…Aussagen von Hrn. Mag. ***NN*** in einem "urigen Almhüttenzustand" befunden. Im Jahr 2009 wurde dieses zur Gänze "revitalisiert". Vermietung steuerrechtlich bereits seit 2000! *Von 2000 - 2008 ergibt sich aus der Vermietung ***W*** ein Gesamtverlust in Höhe von € 76.007,11. Lt. Bp wird dieser…
…ein Gesamtverlust. Nicht strittig ist die objektive Ertragsfähigkeit der einzelnen Wohnungen. Fest steht auch, dass dem Verkauf der Wohnungen an die "eigene" GmbH keine Unwägbarkeiten, sondern private Motive zugrunde lagen. Im Rahmen der Beweiswürdigung wird davon ausgegangen, dass ein Verkauf der Eigentumswohnungen vor Erzielen eines…
…einem Gesamtverlust im abgeschlossenen Zeitraum geführt hat, diesen Wohnungen zu Recht die Einkunftsquelleneigenschaft abgesprochen hat. Die Abgabenbehörde stützte sich dabei darauf, dass den Beschwerdeführer keine Unwägbarkeiten, sondern private Gründe zu dem Verkauf veranlasst haben. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in seiner ständigen Rechtsprechung zur vorzeitigen Beendigung einer…
…Beschwerdeführerin zu ermitteln und festzustellen haben, ob negative Einkünfte aus der Bewirtschaftung der Liegenschaft erzielt wurden und deshalb im abgeschlossenen Betätigungszeitraum ein steuerlicher Gesamtverlust erzielt wurde. Im Falle eines steuerlichen Gesamtverlustes wird die belangte Behörde jene Sachverhaltsumstände zu ermitteln haben, anhand derer die Beurteilung getroffen…
…einschlägig sei. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt und Beweiswürdigung Die Bf ist eine seit 29.3.2007 bestehende Privatstiftung nach dem PSG. Gem Punkt 3.1 der Stiftungsurkunde vom 13.3.2007 sowie der aktualisierten vom 6.12.2013 fungiert Mag. ***2…
…wurde vermietet und vom Finanzamt als Einkunftsquelle anerkannt. Aus der Vermietung wurde in den Jahren 2002 bis 2010 ein Gesamtverlust iHv ca. 350.000 Euro erwirtschaftet, eine Aufteilung in drei einzelne Vermietungen wurde nicht vorgenommen. Das Grundstück wurde am 2.8.2010 an den Begünstigten…
…trennen wie etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von ihren Gesellschaftern. Nach den Feststellungen hat sich der Bf. (der Stifter) kein Nutzungsrecht an den streitgegenständlichen Vermietungsobjekten Top 1 und Top 10+11 vorbehalten. Durch die Übertragung des vollen Eigentumsrechts an die Privatstiftung hat der Bf…
…die zu einem Zeitraum von 20 Jahren zu beurteilen sind. Durch einfache Berechnung lässt sich erkennen, dass der Verwaltungsgerichtshof daher implizite davon ausgehen musste, dass der Beobachtungszeitraum somit einschließlich jener Jahre gerechnet werden soll, welche der A**** Privatstiftung zuzurechnen sind. Hätte der Verwaltungsgerichtshof dies anders…
…war. Die mit einem "Gesamtverlust" vorzeitig beendete verfahrensgegenständliche Vermietungstätigkeit stellt somit aus diesem Grund Liebhaberei dar. Der Bf. war Wohnungseigentümer von insgesamt sieben Wohneinheiten (in zwei Häusern), wovon er drei Eigentumswohnungen im gegenständlichen Haus an die Privatstiftung im Rahmen einer Nachstiftung mit Notariatsakt vom 21…
…Einkommensteuerbescheiden 2008 und 2009. Im Zuge einer das Jahr 2010 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass der Bf. seit 2003 bis 2010 aus der Verwertung des Patents im Rahmen von Einkünften aus selbständiger Arbeit einen Gesamtverlust von € 184.963,16 erwirtschaftet habe…
…Im Erkenntnis vom 07.07.2011, 2007/15/0255, habe der VwGH (Vermietung einer Wohnimmobilie durch eine Privatstiftung) bereits ausgeführt, dass - sofern ein Gegenstand seiner Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden könne - es darauf ankomme, ob der (Vermietungs-)Gegenstand…
…€ 12.320,24. Werde eine Betätigung vor Erzielen eines Gesamtüberschusses beendet und sei die Beendigung nicht in einer Unwägbarkeit begründet, liege ein abgeschlossener Zeitraum vor, für dessen Beurteilung grundsätzlich nur die Ergebnisse dieses Zeitraums heranzuziehen seien. Bei Vorliegen eines Gesamtverlustes liege daher insgesamt Liebhaberei (…
…mit einem progressiven Tarif.' Mit Einführung der Immobilienertragsteuer wurde mit 1. April 2012, BGBl I Nr. 22/2012 in § 13 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 auch die Steuerpflicht für private Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988 für Stiftungen normiert. Anwendungsfall findet diese Bestimmung für Privatstiftungen…
…Der Abzugsverpflichtete (§ 95 Abs 2 EStG 1988) haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Betreffend die Übertragung des verbleibenden Vermögens an den Letztbegünstigten im Zuge der Abwicklung einer Privatstiftung ist hinsichtlich des Zeitpunktes des Kapitalertragsteuerabzuges wie folgt zu differenzieren: 1. Wird (fakultativ…
… 27 Abs. 5 Z 9 gegengerechnet werden. Daher können die Beratungskosten niemals Teil des Eingangswertes werden. Vertreter der Beschwerdeführerin: Aber die Beratungskosten und auch die gesamten getätigten Aufwendungen und Zuwendungen an die Privatstiftung stellen einen Aufwand dar, der abgezogen werden kann, wenn seine Abzugsfähigkeit nicht…
…P-4 habe als Nachfolger von P-3 agiert, der vor diesem Zeitpunkt steuerrechtliche Angelegenheiten der Privatstiftung betreut habe. Eine schriftliche Vereinbarung diesbezüglich liege der Beschwerdeführerin nicht vor. Die Geschäftsverteilung zwischen den Stiftungsvorständen sei jedoch klar festgelegt und nicht zuletzt aufgrund der beruflichen Qualifikationen so…
…Vorschriften (§§ 93 - 97 EStG 1988) kannte und zu nutzen wusste. 4. Die Bw hat sich an der Gründung einer inländischen Privatstiftung 1994 beteiligt, dieser beträchtliches, im Vergleich zur Mitstifterin (Stiftung-FL) überragendes eigenes Kapitalvermögen gestiftet und war auch dabei steuerlich kompetent vertreten. Den zuständigen Finanzämtern…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im konkreten Fall, ob Zuwendungen iZm…
…den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Körperschafsteuer 2013 wird mit 17.006 Euro festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…1 VwGG ist eine Revision unzulässig. Es handelt sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt. Zu Spruchpunkt III.: Gesellschaftsteuer (RV/7102017/2016) Strittige Punkte Hat die ***10*** Privatstiftung die Zuschüsse…