…Gras- Laub, Wurzelstöcke, Mischabfall von Baustellen, Bauschutt sortenrein (z.B.: Beton, Ziegel, Steine, Dachziegel, Sand/ Schotter), Baurestmasse (z.B.: Heraklit, Rigips, Gipskartonplatten, Glasbau-/Kaminsteine, Ytong, Schüttung, Schlacke, Mörtel, Verputz, Fliesen, Asphalt), Bodenaushub sortenrein (z.B. Erdaushub). Das Gruppenmitglied Fa. B-GmbH ist eine Firma mit…
…Wärmedämmung, Trockenbau". Der durch die Finanzpolizei eingeholten Abfrage aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) zur Folge verfügt die ***Rechnungsausstellerin-R*** seit 14.02.2017 lediglich über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten", wobei als Gewerbestandort noch der zwischenzeitige - sohin nicht…
…der Fa. ***1*** beauftragt wird. Die Fa. ***Bf1*** beauftragt ihrerseits Personen, die über gleichlautende Gewerbeberechtigungen wie sie (Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit - dies ist der Wortlaut v. Auszug aus dem Gewerberegister v. 25.5.2007) verfügen. Da…
…Des Weiteren seien drei Auszüge aus dem Gewerberegister vorgelegt worden, in welchen die Gewerbearten "Güterbeförderung", "Hausbetreuung" und "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten" aufschienen. Eine Abfrage bei der Sozialversicherung habe ergeben, dass für den Zeitraum der vorgelegten Rechnungen keine Dienstnehmer gemeldet gewesen seien und die Wirtschaftsklasse…
…2008 in Höhe von 411,44 € Die Bescheide wurden mit Verweis auf den Prüfbericht begründet. Darin wurde dargestellt, dass Verspachteln von Gipskartonplatten sowie Bauhilfstätigkeit als Scheinselbständigkeit anzusehen seien und ein echtes Dienstverhältnis vorliege. Verwiesen wurde auf UFSW 04.03.2008, RV/1744-W/07…
…für die Bf tätig geworden und als "Subunternehmer" behandelt worden waren, die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit überwogen. Nach Aussagen der Auskunftspersonen handelte es sich bei den ausgeführten Arbeiten um einfache Hilfstätigkeiten wie Verspachteln von Gipskartonplatten, Bauhilfsarbeiten und Trockenbauarbeiten. In einigen Fällen existierten keine schriftlichen Verträge…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzunehmen ist. Weiters ist anzumerken, dass vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenausbau, Bauhilfsarbeiten, Verspachteln von Gipskartonplatten, zusammenräumen etc. nicht als solche zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als…
…ausgeführt, warum vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses auszugehen gewesen sei und warum vermeintliche Werkverträge für Leistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten oder „Verspachteln von Gipskartonplatten“ nicht als solche zu qualifizieren seien. Es läge bei solchen Arbeiten kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vor und sei die Selbständigkeit…
…ausgefüllt wurden) leer gelassen. Folgende Unterlagen waren angeschlossen: Mehrere Rechnungen des Bf mit einer Adresse in Wien 7. an österreichische Kunden über "Arbeiten aus Verspachteln von bereits montieren Gipskartonplatten unter Ausfluss jeder einem reglementieren Gewerbe vorbehalten Tätigkeiten durchzuführen" (30.10.2009, 1.950,00 €)…
…ist seit 16.5.2006 im österreichischen Gewerberegister mit dem Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" eingetragen. Er stellte am 5.7.2007 für seine neun Kinder einen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.6.2006…
…Druckwasser, die Demontage bzw. Montage von Regalen, das Verschließen von Bauwerksfugen, das Aufstellen mobiler Trennwände, das Verspachteln und Montieren von Gipskartonplatten, die Reinigung von Baustellen, Grabungsarbeiten, Entrümpelungen etc. Die Firmen-/Wohnadressen einer Vielzahl dieser "Subunternehmer" befinden sich in Objekten, die im Eigentum von Frau Mag…
…Sub11_Inhaber*** verfügte über Gewerbeberechtigungen für das Gewerbe Stuckateure und Trockenausbauer im Zeitraum vom ***2016*** bis ***2018*** (GISA *******) sowie für das Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten im Zeitraum vom ***2017*** bis ***2018*** (GISA *******). Die Bf beauftragte das Einzelunternehmen ***Sub11*** im Leistungszeitraum Oktober 2016 bis November…
…wurde, wurde immer gleich bezahlt, deshalb von Haus aus Sofortabzug von 3 %. Die Materialbereitstellung sei unterschiedlich gehandhabt worden. Die Gipskartonplatten wurden vor dem Schließen des Daches hineingehoben und wurden daher in der Regel vom der Bf. bereitgestellt. Zu der Baustelle in der K-Gasse, auf…
…gemeldet und wurde bis zur amtswegigen Lösung der Firma nicht mehr aufgenommen. Laut GISA gab es einen gewerberechtliche Geschäftsführer für die Ausübung des Gewerbes "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" von 14.4.2008 bis 28.7.2011…
…diese werden im Lager in [AdrV] zwischengelagert und beim nächsten Projekt wiederum verwendet. Derzeit sind solche Abdeckplatten noch in geringem Umfang in der Werkstätte in [AdrV] vorhanden. Bei der Rechnung vom 1.12.2009 in Höhe von 17.648,40 handelt es sich um Gipskartonplatten…
…als Scheinunternehmen gilt TT.04.2017 (7) Amtswegige Löschung b) Dem GISA Gewerbeinformationssystem Austria sind folgende Gewerbeberechtigungen zu entnehmen (OZ 331): 07.08.2007 bis 04.03.2015 Gewerbewortlaut (Gewerbeart: freies Gewerbe): Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit…
…Leistungszeiträume 04-06/2015 und 07-11/2015 betrifft - bis 04.03.2015 das freie Gewerbe des Verspachtelns von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit und das freie Gewerbe der Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertigbezogener Profilteile oder Systemwände…