…Abfrage des Abgabenkontos der ***3*** (ehemalige Adresse: ***13***), bei der verspätet gemeldete Umsatzsteuervoranmeldungen festgestellt wurden. Streitpunkte: Die Beschwerde richtet sich gegen die Höhe der Geldstrafe und der dazugehörigen Ersatzfreiheitstrafe sowie den Schuldspruch. Stellungnahme: 1. Höhe der Geldstrafe und der dazugehörigen Ersatzfreiheitstrafe: Bei einem strafbestimmenden Wertbetrag…
…da eine solche Überprüfung aufgrund der knappen Begründung im Erkenntnis nicht möglich ist. V. Zur ausgesprochenen Strafhöhe: Der Senat ging von einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 189.101,60 aus. Der Strafrahmen beträgt nach Ansicht des Senats € 141.176,59. Hinsichtlich der Höhe trifft…
…Abtretungspreis wegen des negativen Eigenkapitals 1 €. Zahlung an die Gesellschaft bei Abtretung noch € 300.000,00." Bf.: Es wurde nicht nur von meiner Seite eine Einzahlung von € 300.000,00 geleistet, sondern eine gleich hohe Einzahlung von Käuferseite. Generell hat Frau E…
…von der Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes zu überzeugt. Als erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person sei bei der Bf. jedenfalls von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen auszugehen und es lasse sich diesbezüglich auch die Wissentlichkeit ableiten. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus…
…Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Prüfgegenstand ist das Erkenntnis des Spruchsenates mit einem Schuldspruch hinsichtlich der vorsätzlichen Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum 1-8/2005 und einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 44.800,00. Seitens des Bf. liegt eine Schuld-…
…ins Leere. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen sind. Rechtlich ergibt sich: Der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-…
…wenn der strafbestimmende Wertbetrag bei den im § 53 Abs. 2 bezeichneten Finanzvergehen 15 000 Euro, bei allen übrigen Finanzvergehen 33 000 Euro übersteigt, Das Strafverfahren gegen den Säumnisbeschwerdeeinbringer (Antragsteller) wurde mit Bescheid vom 20. Jänner 2015 eingeleitet, dazu wurde eine Kopie des Einleitungsbescheides durch die…
…Jahr 2010 eingeleitet worden. Gleichzeitig wurde auch eine „Verbandsklage“ gegen die B-GmbH erhoben [vermutlich gemeint: wurde der genannte Verband finanzstrafrechtlich belangt], wobei Herr A als Entscheidungsträger dieser Firma angesehen werde. Auf Grund der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages sei im vorliegenden Fall gemäß § 58 Abs…
…nach § 19 UStG 1994 sowie bei bestimmten Eingangsrechnungen den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht beachtet hat, wodurch Umsatzsteuern in Höhe von insgesamt € 228,44 (2008), € 1.104,73 (2009) und € 1.867,23 (2010) verkürzt worden sind (vergleiche die Begründung des Einleitungsbescheides, Finanzstrafakt I…
…Vorschriften. Befassung eines Spruchsenates Dem Vertreter/Verteidiger des belangten Verbandes steht das Recht zu, auch bei jenen Finanzvergehen, die nicht gem. § 58 Abs. 2 lit. a FinStrG wegen der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages zwingend der Entscheidung durch einen Spruchsenat Vorbehalten sind, die Befassung eines solchen…
…Punkt 2. des Erkenntnisses des Spruchsenates dahingehend abgeändert wird, dass der Tatzeitraum die Monate Jänner bis März 2011 betrifft. Diese Abänderung hat keine Auswirkung auf die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages. Hinsichtlich der weiteren im Spruch genannten Tatzeiträume April bis September 2011 wird das Verfahren gemäß §…
…Überrechnung lediglich eine Zahlungsmodalität ist, die an der Strafbarkeit seiner Versäumnisse nichts ändert. Außerdem ist seiner eigenen Verantwortung zu entnehmen, dass er in von ihm gelegten Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen habe - der Grund dafür ist dem Finanzamt gegenüber unbeachtlich. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich…
…den Bf. 1. Die zu TZ 1 des Prüfungsberichtes vorgenommene weitere Feststellung zu einer außerbilanzmäßigen Hinzurechnung von € 10.620,12 im Jahr 2008 wurde bereits bei Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht als strafbestimmender Wertbetrag bewertet und ist nicht Gegenstand des Finanzstrafverfahrens. Der Bf. 1 übernahm…
…2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. Dezember 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als der strafbestimmende Wertbetrag auf € 15…
…der Fälligkeit ausgeht, möchte ich darauf verweisen, dass mein Mandant nicht vorsätzlich gehandelt hat und auch die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht richtig ist. Unserer Ansicht nach ist der strafbestimmende WB € 83.108,37. Diesbezüglich verweise ich auf meinen Schriftsatz bzw. auf die Beschwerde…
…2012 zunächst eine zusätzliche Nachforderung an Einkommensteuer in Höhe von € 7.289,00 erbrachte, welche sich jedoch aufgrund einer Beschwerde des Bf. vom 15.2.2016 mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.3.2017 auf € 5.101,00 reduzierte, was nunmehr als strafbestimmender Wertbetrag grundsätzlich…
…Amtsbeauftragte mit dem sogenannten strafbestimmenden Wertbetrag nicht allzu genau nehmen. So wird wie oben zu entnehmen im Einleitungsbescheid auf einen strafbestimmenden Wertbetrag von EUR 25.328,00 hingewiesen bzw. davon ausgegangen. Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang, dass in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 20.03…
…FinStrG die zutreffende Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages (Einbeziehung der Wertbeträge nur soweit sich der Vorsatz darauf beziehe) sowie eine schuldangemessene Bestrafung hinsichtlich der verbleibenden Punkte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Milderungsgründe beantragt. Unter Punkt 1 Formmängel der Ausfertigung wird beanstandet, dass der Spruch des gegenständlichen Erkenntnisses …
…einzelnen strafbestimmenden Wertbeträge entsprechend der Bestimmung des § 21 Abs. 2 FinStrG die Höhe der einheitlichen Strafdrohung bestimmt hat und daher eine Doppelverwertung strafverschärfender Umstände nicht zulässig war. Erschwerend ist jedoch der oftmalige Tatentschluss und die Fortsetzung strafbaren Verhaltens über einen längeren Tatzeitraum. Bei einer Strafdrohung…
…Wissentlichkeit ableiten. Die strafbestimmenden Wertbeträge würden sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Baden Mödling ergeben, die als qualifizierte Vorbringen dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Überdies die Höhe während des gesamten Strafverfahrens nicht bekämpft worden. Die Rechtswohltat (beneficium) einer strafbefreienden Selbstanzeige habe jedoch mangels…