…Die in Rechnung gestellten Leistungen wurden von der Fa. EA im privaten Wohnhaus von Frau MR erbracht. Tz 27) Seit 1.1.2005 mietet die BF einen Teil der privaten Liegenschaft der Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau MR. Laut Mietvertrag umfasst der Mietgegenstand ein Büro im 1…
…Beschwerde mit dem Antrag, für die Nutzung des Firmenfahrzeugs durch die Gesellschafter-Geschäftsführerin lediglich 2.821,57 Euro für 2013 und 1.515,18 Euro für 2014 anzusetzen; dies auf Grund folgender Berechnung: | | 2013 | 2014 | 2015 | Gesamtkosten Firmenfahrzeug | 12…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob ein Gesellschafter Geschäftsführer, der Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, einen Betrieb im Sinne des …
…unter § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 zu subsumieren seien, nicht gefolgt. Damit ist die in der Literatur diskutierte Frage, ob auch jene Gesellschafter-Geschäftsführer, die aufgrund ihres Anstellungsvertrages weisungsfrei gestellt sind, Einkünfte gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erzielen können, zu…
…somit eine anteilige Zuordnung zum Privat- und Betriebsvermögen vorzunehmen wäre. Nicht entscheidend sei, dass die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin das Mietrecht in die Bücher der GmbH aufnehme oder nicht. Im Hinblick auf die Gewinnrealisierung geht die Abgabenbehörde davon aus, dass diese mit Zahlung des vereinbarten Betrages…
… 1098 (Stand 1.10.2016, rdb.at) Rz 12 wmN). Wiewohl an vertragliche Beziehungen zwischen nahen Angehörigen - hier der Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau ***K*** und der Bf - nach der steuerrechtlichen Judikatur strenge Anforderungen zu stellen sind, so sollen diese nach Ansicht des Gerichtes gegenständlich nicht überspannt…
…den voranstehenden Ausführungen ist somit zweifelsfrei zu erkennen, dass C umfassend im Unternehmen der Beschwerdeführerin in leitender Position tätig war. Diese in weiten Bereichen für die Gesellschaftergeschäftsführerin unterstützende Tätigkeit bedingt jedoch die willentliche Unterordnung unter die unternehmerische Geschäftstätigkeit bzw. nach dem Verständnis des § 47 Abs…
Ausgehend davon, dass C nach dem vorliegenden Sachverhalt in leitender Position im Unternehmen der Beschwerdeführerin tätig war, tritt die Vorgabe einer fix einzuhaltenden Arbeitszeit und eines vorgegebenen Arbeitsplatzes in den Hintergrund. Die umfassende Zurverfügungstellung der Arbeitsmittel durch die Beschwerdeführerin weist jedoch eindeutig auf die Eingliederung…
…steht für das Gericht fest, dass die Überlassung des von der bP finanzierten Pkw jedenfalls Deckung in einer angemessenen und damit fremdüblichen Gesamtausstattung findet. Mangels Überschreitung einer angemessenen Gesamtausstattung der Gesellschafter-Geschäftsführerin für deren Geschäftsführungstätigkeit liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Die angefochtenen Bescheide waren daher…
…auf das verwiesen wird, war vom Vorliegen von Dienstverhältnissen, sowohl der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin sowie der vier nicht wesentlich Beteiligten der Bf. ausgegangen worden. Deren Honorare wurden in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe in den Jahren 2010 bis 2013 einbezogen…
…einer Reise nach Teheran im Jahr 2013 spreche, dürfte sich es sich dabei vermutlich um die Nichtanerkennung einer Teheranreise im Jahr 2012 handeln. Dazu müsse ausgeführt werden, dass die Gesellschafter-Geschäftsführerin im Iran geboren sei. Es liege nahe, dass sich dort auch Familienmitglieder von ihr…
…schlussendlich, dass auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten an die Gesellschafter-Geschäftsführerin in Höhe von € 166.283,91 per 31.12.2012 verfügt werden hätte können und daher der Betrag als zugeflossen gilt und der bisherigen Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zuzurechnen ist und somit der Dienstgeberbeitrag nach …
…Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Doris Schitter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Robert Soder und Johann-Peter Höflmaier in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Gesellschafter-Geschäftsführerin, whft. XXX, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Rechtsanwalt, Clemens-Krauss-Straße 21, 5020 Salzburg, wegen…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Rahmen einer bei der beschwerdeführenden GmbH (Bf) durchgeführten Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 betreffend wurde unter anderem festgestellt, dass die für die wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau ***C***, abgeführten Beiträge an…
…zulässig. Entscheidungsgründe Streitpunkt Strittig ist, ob für die Vergütungen eines in Österreich tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer in Deutschland gegründeten GmbH Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2006 bis 2013 zu entrichten sind. Verfahrensablauf II.1. Verfahrensablauf vor der Abgabenbehörde…
…dieser Kosten durch die Bf. um einen besonderen Vorteil, der der Gesellschafter-Geschäftsführerin nur in ihrer Funktion als Gesellschafterin gewährt wurde. Damit liegt in der Übernahme der angeführten Reisekosten eine verdeckte Ausschüttung, die sowohl im Rahmen der Gewinnermittlung der Bf. als auch der Haftung für…
…bestreitet in keinem ihrer Vorbringen, dass die im Iran geborene Gesellschafter-Geschäftsführerin im Rahmen dieser Reise Familie und Freunde besuchte. Vielmehr erklärt die steuerliche Vertretung im Laufe des Beschwerdeverfahrens mit Schreiben vom 28.08.2015 – in offensichtlicher Zustimmung der diesbezüglich von der AP getroffenen Feststellung…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2010 von Ing. L W (75% Gesellschafter) und seiner Lebensgefährtin Mag. L P (25% Gesellschafterin-Geschäftsführerin) gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Warengroßhandel, sein Standort wurde am 31.12.2013 von adresse, nach…
…weiteren Ausführungen der BP sei die oben dargestellte Vorgangsweise gewählt worden, um offensichtlich Geldmittel aus der E-GmbH zu ziehen und die Bf. als deren Gesellschafter-Geschäftsführerin zu bevorteilen. Durch die im Jahr 2008 erfolgten Zahlungen der Rechnungen habe sich die Bf. einen Vorteil verschafft…
…Darlehen gegeben habe. Die Darlehen seien insgesamt in einer Höhe von EUR 570.080,00 gegeben worden. Die in Tz 6 des BP-Berichtes getroffenen Feststellungen betreffend Verrechnungskonten Gesellschafter-Geschäftsführer 2008 bis 2010 seien daher nicht anzuerkennen. 4.2 BFG-Erkenntnis 31.1.2014, GZ…