…Lachmayer / Strimitzer / Vock (Hrsg), KStG 1988, § 5 Z 6 KStG Teil-1 Rz 280, erachten die Pflege von Kameradschaft, die Verfolgung weltanschaulicher Ausrichtungen, die Bemühung um Geselligkeit und Unterhaltung, studentische Verbindungen u. dergl. als nicht begünstigt; kritisch auch Renner in SWK 2018, Heft 7, S…
…oder der Freizeitgestaltung dienenden Veranstaltung - alle in Pkt 2 erwähnten Veranstaltungen fallen in diese Kategorie- stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten…
…oder Pension befindliche, etwas Interessantes drin sein soll. Wichtig ist es uns, die emotionale Verbundenheit mit unserer Steiermark zum Ausdruck zu bringen. Die gelebte Geselligkeit darf dabei nicht zu kurz kommen. "Steirer in Wien" zu sein, beinhaltet auch, im Notfall mögliche Hilfestellungen anzubieten". Auch der…
…kulinarischen, unterhaltenden, sportlichen, oder kirchlichen Anlässen stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion, Kirche). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten. Fahrtkosten für die in Pkt. III dargelegten Veranstaltungen…
…II. Einkunftsarten iRd beschränkten Steuerpflicht Rz 70 mwN auf die Sichtweise der Finanzverwaltung sowie Literaturmeinungen). Unterhaltung wird vom VwGH definiert "als singulär oder gemeinsam betriebener angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw Erholung, der unvermittelt verschafft werden kann durch Eigenaktion oder…
…oder der Freizeitgestaltung dienenden Veranstaltung - alle in Pkt 2 erwähnten Veranstaltungen fallen in diese Kategorie- stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten…
…geselligen, gesellschaftlichen, kulinarischen, unterhaltenden, sportlichen, oder kirchlichen Anlässen stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion, Kirche). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten. Fahrtkosten, Kosten für Theaterkarten, Konzertkarten, Ballkarten…
…weitere Leistungen (Aufenthaltsmöglichkeit, Möglichkeit des Getränkekonsums, Bildschirme, Geselligkeit) angeboten, die er mit dem Spieleinsatz ebenfalls bezahlt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich auch der deutsche Gesetzgeber im Zuge der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Änderungen des deutschen Rennwett- und Lotteriegesetzes, infolge derer die…
…sei es, zur Reduzierung der Fahrtkosten, sei es wegen der Geselligkeit während der Fahrt oder etwa der Ermöglichung von Alkoholkonsumation im Zuge der Veranstaltung oder in deren Anschluss bei bloßer Mitfahrt. Hingegen wird die Lebenserfahrung bei Fahrten zu Veranstaltungen, an denen der Bf einziger Teilnehmer…
…turniermäßig betrieben wird und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht. Im ggstdl. Fall liegt weder ein Berufssport noch eine Freizeitgestaltung vor. Es wird die Betätigung sportmäßig ausgeübt und es steht auch nicht die Pflege der Geselligkeit im Vordergrund. Materielles Recht: Umsatzsteuer 2014…
…Mietern insofern entgegengekommen, als die Summe der beiden Mieten im Vergleich zur früheren Gesamtmiete um rund 20% niedriger sei. Zudem erhoffe man durch dieses Konzept eine klarere Trennung der Kunden als auch der Mädchen (unten Geselligkeit mit Umdrunk, oben reiner diskreter Sex). Diese Trennung entspreche…
…des Naturschutzes sowie der Heimatkunde und - pflege. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht vor, wenn der satzungsmäßige Zweck des Rechtsträgers auf die Unterhaltung und die Geselligkeit gerichtet ist, außer es sind diese Zwecke nur völlig untergeordnet. Die Förderung der Jagd in Gemeinde-A kann nicht…
…Nicht von dieser Aufzählung umfasst, aber begünstigt ist etwa die Förderung von Denksportarten wie zB. Schach und Bridge. Die Geselligkeit darf bei solchen Vereinen nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen (Ritz BAO 6. Aufl. § 35 Tz 4). Die Ausschließlichkeit der Förderung begünstigter Zwecke bedingt auch…
…Die Geselligkeit und die Pflege des Vereinslabens (auch und vor allem für die Mitglieder selbst) wird im Vordergrund stehen. - Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von dem in der Satzung des Sportvereines festgelegten Zwecken nicht abgewichen - Die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft dienen…
…Künstler im Sinne § 98 Z 2 EStG iVm § 22 EStG vor.“ Die erstgenannten Personen seien auch keine Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen: „Unterhaltung wird laut der Rechtsprechung der VwGH definiert als „angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der unvermittelt verschafft werden…
…verankert, obwohl diese erlösmäßig einen überwiegenden Anteil am Gesamtumsatz des Vereines ausmache. Überdies sei laut Statuten des Jahres 2006 unter anderem Zweck des Vereines die Pflege "geselliger Zusammenkünfte”. Da die Förderung der Geselligkeit jedenfalls keinen gemeinnützigen Vereinszweck darstelle (vgl. etwa Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig…
…umso mehr Spaß und Gemeinschaftsgefühl. Und: Der AAA setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder ein! Beim AAA zu sein, heißt dass immer was los ist — Geselligkeit und Unterhaltung inklusive! Ein vielfältiges Programm in Ihrer Ortsgruppe/Bezirksgruppe zu genießen; kostenlos, kompetent und vertraulich beraten zu…
…2018 vom Finanzamt F als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Mitgliedschaft in einem Sport-, Geselligkeits- oder Freizeitverein die private Sphäre des Arbeitnehmers betreffe. Dies gelte auch dann, wenn eine solche Mitgliedschaft dem Beruf förderlich sei, weil sich auf diesem Weg Kontakte mit…