…verfügen aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen, über die erforderlichen Informationen das stehende Holz ihres Waldes zu bewerten und können daher über die Grundregel der Teilwertabschreibung einen durch höhere Gewalt verursachten Vermögensschaden zutreffend und wirksam steuerlich geltend machen. Forstbetrieben, die sich im Rahmen ihres Bewertungswahlrechtes dafür…
…für die Jahre 2013 bis 2016 keine Gewinnerhöhungen zum Ansatz gebracht, mit der Begründung, dass die Betriebsaufgabe aufgrund des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers erfolgt und somit infolge höherer Gewalt ausgelöst worden sei, weshalb ein gewinnerhöhender Ansatz gemäß § 10 Abs 5 letzter Satz EStG in Zusammenhang mit…
…Es handle sich dabei also um ein nicht abwendbares Ereignis, dessen unmittelbare Folge die Betriebsaufgabe gewesen sei. Das Ausscheiden der Wertpapiere sei somit eine Folge höherer Gewalt; für die Wertpapiere im Wert von 81.840,00 € unterbleibe daher der gewinnerhöhende Ansatz. Ersucht werde um…
In rechtlicher Hinsicht wurde wiederholt, dass der Begriff der höheren Gewalt nach der Rechtsprechung des VwGH nicht eng auszulegen und das kumulative Vorliegen aller drei Bedingungen, also auch keine Verwirklichung einer typischen Betriebsgefahr, nicht zwingend erforderlich sei. Im Übrigen stelle die Eichenmistel keine typische Betriebsgefahr…
… 37 Abs. 6 EStG 1988 bescheinigt, dass nach durchgeführter Überprüfung Waldnutzungen infolge höherer Gewalt in nachstehender Art und folgendem Ausmaß festgestellt wurden: | Schadholzbestätigung lt. BH | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Aufarbeitung von Stämmen…
… 10 Abs. 5 EStG 1988 hinzuweisen, wonach im Falle des Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes infolge höherer Gewalt oder … ein gewinnerhöhender Ansatz zu unterbleiben hätte. < Schreiben Sozialministeriumservice vom 24. Jänner 2017: Aufgrund ihres Antrages vom 21.12.2016 wird ihnen mitgeteilt, dass laut Ergebnis des…
…1988 normiert als Voraussetzung für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, dass "für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird" und regelt zwei Anwendungsfälle dieser Steuerbegünstigung: die außerordentliche Waldnutzung infolge wirtschaftlich begründeten Überhiebs und die Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Für beide Anwendungsfälle besonderer Waldnutzung steht der Hälftesteuersatz…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) 3.1.1. Nachweis der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt Die Bestimmung des § 173 Forstgesetz 1975 lautet: "(1) Die Behörden haben forstfachliche Gutachten in Angelegenheiten, die in diesem Bundesgesetz behandelt sind, von Amts wegen oder auf Antrag zu…
…Forstbetrieb A. (FB-A) für die Jahre 2005 bis 2011 hatte zwei Prüfungsthemen zum Gegenstand: Die jährlichen Zahlungen der OMV für ihre Bergbautätigkeiten im B-Wald zur Gewinnung von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen und die erklärten Einkünfte aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt wegen Mistelbefalls. In…
…wurde (Gutachten Spiegelfeld, Bubna-Litic, Kudjelka vom 9.3.2006)." Zu den Einkünften aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt "Im Rahmen der Außenprüfung wurde das Ausmaß der Entwertung des Waldbestandes seitens des Forstbetriebes nie nachvollziehbar mengenmäßig und wertmäßig quantifiziert. Daher ist die Aussage, dass es im…
…insb. Revierbegehungen) und den Schadenholzvoranmeldungen des Bf. zur nachweislichen Feststellung der Art und des Ausmaßes von Fällungen infolge höherer Gewalt in einem bestimmen Wirtschaftsjahr entnommen werden. Da die Anträge auf Bescheinigung der Schadholznutzung erst im Folgejahr (meist in den Monaten März bis Juli) gestellt wurden…
…Soweit Wirtschaftsgüter der Ersatzbeschaffung dienen, kann ein Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Im Falle des Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs unterbleibt der gewinnerhöhende Ansatz. (6) Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist der gewinnerhöhende Ansatz (Abs. 5) beim Rechtsnachfolger vorzunehmen…
…die Rechtswidrigkeit einer Verordnung der Gemeinschaft, weiche weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht von einem Händler durch individuelles Handeln für nichtig erklärt werden kann, für den betroffenen Händler als höhere Gewalt, welche wiederum erlaubt die Frist laut Art 236 (2) des Zollkodex zu überschreiten. …
…schriftliche Bestätigung des tatsächlichen Lenkers) zu geschehen. Bloßes Leugnen oder allgemein gehaltene Behauptungen reichen für eine Glaubhaftmachung nicht aus (in diesem Sinne VwGH vom 24.5.1989, 89/02/0017). Geschieht dies nicht, ist die Behörde nicht gehalten, aufgrund der bloßen Behauptung weitere Beweiserhebungen durchzuführen…
…sei. § 68 Abs. 2 AlkStG schreibe dem Zollamt vor, die Steuer abweichend von der Anmeldung vorzuschreiben, wenn die Herstellung von Alkohol durch höhere Gewalt, anders als in der Abfindungsanmeldung vorgesehen, erfolge. Einmal entstandenes Acrolein könne man nicht mehr wegbringen, wenn die Maische stark kontaminiert sei…
…dass der Grund für die Nichterzielung von Verpachtungserlösen außerhalb seiner Einflusssphäre gelegen sei. Schneearme Winter wie 2012/13 und insbesondere 2013/24 zeigten den Einfluss höherer Gewalt auf die wirtschaftliche Betreibbarkeit des Skigebiets. Die Überführung des Gewerbebetriebes auf eine Verpachtung im Jahr 2012 sei nicht…
…eingelangt am 3.1.2025 (Freitag), laut Kuvert versendet am 2.1.2025 (Donnerstag), wurde wie folgt ausgeführt: Leider sei der gegenständliche Akt ein Raub des Hochwassers geworden (höhere Gewalt). Aus diesem Grund werde beantragt, den gesamten Akt in Kopie an die neue Adresse der…
…das den Antragsteller an der Einhaltung der Frist gehindert habe, liege nicht vor; ebenso wenig höhere Gewalt. Dass das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Abgabenvorschreibung unangemessen lange gedauert habe sei kein unvorhersehbares Ereignis. Am 02.02.2018 wurde diesbezüglich eine Beschwerde von A., AdrA, Vater des Beschwerdeführers…
…an der Einhaltung der Frist gehindert habe, liege nicht vor; ebenso wenig höhere Gewalt. Dass das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Abgabenvorschreibung unangemessen lange gedauert habe sei kein unvorhersehbares Ereignis. In der gegen diese Entscheidung erhobenen Beschwerde brachte der Bf. vor, in der mündlichen Verhandlung (betreffend Abgabenvorschreibung…
…Zahl: 520000/xxxx2/2012. Eine vermeintliche oder auch tatsächliche Rechtswidrigkeit einer Verordnung, so die belangte Behörde, sei kein Fall eines unvorhersehbaren Ereignisses oder einer höheren Gewalt. Im dagegen eingebrachten Rechtsmittel vom 29.8.2012 brachte der Bf. vor, dass der Antrag auf Fristverlängerung nach der…