…abzusehen. § 19 Abs. 6 FinStrG: Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs. 5), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Bei der Wertersatzstrafe handelt es sich um eine Strafe (vgl. VfGH 14.12.1987, G…
…Kleinverbrauchspreis anzusetzen - zusätzlich nach den Grundsätzen des Strafbemessung und damit unter Abzug des Eigenkonsums zu ermitteln. Zusammengefasst ist das angefochtene Erkenntnis infolge fehlerhafter Beweiswürdigung und wesentlicher Verfahrensfehler in mehrfacher Hinsicht mit inhaltlicher und formeller Rechtswidrigkeit belastet. Es wurde der Wertersatz unverhältnismäßig und entgegen den gesetzlichen…
…dann, wenn] der Wertersatz (Abs. 3) oder der Wertersatzanteil (Abs. 4) zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde, von der Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen ist, wobei hierfür gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung gemäß …
…sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG, die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten ist die verhängte Strafe von € 8.000,00 (Strafhöchstgenze: € 100.000,00) tatschuldangemessen und tätergerecht." In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde des Beschuldigten…
…unverhältnismäßig. In diesem Sinne auch der Spruchsenat, wenn er im Spruch seiner Entscheidung ausdrücklich auf § 19 Abs. 5 FinStrG Bezug genommen hat. Liegt aber eine Unverhältnismäßigkeit vor, sind gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG bei der Bemessung der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe wiederum die Grundsätze der Strafbemessung (…
…Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. § 19 Abs. 6 FinStrG: Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs. 5), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Zunächst ist zum Beschwerdevorbringen, "im abgeführten Finanzstrafverfahren wäre ein möglicher Verfall…
…der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde. Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs 4 leg cit) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs 5 leg cit), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG - Ausmaß der Schuld, Strafzumessungsgründe…
…Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG , die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten ist die verhängte Strafe tatschuldangemessen und tätergerecht. Die Kostenansprüche gründen sich auf die im Spruch bezeichneten Gesetzesstellen.“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom…
…Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG, die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten ist die verhängte Strafe tatschuldangemessen und tätergerecht. Die Kostenansprüche gründen sich auf die im Spruch bezeichneten Gesetzesstellen.“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom…
…Täter (hier: A), Hehlern oder anderen an der Tat Beteiligten (hier: B, laut Spruchsenat Beitragstäter) vorsätzlich Finanzvergehen hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände begangen haben, anteilsmäßig aufzuerlegen, wobei gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG: Ausmaß der Schuld, Strafzumessungsgründe, persönliche Verhältnisse…
…Täter (hier: A), Hehlern oder anderen an der Tat Beteiligten (hier: B, laut Spruchsenat Beitragstäter) vorsätzlich Finanzvergehen hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände begangen haben, anteilsmäßig aufzuerlegen, wobei gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG: Ausmaß der Schuld, Strafzumessungsgründe, persönliche Verhältnisse…
…nach den Grundsätzen des AVG durchgeführten rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zur Klärung des maßgeblichen Sachverhalts außer Acht zu lassen (VwGH, 14.12.1994, 94/12/0217)" (Hauer-Laukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, E 20 b § 39 AVG). Die Behörde hat auf Beweisanträge der Beteiligten einzugehen…
…nach den Grundsätzen des AVG durchgeführten rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zur Klärung des maßgeblichen Sachverhalts außer Acht zu lassen (VwGH, 14.12.1994, 94/12/0217)" (Hauer-Laukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, E 20 b § 39 AVG). "Die Behörde hat auf Beweisanträge der Beteiligten einzugehen…
…was zweifelsfrei den Grundsatz von „Treu und Glauben” mit Füßen tritt. Ganz zu schweigen eine grobe Verletzung des Klarheitsgebotes und Art 7 EMRK und Verletzung des Legalitätsprinzips nach Art18 B-VG durch die Behörde, unzweifelhaft darstellt. . Durch diese willkürliche, gesetzlich nicht gedeckte Vorgangsweise der MA67…
…83/10/0016 u.a.). Auf Grund der stark zugenommenen Anzahl an Parkscheinmanipulationen erachte es die erkennende Behörde daher als notwendig, die Strafe entsprechend hoch festzusetzen, um eine derartige Wirkung zu erzielen. Bei der Strafbemessung sei auch berücksichtigt worden, dass hieramts keine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen nach…
…Verletzung der für Sie bestehenden und Ihnen auch zumutbaren Sorgfaltspflicht, somit fahrlässig, die Abgabe verkürzt. Somit sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben." Strafbemessung: [Nach Anführen des Strafrahmens gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, der allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung…
…der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe entrichten (§ 1 Abs. 3 des Parkometergesetzes). Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen. Die Verschuldensfrage war zu bejahen. Sie haben die Parkometerabgabe somit hinterzogen. Zur Strafbemessung hat die erkennende Behörde Folgendes erwogen…
…Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so ist von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. (6) Ist der Wertersatz aufzuteilen (Abs. 4) oder ist vom Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen (Abs. 5), so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung…
…Verwaltungsstrafgesetz 1991), erläutert diese näher und führt die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Strafzumessungs-gründe an. Es seien im Zuge des Verfahrens keine Tatsachen hervorgekommen, die zu dessen Einstellung führen hätten können. Die angelastete Übertretung sei daher als erwiesen anzusehen gewesen. Der Bf. erhob gegen…
…VwGH 19.06.2018, Ra 2018/03/0023). Im Hinblick auf die Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit hat daher die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht alle notwendigen Beweise aufzunehmen und darf sich über erhebliche Behauptungen und Beweisanträge nicht ohne Ermittlungen und ohne…