…den Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit der PS einbezogen. Aus dem Gesamtbild der Verhältnisse der Gebäudeüberlassung war daher zu schließen, dass diese aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen erfolgte und eine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt. Eine unternehmerische/wirtschaftliche Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 ist zu verneinen. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbindung…
…der Lebensgestaltung dienenden wirtschaftlichen Beziehungen (vgl. etwa VwGH 30.1.1990, 89/14/0054) hinter diese persönlichen Bindungen eindeutig zurück. Den wirtschaftlichen Beziehungen kommt nämlich in der Regel eine geringere Bedeutung als den persönlichen Beziehungen zu. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Nachweis nicht erbringen, so stellt die "kleine Vermietung" - mangels Angemessenheit der Zeitrelation - von Beginn an Liebhaberei dar. Für den Nachweis ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl BFG 30.9.2021, RV/7103016/2019). Es ist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass die…
…Falls der Vorgang jedoch eine "bloße Gebrauchsüberlassung" ("erster Fall" im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 07.12.2020, Ra 2020/15/0004) darstelle, die nicht als wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit einzustufen sei, komme entscheidendes Gewicht dem Gesamtbild der Verhältnisse zu. Wenn der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis…
…auch bei einem Laufhaus anzuwenden und von der Bf aufgrund des festgestellten Sachverhaltes die gesamten Prostitutionserlöse zu versteuern, weil nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein einheitlicher Gewerbebetrieb der Bf vorliege, welche die Leistungen gegenüber den Freiern mit Hilfe der in seinem Betrieb eingegliederten Prostituierten nach…
…dem Gesamtbild der Verhältnisse geschlossen werden könne. Diese Ansicht hat der VwGH im Erkenntnis vom 28.5.1998, 96/15/0009 bestätigt. Nach dem VwGH-Erkenntnis vom 20.4.2006, 2006/15/0020 bleibt die Unternehmereigenschaft erhalten, solange die durch objektive Umstände erhärtete Absicht der…
…in ihrer Veräußerung und damit in einem einmaligen Vorgang. Die Zuordnung orientiert sich maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes im Betrieb, die einerseits subjektiv vom Willen des Stpfl. abhängt, sich andererseits an objektiven Merkmalen vollziehen lassen muss. Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen…
…Gewicht dem Gesamtbild der Verhältnisse zu, wobei nicht nur auf die Angemessenheit des Mietzinses abgestellt werden darf (vgl. nochmals VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Im Beschwerdefall hat die belangte Behörde zwar Feststellungen zum Gesamtbild der Betätigung getroffen, die jedoch - wie der Verwaltungsgerichtshof auch…
…Z. 16 UStG aus der Vermietung an die Betreibergesellschaft erzielt hätten. 5.) Der Prüfer verwies hierzu in seiner Stellungnahme vom 09.01.2012 darauf, dass der Vorsteuerabzug bei nachweislicher Absicht zur Optionsausübung (sofort) zusteht, wenn nach dem Gesamtbild der äußeren Verhältnisse mit ziemlicher Sicherheit feststeht…
…an, über ihn an Börsen zu handeln. h) Der Bf. handelte nicht auf fremde Rechnung. Das zahlenmäßige Überwiegen der Kriterien gegen Gewerbebetrieb ist aber nicht entscheidend, denn es ist eine Abwägung nötig. Schließlich kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse (hier: ob das Bild, das…
…Gesamtbild der Verhältnisse ein Dienstverhältnis vorliegt (vgl. Zorn, Besteuerung der Geschäftsführung, Wien 1992, 21 ff). Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn neben dem Vorliegen weiterer Merkmale, die für ein Dienstverhältnis sprechen, wie etwa laufende Gehaltszahlung, den wesentlich Beteiligten kein Unternehmerrisiko triff." Ob nach dem Gesamtbild…
…der BRD aufgelassen und ist in die neuerworbene Liegenschaft des Beschwerdeführers in L. gezogen. Sie hält sich überwiegend in L. auf und nur, wenn es ihr zu einsam wird, fährt sie eine Zeitlang in die BRD. Entgegen den vorgebrachten Beschwerdeeinwendungen zeigt das Gesamtbild der Verhältnisse…
…entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Nach § 163 Abs. 2 BAO liegen Gründe, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse Anlass geben…
…nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Die Änderungen der organisatorischen Struktur und der Gesellschafterstruktur sind unmissverständlich dem Firmenbuchauszug bzw. den verschiedenen Verträgen zu entnehmen. < Gesellschafterwechsel: Abtretungsvertrag vom 12. März 2012: „Herr DI J I tritt hiermit seinen Geschäftsanteil (Anmerkung Richter: 100%) an der A-B…
…konkreten Umstände objektiv darauf schließen lassen, dass der Verpächter nach einer allfälligen Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen oder sonst das Gesamtbild der Verhältnisse für die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des…
…die C. Die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft setze allerdings ein tatsächliches Leistungsverhalten voraus, diese müsse nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Leistende auftreten. Auch das sei der Fall gewesen und nicht zuletzt durch Zeugenaussagen nachgewiesen und beim Vertragspartner B auch vom BFG bestätigt worden. Es sei…
…auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. Nach § 256 Abs. 1 BAO können Beschwerden bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die Beschwerde zurückgenommen werden. Die Zurücknahme ist schriftlich oder…
…) Ich hoffe naturgemäß, dass das Gesamtbild der Verhältnisse Beweis genug ist, wie sich Frau NN damals gegenüber den österreichischen Behörden, speziell deren Wohnsitz-Finanzamt in allen Jahren „benommen“ hat. 5. Abschließend sei nochmals die wiederholte Anmerkung und der Rechts-Hinweis erlaubt, dass es ja sowohl…
…5% der Herstellungskosten (netto) vereinbart und vereinnahmt. Die Umstände, unter denen die Investition und die Nutzungsüberlassung durch die Beschwerdeführerin zustande gekommen sind, würden von den Umständen, unter denen eine entsprechende wirtschaftliche Tätigkeiten für gewöhnlich ausgeübt wird, deutlich abweichen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse habe sich…
…wirtschaftlichen Beziehungen der Bf gelangt das BFG somit in freier Beweiswürdigung gem § 167 Abs 2 BAO zu dem Ergebnis (Gesamtbild der Verhältnisse), dass die Bf ab dem Zuzug ihres Gatten am 11.10.2013 spätestens mit der Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz Ende…