…KStG, § 8 Rz 47). Das verdeckte Eigenkapital (in der Rspr. auch als "verdecktes Grund- oder Stammkapital" bezeichnet) bildet einen wichtigen Unterfall zur verdeckten Einlage. Um verdecktes Eigenkapital zu begründen, fordert die Rspr des VwGH das Vorliegen "besonderer Umstände", der Beweis obliegt der Behörde (ständige Rspr…
…Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen…
…Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 % beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Ein Dienstverhältnis liegt gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen…
…Substanzgenussrechte nach § 8 Abs 3 Z 1 KStG sind dem Grund- oder Stammkapital gleichgestellt und kennzeichnen sich durch die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft, wobei beide Voraussetzungen (Erfolgs- und Substanzbeteiligung) gemeinsam vorliegen müssen. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht konkret definiert…
…Substanzgenussrechte nach § 8 Abs 3 Z 1 KStG sind dem Grund- oder Stammkapital gleichgestellt und kennzeichnen sich durch die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft, wobei beide Voraussetzungen (Erfolgs- und Substanzbeteiligung) gemeinsam vorliegen müssen. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht konkret definiert…
…Substanzgenussrechte nach § 8 Abs 3 Z 1 KStG sind dem Grund- oder Stammkapital gleichgestellt und kennzeichnen sich durch die Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn der emittierenden Körperschaft, wobei beide Voraussetzungen (Erfolgs- und Substanzbeteiligung) gemeinsam vorliegen müssen. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht konkret definiert…
…die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Strittig ist nach Ansicht der beschwerdeführenden Partei dessen Rechtsansicht bzw. die seines damaligen steuerlichen Vertreters, ob für die Geschäftsführerbezüge des…
… 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 idF des AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161 lautet: " Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund oder Stammkapitals (... § 6 GmbH-Gesetzes…
…I Nr. 161/2005 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7…
…Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen…
…Die Bf. war an den beiden inländischen börsennotierten Aktiengesellschaften im Jahr 2012 zu weniger als ein Zehntel am Grund- oder Stammkapital beteiligt und hat somit die Dividenden aus sogenannten Portfoliobeteiligungen erhalten. Bei Dividenden aus Portfoliobeteiligungen ist vom Abzugsverpflichteten (§ 95 EStG) sowohl bei inländischen wie auch…
(4) Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes…
…sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Die Einkünfte aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis aus einer Kapitalgesellschaft (= GmbH) von nicht wesentlich beteiligten Arbeitnehmern (= Anteil am Grund- oder Stammkapital beträgt höchstens 25 %) stellen nichtselbstständige Einkünfte dar…
…beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft in einem Zeitpunkt des Veranlagungszeitraumes mehr als 25 vH beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich."(….) Die für das Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der auf Basis des …
…beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft in einem Zeitpunkt des Veranlagungszeitraumes mehr als 25 vH beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich."(….) Die für das Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der auf Basis des …
…sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Gemäß § 63 Abs. 1 VwGG sind dann, wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Revision stattgegeben hat…
…sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Gemäß § 63 Abs. 1 VwGG sind dann, wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Revision stattgegeben hat…
…Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen…
…Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen…