH 22.2.1982, 81/17/206). Dasselbe gilt für einen später aufgedeckten Rechtsirrtum…
…1 lit. b ist eine Wiederaufnahme dann stattzugeben, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Unserer Ansicht nach handelt es sich hierbei um kein grobes Verschulden sondern lediglich um ein Versehen da…
…a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der…
…des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 vom 06.09.2012 wurde das Einkommensteuerverfahren 2006 wiederaufgenommen; dies mit folgender Begründung: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …