…49 iVm Art. 54 AEUV sowohl Staatsangehörige eines Mitgliedstaats als auch Gesellschaften, welche nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat haben, erfasst. Der Begriff "Gesellschaften" iSd Art. 54 AEUV umfasst neben Kapitalgesellschaften auch…
…anwendbar, die in Art 54 AEUV genannt sind: Es muss sich um eine "Gesellschaft" handeln; die "Gesellschaft" muss einen Erwerbszweck verfolgen und sie muss nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründet und ihren Sitz (Hauptverwaltung oder die Hauptniederlassung) in der EU haben (Wesiack, Europäisches Internationales Vereinsrecht…
…BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Wie obig ausgeführt wurde, wurde die Hauptniederlassung der Bf. in Großbritannien bereits gelöscht. Diese Löschung hatte konstitutive Wirkung, d.h. die Gesellschaft war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr…
…führte dazu begründend Folgendes (wörtlich) aus: "" 1. Zum Sachverhalt Bezüglich des Sachverhaltes wird auf den angefochtenen Bescheid verwiesen. Ergänzend ist vorzubringen, dass die Beschwerdeführerin neben ihrer Hauptniederlassung und Sitz in X auch in M (L) eine Betriebsstätte hat. Der geschäftsführende Gesellschafter der Beschwerdeführerin, RA RA2…
…österreichischen Fluglizenz, die gemäß Artikel der VO (EWR) 2407/92 u.a. nur erteilt werden könne, wenn die Hauptniederlassung des Unternehmens in Österreich sei und sich das Unternehmen unmittelbar oder über Mehrheitsbeteiligungen im Eigentum von Mitgliedstaaten oder Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten befinde. Mag. Stefan K. sei…
…bzw. der Name einer Zweigniederlassung mit dem Hauptsitz im EWR ist. Die Hauptniederlassung "V" habe als OEG ihren Hauptsitz in Salzburg. Der Bf sei einer der unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat das Zollamt Linz Wels mit Bescheid vom 7…
…zwischen der Bf. (als Vermieter) und der österreichischen Hauptniederlassung (als Mieter) folgende Vereinbarung getroffen: "Der Vermieter stellt dem Mieter kostenfrei für den Zeitraum 10.1.2013 bis 29.1.2013 den Reisebus CH zur Benützung des Fahrzeuges im europäischen Kabotageverkehr zur Verfügung. Verrechnung sowie gesetzliche…
…49 iVm Art. 54 AEUV sowohl Staatsangehörige eines Mitgliedstaats als auch Gesellschaften, welche nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat haben, erfasst. Der Begriff "Gesellschaften" iSd Art. 54 AEUV umfasst neben Kapitalgesellschaften auch…
…in den Art. 49 und 54 AEUV garantierten Niederlassungsfreiheit für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur…
…Besitzers innehat, wenn er seinen Hauptwohnsitz oder Sitz, bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat oder bei Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, jedenfalls der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hat. Kraftfahrzeuge und Anhänger sind nach § 38…
…verfügt über etwa 40 weltweit verstreute Gesellschaften, die allesamt unter der deutschen Beschwerdeführerin gebündelt sind. In Österreich verfügte die Beschwerdeführerin über keinen von der Hauptniederlassung räumlich abgesonderten und organisatorisch weitgehend verselbstständigten Gesellschaftsteil, der unter eigener Leitung tätig ist und fortlaufend im Namen der Beschwerdeführerin handeln…
…bedarf es hinsichtlich jenes Streitpunktes, ob - wie das Zollamt bislang vermeint - der vorgelegte Gesellschafterbeschluss vom 1. Juli 2010 von der österreichischen Hauptniederlassung der Rechtsanwaltskanzlei, oder sehr wohl - wie der Beschuldigte vermeint - von der Zweigniederlassung in Liechtenstein erstellt worden sei, keiner weiteren Klärung. Auch kann der…
…Abzahlungsgeschäftes im Namen des rechtmäßigen Besitzers innehat, wenn er seinen Hauptwohnsitz oder Sitz, bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat oder bei Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, jedenfalls der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hat. Gem. …
…Rz.184 f ). Eine Zweigniederlassung scheidet bei Einfuhren von Waren ihrer Hauptniederlassung daher für eine Zollwertermittlung nach Art.29 Zollkodex als "maßgebender Käufer" aus. Sind -wie auch im gegenständlichen Fall zutreffend- die vom drittländischen Unternehmen (im vorliegenden Fall die Bf mit Sitz in der Schweiz…
…Lager entsteht kein Gewinn, sodass ein solcher auch nicht in Abzug gebracht werden kann. Es dürfen in einem solchen Fall auch nicht der Gewinn und die Gemeinkosten der schweizerischen Hauptniederlassung in Abzug gebracht werden, da man ansonsten auf den Selbstkostenpreis zurückrechnen würde, der jedoch nicht…
…Kapitels stehen die nach den Rechtsvorschriften eines EG-Mitgliedstaats oder eines EFTA-Staates gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien haben, den natürlichen Personen gleich, die Angehörige der EG-Mitgliedstaaten oder der EFTA-Staaten sind. Als Gesellschaften…
…verfügt über etwa 40 weltweit verstreute Gesellschaften, die allesamt unter der deutschen Beschwerdeführerin gebündelt sind. In Österreich verfügte die Beschwerdeführerin über keinen von der Hauptniederlassung räumlich abgesonderten und organisatorisch weitgehend verselbstständigten Gesellschaftsteil, der unter eigener Leitung tätig ist und fortlaufend im Namen der Beschwerdeführerin handeln…
…| Numer REGON | REGON-Nummer | Firma przedsiebiorcy | Unternehmen des Unternehmers: NN-Bf VN-FR | Przedsiebiorstwo Wielobranzowe | Unternehmen mehrere Filialen | Adres poczty elektonicznej | E-Mail-Addresse: ADRESSE | Adres glownego miejsca wykonywanie dzialalnosci | Adresse der Hauptniederlassung | Woj…
…des rechtmäßigen Besitzers innehat, wenn er seinen Hauptwohnsitz oder Sitz, bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat oder bei Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, jedenfalls der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hat. Gemäß § 79 KFG 1967…
…des rechtmäßigen Besitzers innehat, wenn er seinen Hauptwohnsitz oder Sitz, bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat oder bei Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, jedenfalls der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet hat. Gemäß § 79 KFG 1967…