IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., vertreten durch Austria Treuhand Holding WirtschaftsprüfungsgmbH, Mariahilfer Straße 1c/4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 18.8.2014 gegen den Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und…
…gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG zurückzuweisen …" Es ist daher davon auszugehen, dass für jeden Gesellschafter einer OG zur Geltendmachung seiner Gesamtschuldnerschaft für die Umsatzsteuer der Gesellschaft die Erlassung eines an den betreffenden Gesellschafter gerichteten Leistungsgebotes erforderlich ist (vgl. auch Ritz/Koran, BAO8…
…Ritz/Koran, BAO7, § 6 Rz 2). Diese Gesamtschuldnerschaft führt nicht dazu, dass die Gesamtschuldner auf der Ebene der Festsetzung der Grundsteuer zu einer "Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne Rechtspersönlichkeit" im Sinne der BAO werden. Für eine solche Einstufung gibt es keine Hinweise in der BAO. Vielmehr unterscheidet…
…71; sowie Dienstgeberabgabe 01-12/2019 EUR 3.954,00; Säumniszuschlag EUR 79,08. Insgesamt sohin EUR 43.846,40. Der gegenständliche Haftungsbescheid begründe die Gesamtschuldnerschaft der nunmehrigen Haftungspflichtigen. Die Zahlungsplantagsatzung im Schuldenregulierungsverfahren der Haftungspflichtigen, in der eine Quote von 9% festgelegt worden sei, habe…
…vor: "1. Den Bescheidadressaten, somit den Beschwerdeführer, trifft im konkreten Fall von vornherein keine Gebührenpflicht: 1.1. Ob eine Gesamtschuldnerschaft nach §13 Abs. 3 GebG 1957 vorliegen sollte, kann dahingestellt bleiben: Auch dem nun angefochtenen Bescheid kann nicht im Mindesten schlüssig entnommen werden, welche "amtliche…
…Nach der (dem § 4 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 vergleichbaren) Regelung des § 6 KommStG 1993 über die Gesamtschuldnerschaft ist es einem Kommanditisten als Mitunternehmer verwehrt, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerforderung seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist entgegenzuhalten. Der Kommanditist wird im Grunde des § 6 KommStG 1993 kraft…
…s. Summersberger, aaO. Dazu führt die belangte Behörde zunächst an, dass eine Unbilligkeit nicht vorliegen könne, weil die Gesamtschuldnerschaft der indirekten Vertreterin Ausfluss einer generellen Norm sei. Abgesehen davon, dass die belangte Behörde im Verfahren diese Rechtsposition selbst nicht vertritt, da sie der Ansicht ist…
…auch nicht legitimiert, der Beschwerde des ***1*** ***2*** als Gesamtschuldnerin oder Haftungspflichtige gemäß § 257 BAO beizutreten. Da eine Gesamtschuldnerschaft oder eine gesonderte Haftung des Kindes für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gesetzlich nicht besteht und gegenüber ***5***-***6*** ***2*** auch kein Haftungsbescheid nach § 224 Abs. 1 BAO…
…dass der mit 20.4.2015, Zahl: 100000/90.***10*** geltend gemachte Abgabenbetrag gegen den Gesamtschuldner ***8*** von EUSt in Höhe von € 17.669,07 bereits (von dritter Seite) entrichtet wurde und deswegen der Abgabenanspruch sowie die Gesamtschuldnerschaft untergegangen sei. Überdies hat ***8*** selbst…
…Bf. die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Z 3 lt. a bis c EStG erfülle und wurde die Beischaffung der bezughabenden Verfahrensakten des BMF beantragt. Deshalb bestehe auch keine Gesamtschuldnerschaft nach § 13 Abs. 3 GebG. Weiteres sei die Befreiung von den Gebühren gemäß § 78 Abs…
…Bf. die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Z 3 lt. a bis c EStG erfülle und wurde die Beischaffung der bezughabenden Verfahrensakten des BMF beantragt. Deshalb bestehe auch keine Gesamtschuldnerschaft nach § 13 Abs. 3 GebG. Weiteres sei die Befreiung von den Gebühren gemäß § 78 Abs…
…Bf. die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Z 3 lt. a bis c EStG erfülle und wurde die Beischaffung der bezughabenden Verfahrensakten des BMF beantragt. Deshalb bestehe auch keine Gesamtschuldnerschaft nach § 13 Abs. 3 GebG. Weiteres sei die Befreiung von den Gebühren gemäß § 78 Abs…
…Bf. die Voraussetzungen des § 4a Abs. 2 Z 3 lt. a bis c EStG erfülle und wurde die Beischaffung der bezughabenden Verfahrensakten des BMF beantragt. Deshalb bestehe auch keine Gesamtschuldnerschaft nach § 13 Abs. 3 GebG. Weiteres sei die Befreiung von den Gebühren gemäß § 78 Abs…
…ihrer Beschwerde an das Bundesfinanzgericht im Wesentlichen unter Verweis auf das Beschwerdevorbringen. Das Finanzamt verwies auf das Bestehen des Anspruches unter Anführung der gesetzlichen Bestimmungen und dem Hinweis auf die bestehende Gesamtschuldnerschaft der beiden Elternteile und das ausgeübte Ermessen. Die Rechtmäßigkeit der Rückzahlungsverpflichtung sei gegeben…
…zur Steuerschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 ZK iVm. § 2 Abs. 1 ZollR-DG und zur Gesamtschuldnerschaft der Bf. gem. § 71a ZollR-DG gekommen ist. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16.9.2010, Zl. Zahl/4/2010, als unbegründet abgewiesen…
…vgl. aber unten Art.239 ZK mit der allfälligen Möglichkeit, sich aus einer entstandenen Zollschuld zu befreien). Als Abgabenschuldner standen somit der Behörde gemäß Art.201 Abs.3 ZK die als indirekte Vertreterin aufgetretene GmbH sowie die Empfängerfirma gegenüber. Innerhalb dieser Gesamtschuldnerschaft (Art. 213 ZK, …
…als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 1 BAO). Bei der Ermessensübung sind die Intensität der Bindung und Gemeinsamkeit, die in der Folge zur Gesamtschuldnerschaft führte, die jeweilige Situation, die das Gesamtschuldverhältnis auslöste und die Besonderheiten der Tatbestandsverwirklichung, ferner das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Einzelnen aber auch die…
…in Erwägung gezogen. 2.2. Richtigerweise hätte die Behörde ferner den zur Einholung einer derartigen Gebrauchserlaubnis verpflichteten Mieter heranzuziehen gehabt. Auch dahingehend gab es keine weiteren Beweisaufnahmen, sondern bloß den Hinweis, dass eine Gesamtschuldnerschaft vorliegt und daher die Rechtsfolgen daraus intern privatrechtlich zu regeln wären.
…Gesellschafters abgeleitet werden. Da jedoch der durch die Vereinbarung vom 27.06.2013 möglicherweise zwischen der ***2*** Verwaltungs-GmbH und dem Beschwerdeführer entstandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reiner Innengesellschaft keine Unternehmereigenschaft zukomme, sei auch keine Gesamtschuldnerhaftung des Beschwerdeführers denkbar. Es werde daher beantragt, den angefochtenen…
…Auch dahingehend gab es keine weiteren Beweisaufnahmen, sondern bloß den Hinweis, dass eine Gesamtschuldnerschaft vorliegt und daher die Rechtsfolgen daraus intern privatrechtlich zu regeln wären. Es wird dabei übersehen, dass gerade die Bestimmungen des vorgelegten Mietvertrages dazu angetan waren, die diesbezügliche Verantwortlichkeit allein beim Mieter…