…ohne Hervortreten neuer Tatsachen kein weiterer, geänderter Sachbescheid erlassen werden. Bei den nicht anerkannten Aufwendungen für Kundengeschenke handle es sich um Bewirtungsaufwendungen anlässlich von Messen und andere Sachaufwendungen. Teilweise seien Kleinigkeiten in Geschenktaschen im Wert von ca. 20 Euro verpackt, mit Firmenaufschrift versehen und von…
…Kofler, aaO, Rz 163 zu § 20). Die für die Zeitungen geltend gemachten Aufwendungen konnten sohin nicht zugesprochen werden. Gleiches gilt für die diversen Geschenke die aufgrund beruflicher Beziehungen an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr etc. gemacht wurden (Wein, Würste…
…Abtretungsvertag vom 25.1.2007 Schenkungssteuer iHv EUR 5.090,28 vorgeschrieben. Das Finanzamt zog bei der Bewertung der GmbH-Anteile nicht die im Vertrag vom 25.1.2007 vorgenommene Bewertung der geschenkten GmbH-Anteile heran, sondern ermittelte den gemeinen Wert nach dem Wiener Verfahren…
…Anteile an der gegenständlichen Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an den Wohnungen Top 7 und 8 im Dachgeschoß des Hauptgebäudes (entsprechend dem Nutzwertgutachten vom 4. Jänner 2012) geschenkt. Das bedingte Fruchtgenussrecht zu Gunsten von DPK sollte hinsichtlich der gesamten Liegenschaft aufrecht bleiben. Mit Bescheid vom 5…
…Beilage 1 – Geschenke an nichtärztliches Personal: Im gegenständlichen Fall hat der Bf. in den Jahren 2006 und 2007 ein Blumengesteck, diverse Elektrokleingeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine, Scanner…) sowie MBT-Schuhe als Geschenke für das nichtärztliche Personal angeschafft. In einer Vielzahl von Erkenntnissen zählt der VvGH kleinere…
…H hat der Berufungswerber Frau B 50 % an der EZ x, GB y, BG Silz geschenkt. Obwohl Frau B laut Pkt. VII dieses Vertrages die Schenkungssteuer alleine zu übernehmen hatte, weigerte sie sich in der Folge diese zu bezahlen. Frau B hat die Annahme der…
…Stiftungseingangssteueräquivalent). Dies gilt nur, wenn der Wert der Gegenleistung geringer ist als der halbe gemeine Wert des Grundstückes (§ 10 BewG)." Als Nichte der Geschenkgeberin gehört die Beschwerdeführerin nicht zum gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 und 2 GrEStG idF BGBl I 2014/36 begünstigen Personenkreis. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***-***5***, ***6*** ***7***, vertreten ursprünglich durch Woditschka & Picher Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., 2130 Mistelbach, Bahnstraße 26, nunmehr durch Woditschka Steuerberatung GmbH, 2130 Lanzendorf, Lanzendorfer…
Laut Ansicht des Kindesvaters spreche auch die österr. Staatsbürgerschaft (auch tschechische Staatsbürgerschaft vorhanden) der Kinder dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich liege. Darüber hinaus könne nicht die überwiegende Kostentragung für die Beurteilung des Familienbehilfeanspruches maßgebend sein, sondern der vom Beschwerdeführer dargestellte Sachverhalt…
…teils nachgewiesenen, teils behaupteten Leistungen betreffen Vermögensanlagen (Rentenversicherungen, Bausparverträge) und Geschenke (Moped). Die Vermögensbildung zu Sparzwecken stellt (jedenfalls bei unbestimmter Verwendung oder mit längerfristigem Ansparziel) kein den Unterhaltsanspruch erhöhendes Bedürfnis des Kindes dar. Im Regelfall sind Maßnahmen der Vermögensbildung auch nicht als Naturalunterhaltsleistung anrechenbar, da…
…12.09.2017 wurde die Beschwerde unter Hinweis auf § 8 Abs. 3 GrEStG, wonach die Steuerschuld für Erwerbe auf Grund einer Schenkung auf den Todesfall mit dem Tod des Geschenkgebers entstehe, als unbegründet abgewiesen. Die Bf. habe mit den Investitionen in ein fremdes Grundstück ein…
…der Lebensführung zu zurechnen wäre, sei vernachlässigbar. Der Aufwand der Rechnung Nr. 15 betreffe die Lieferung von Schokoladetorten, die den Teilnehmern als Geschenk zugewendet wurde. Der Bruttozuwendungsbetrag betrage pro Arbeitnehmer 10,36 Euro und sei nicht als unangemessen zu werten. Ein Abzugsverbot nach § 12 Abs…
…Verfahrensgang 1. Dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren zu Grunde liegendes notarielles Schenkungsverfahren: Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge als Bf bezeichnet) erhielt als Geschenknehmer mit Notariatsakt vom 14. Jänner 2020 Grundvermögen durch Schenkungen seiner Eltern ***Mutter*** und ***Vater*** an ihn. Der Notariatsakt umfasste mehrere Schenkungsverträge der beiden…
Durch diese Berechnung und deren Ergebnis entsprechenden Abänderung des gegenständlichen Grunderwerbsteuerbescheides wird weder dem Beschwerdebegehren der Bf entsprochen, noch der Berechnung der belangten Behörde, was im Ergebnis einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde entspricht. Aus den genannten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…9 GebG erfordere und dass keine Gebührenschuld vorliege. Der Bf steht auf dem Standpunkt, dass er als unbeschränkter Eigentümer das Vollrecht an dem Schenkungsgegenstand gehabt hätte und durch die Schenkung zwar dem Geschenknehmer das grundbücherliche Eigentum übertragen hätte, "sein Recht also in dieser Hinsicht abgegeben…
…ergibt daher | 73.900,00 | - Buchwert 31.12.2000 | 54.721,32 | Entnahmegewinn daher | 19.178,68 - Der Parteiwille des Schenkungsvertrages und auch dessen tatsächliche Ausgestaltung sei auf einen Vorbehaltsfruchtgenuss gerichtet gewesen. Dem Geschenkgeber sei ein sog. Nettofruchtgenuss eingeräumt worden…
Im Hinblick auf die bereits von der Prüferin ins Treffen geführte eindeutige Judikatur des VwGH betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit einer an den aus dem nahen Angehörigenkreis stammenden früheren Dienstnehmer und Übernehmer des Betriebes ausgezahlten Abfertigungszahlung, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen an dieser Stelle verwiesen…
…weswegen auch deshalb keine Betriebsausgabe, abgesehen von der AfA geltend gemacht werden könne. Schadenersatz sei bei Zusammenhang mit dem betrieblichen Geschehen eine Einnahme, da wirtschaftlich eine Vermehrung des Vermögens bewirkt worden sei und liege damit ein gewinnerhöhender Zufluss vor. B) Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988…
Nach § 7 Abs. 2 Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung (LuF-PauschVO 2015, BGBl. II Nr. 125/2013) seien als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb Nebentätigkeiten zu verstehen, welche nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehen würden. Die Einkommensteuerrichtlinien 2000…
…Die Behauptung der Beschwerdeführerin, dass das Finanzamt die Schätzung nicht begründet oder die Methode nicht bekannt gegeben hätte, widerspricht dem Akteninhalt, da dies im Rahmen des Besprechungsprogrammes zur Außenprüfung und dem Vorlagebericht sehr wohl geschehen ist. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung…