…ein laufender Gewinn zu ermitteln, der jedoch - wie der Steuerberater betont - nur in einem Minimalbereich läge. Wenn auch vom Bilanzerfordernis für die umgründungssteuerlichen Wirkungen nicht abgegangen werden kann (siehe oben), so scheint es aber gerechtfertigt, auf die Ermittlung des laufenden Gewinnes zu verzichten und den…
…GmbH den Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung im Jahr 2013, sodass der Aufwand bei der Bf zu neutralisieren und wie eine Ausschüttung an den Gesellschafter zu behandeln war (Liquidationsvorab). Für die Ausschüttung an die B 1 GmbH, die mit weniger als einem Zehntel am Stammkapital der…
…Auch das Liquidationsvorab in § 4 des Vertrages wurde unter Berücksichtigung des Betrages von EUR 230.267,88 angesetzt und entspricht exakt dem vom Prüfer ermittelten Wert der Summe aus Wert der Sacheinlage und negativem Eigenkapital lt Bilanz zum 31.7.2007. Es ist kein Grund…
…Dieser Gewinn wird danach grundsätzlich im Zeitpunkt der Liquidationsbeendigung (Löschung der Körperschaft im Firmenbuch) realisiert und ist in diesem Zeitraum zu versteuern (Hinweis auf Hristov, Liquidation, 270). Die Abgabenbehörde räumte dies zwar für einen Standardfall ein, brachte aber ohne weitere Judikatur- bzw. Literaturhinweise vor, Liquidationsvorabs…
…tatsächlich die Abwicklung, ist der Besteuerung der Liquidationsgewinn zugrunde zu legen. (2) Liquidationsgewinn ist der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn, der sich aus der Gegenüberstellung des Abwicklungs-Endvermögens und des Abwicklungs-Anfangsvermögens ergibt. (3) Der Besteuerungszeitraum darf drei Jahre, in den Fällen der Abwicklung…
…der mit 1.1. des Jahres der Auflösung beginne und mit Abschluss der Liquidation (Liquidationsschlussbilanz) ende. Während dem Liquidationszeitraum erzielte und als unternehmensrechtliche Ausschüttung ausbezahlte Gewinne seien steuerrechtlich als Vorauszahlung auf den vom Gesellschafter erwirtschafteten Liquidationsgewinn bzw als positiver Liquidationsvorab anzusehen. Dies müsse umgekehrt auch…
…und das Nominale des vertragsgegenständlichen Genussrechtskapitals ist die Genussrechtszeichnerin mit 5,0 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die Genussrechte nehmen an den stillen Reserven sowie am Firmenwert teil. Die Genussrechte verbriefen analog § 8 Abs. 3 Z 1 KStG einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden Gewinn…
…von der Behörde angenommenen Motive des Abgabepflichtigen (Verschaffung eines Liquidationsvorteils - gemeint ist wohl Liquiditätsvorteil konnten uE keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden. Die Tatsache, dass der Abgabepflichtige seinen Betrieb von seinem Wohnort aus betreibt hat sowohl betriebswirtschaftliche als auch private - und somit ausschließlich nichtsteuerliche - Gründe. Weiters…
…B. Hristov in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 19 Rz 5) verwirklichte Verluste und Gewinne miteinander ausgeglichen werden können. Damit kann sich bei einem für die Abwicklung nötigen längeren Zeitraum auch die Möglichkeit eines Verlustrücktrages ergeben, die ansonsten im Steuerrecht nicht besteht (vgl. z.B. Schneider…
…haben die Möglichkeit, Ihren Gewinn steuerfrei zu realisieren, sofern die Haltedauer 1 Jahr überschreitet. In diesem Sinne soll das Gesamtinvestment voraussichtlich erst ab Mitte nächsten Jahres liquidiert und verteilt werden. Für diejenigen Anleger, die aufgrund Ihres Investments nicht in den Genuss des Steuervorteils kommen können…
…den vom BMF angenommenen Gewinn anfiel, war nicht durch Zugriff auf das verteilungsfähige Vermögen zu tragen, sondern durch Zuweisung an den Gruppenträger. Belastet wurden durch die Rechtsansicht des BMF im Anlassfall also nicht die Konkursgläubiger, sondern die übrigen Gruppenmitglieder. „Dieses Ergebnis und die dahinter stehende…
…haben die Möglichkeit, Ihren Gewinn steuerfrei zu realisieren, sofern die Haltedauer 1 Jahr überschreitet. In diesem Sinne soll das Gesamtinvestment voraussichtlich erst ab Mitte nächsten Jahres liquidiert und verteilt werden. Für diejenigen Anleger, die aufgrund Ihres Investments nicht in den Genuss des Steuervorteils kommen können…
…haben die Möglichkeit, Ihren Gewinn steuerfrei zu realisieren, sofern die Haltedauer 1 Jahr überschreitet. In diesem Sinne soll das Gesamtinvestment voraussichtlich erst ab Mitte nächsten Jahres liquidiert und verteilt werden. Für diejenigen Anleger, die aufgrund Ihres Investments nicht in den Genuss des Steuervorteils kommen können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
…Sinne des § 1 BWG und unterliegt dem Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG). Als Mitglied des ***Sektor1*** ist die Beschwerdeführerin der ***Bank-AG1*** (kurz: ***BAG1***) als Zentralinstitut angeschlossen. Damit hat sie gemäß § 27a BWG zur Sicherung der Finanzmarktstabilität an einem System des gemeinsamen Liquiditätsausgleichs teilzunehmen (Liquidationsverbund iSd § 27a BWG…
…Abs. 2 UGB auf die Kommanditgesellschaft die für die offene Gesellschaft geltenden Vorschriften Anwendung. Der ausgeschiedene Gesellschafter nimmt gemäß § 138 Abs. 1 UGB am Gewinn und am Verlust teil, der sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese…
…Gewinn war nach Begleichung aller angefallenen Kosten nach einem festgelegten Schlüssel an die Inhaber der Genussrechte auszubezahlen (Pkt. 13.2 GB). Der (den Zeichnern gebührende) Ausstiegsbetrag war innerhalb von 10 Tagen nach vollem Erhalt der Ausstiegserträge (Erlös aus dem Verkauf der Zielaktien) zu berechnen und…
…Gewinn) geleistet worden sind. Dies aber ist nach Überzeugung des BFG für eine Qualifizierung als aktienähnlich unzureichend (Jakom/Marschner, EStG, 2008, § 27 Rz 37). Die GB vermittelten unter diesem Gesichtspunkt den Genussrechtsinhabern keine Position, die der eines Aktionärs der BCC, deren Rechte von Gesetz und…
…Gewinn war nach Begleichung aller angefallenen Kosten nach einem festgelegten Schlüssel an die Inhaber der Genussrechte auszubezahlen (Pkt. 13.2 GB). Der (den Zeichnern gebührende) Ausstiegsbetrag war innerhalb von 10 Tagen nach vollem Erhalt der Ausstiegserträge (Erlös aus dem Verkauf der Zielaktien) zu berechnen und…
…Gewinn) geleistet worden sind. Dies aber ist nach Überzeugung des BFG für eine Qualifizierung als aktienähnlich unzureichend (Jakom/Marschner, EStG, 2008, § 27 Rz 37). Die GB vermittelten unter diesem Gesichtspunkt den Genussrechtsinhabern keine Position, die der eines Aktionärs der BCC, deren Rechte von Gesetz und…