…was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Dieser Grundsatz ist auch im Abgabenrecht zu beachten Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Nach überwiegender Auffassung (vgl Nachweise bei…
…tragenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Der Annahme des BFG, im Abgabenrecht wäre der Grundsatz von Treu und Glauben nur zu beachten, wenn ein Ermessens- oder Auslegungsspielraum vorhanden sei, könne vor diesem Hintergrund nicht gefolgt werden. Vielmehr sei dieser Grundsatz jeder Entscheidung voranzustellen. Im…
…die "spätere Abkehr von dieser behördlichen Feststellung" als eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben. Konkret hat der Bf. vorgebracht, dass der Verwaltungsgerichtshof mehrfach hervorgehoben habe, dass der Staat sich nicht widersprüchlich verhalten dürfe: Auch im Abgabenrecht gelte der Grundsatz von Treu und Glauben…
…den Grundsatz von Treu und Glauben im Abgabenrecht verstoße: die Qualifikation der strittigen Dienstverträge als "freie Dienstverhältnisse nach § 4 Abs 4 ASVG" sei per Bescheid der WGKK am 15.12.2000 erfolgt. Nicht nur die WGKK, sondern auch das Finanzamt habe im Rahmen von zwei…
…führt eine eventuelle Rechnungskorrektur nicht dazu, dass die von der Bf. an die AB GmbH bezahlte Vorsteuer, von dieser wieder zurückbezahlt werden würde, da es sich um Konkursforderungen handelt. Gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Abgabenrecht zu beachten ist, hat jeder…
…Jänner 2017 führte die steuerliche Vertretung des Bf. dazu im Wesentlichen aus, die Drittelbegünstigung iSd zitierten Norm sei entgegen der derzeitigen Erledigungspraxis der Finanzämter insbesondere wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben zu gewähren. So sei 2001 die Besteuerung der Pensionsabfindung für Grenzgänger dahingehend zu…
…unmittelbar und ausreichend konkretisierten ärztlichen Einzelverschreibung sind (beispielsweise) Aufwendungen für ein Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastung abschreibbar (VwGH 04.09.2014, 2012/15/0136). Durch den Grundsatz von Treu und Glauben wird nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung…
…davon, dass eine GPLA Prüfung sich intensiv mit den tatsächlichen Umständen auseinandersetzt und die rechtliche Schlussfolgerung des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf lediglich auf dem Faktum der Gesellschafterstellung beruht). Der Grundsatz von Treu und Glauben ist auch im Abgabenrecht zu beachten (zB VwGH 10…
… 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 idgF im angefochtenen Bescheid aber auch der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen. Hätte das Finanzamt bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides 2014 am 17. März 2014 und nicht erst bei der Veranlagung der Einkommensteuer 2014 mit…
…er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Dieser Grundsatz ist auch im Abgabenrecht zu beachten. Er ist nicht auf Ermessensentscheidungen beschränkt, setzt jedoch einen Vollzugsspielraum voraus. Wurde eine Rechtsauskunft erteilt, setzt eine darauf basierende Stützung auf den Grundsatz von Treu und Glauben voraus…
…Dieser Grundsatz ist auch im Abgabenrecht zu beachten. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zB VwGH 03.11.2005, 2003/15/0136) ist das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt nach…
…besondere Schadensminderungspflicht betreffend Bestandszinsen verstößt und sich bereits aus diesem Grund ein nicht förderungsfähiger Mietaufwand ergibt. Dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Abgabenrecht zur Anwendung kommt vermag unstrittig sein, aber die Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben sieht keine Rechtsfindung anderer…
…Dienstgeberbeitrages für die verfahrensgegenständlichen Jahre ist die Tatsache, nicht von den gesamten Geschäftsführerbezügen den Dienstgeberbeitrag entrichtet zu haben, neu hervorgekommen. Der Beschwerdeführerin ist zwar zuzustimmen, dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Abgabenrecht zu beachten ist. Es lässt sich jedoch weder aus den…
…und Glauben: Nach dem im Abgabenrecht zu beachtenden ungeschriebenen Rechtsmaxime des Grundsatzes von Treu und Glauben hat jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Verhalten zu stehen und darf sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen, was er früher vertreten hat und…
…Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung sind keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen. Das umsatzsteuerliche Verhalten basierte daher auf dem im Abgabenrecht verankerten Grundsatz von Treu und Glauben, den das Finanzamt Graz Stadt durch ihre Vorgehensweise uE gebrochen hat. … Die positiven Berufungsvorentscheidungen betreffend 2010 und…
…auch im Abgabenrecht zu beachten (VwGH 14.7.1994, 91/17/0170). Solch einen triftigen Grund stellt jedoch das Legalitätsprinzip dar, sodass grundsätzlich Gesetzmäßigkeit stärker ist als Treu und Glauben (VwGH vom 25.6.1993, 92/17/0058). Die Behörde ist daher verpflichtet von einer…
…was er früher vertreten habe und worauf andere vertraut hätten (vgl. mwN Ritz, BAO6 § 114 Rz 6). Es handle sich beim Grundsatz von Treu und Glauben um ein allgemein anerkanntes Prinzip der Rechtsordnung, das nach der Rechtsprechung des VwGH auch im Abgabenrecht zu beachten sei …
…dies keine Rolle spiele und die Vorgehensweise so in Ordnung sei. Auch im Zuge der ersten abgabenrechtlichen Prüfung sei der Sachverhalt offengelegt worden. Ergebnis der Prüfung sei gewesen, dass es keine Feststellungen gegeben habe. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben habe die Bf…
…bestätigt. Der Finanzverwaltung sei daher die Vorgehensweise bei der Bf. vollinhaltlich bekannt gewesen, sodass schon aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben eine Nachbelastung unzulässig sei. Die Bf. rechne ca. 800 Personen im fliegenden Personal ab, sodass es faktisch unmöglich sei, eine Nachbelastung bei Dienstnehmern…
…davon, dass eine GPLA Prüfung sich intensiv mit den tatsächlichen Umständen auseinandersetzt und die rechtliche Schlussfolgerung des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf lediglich auf dem Faktum der Gesellschafterstellung beruht. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist auch im Abgabenrecht zu beachten (zB VwGH 10…