…Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. VwGH 24.04.2014, 2010/15/0159). Im vorliegenden Fall ist die steuerliche Auswirkung, die auf die neu hervorgekommenen Tatsachen…
…in den Eingaben angeführten, bei einer Ermessensentscheidung gemäß § 303 BAO zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsüberlegungen sind dabei jedoch nur im Falle der Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in die Ermessensentscheidung anzustellen (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 303 E 316 und E 330 mit Verweis auf VwGH 10.05…
…wäre. Da im aktuellen Fall bei Berücksichtigung der Umstände der Spruch des Bescheides auf ein Guthaben von mehr als 11.000,00 € gelautet hätte und nicht auf ein Guthaben von 87,00 €, könne nicht von einer Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen gesprochen werden. …
…des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides auf diesen Betriebsprüfungsbericht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die belangte Behörde entsprechend den Ausführungen unter "Prüfungsabschluss" die in den Textziffern 1, 3 und 4 getroffenen Feststellungen als neu hervorgekommene Tatsachen für die Wiederaufnahme nach § 303 Abs…
…Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 22. April 2009, 2006/15/0257, mwN). Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der…
…Einbringung der Abgaben) iSd § 20 BAO auch gesetzeskonform ausgeübt. Im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. VwGH vom 10. Mai 1994, 94/14/0024). Eine allgemein gültige Grenze, bei welchem Betrag nicht mehr von absoluter Geringfügigkeit…
…Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl. VwGH 6. 4. 2022, Ra 2021/15/0050, m. w. N.; VwGH 2. 2. 2023, Ra 2020/13/0031). Neue Tatsachen…
…im Sachbescheid vorzunehmen wären. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (VwGH 22.4.2009, 2006/15/0257; 24.4.2014, 2010/15/0159). Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 22.4.2009, 2006/15/0257…
…im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (VwGH 22. April 2009, 2006/15/0257, mwN). Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme in…
…im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (VwGH 22. April 2009, 2006/15/0257, mwN). Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme in…
…Wiederaufnahmegrund) zum Ergebnis der neuen Sachentscheidung außer Verhältnis steht. Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen. (Vgl. VwGH vom 22.4.2009, 2006/15/0257). Ein bei der Ermessensübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides…
…Tatbestandsvoraussetzungen gegeben Wie ausgeführt, liegen im gegenständlichen Fall gegenüber dem abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel i. S. d. § 303 Abs. 1 lit. b BAO i. d. g. F. vor. Nach der nunmehrigen Rechtslage stellt sich die Frage, ob der Antrag rechtzeitig i. S…
…Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…
…bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Eine Wiederaufnahme ist nicht zu verfügen, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig - absolut und relativ - sind (Ritz, BAO7, § 303, Rz 71). Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…
…Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei aufgrund der neu hervorgekommenen Tatsache erfolgt, dass sich der Familienwohnsitz seit 2012 in A befinde, da der Beschwerdeführer und seine langjährige Lebensgefährtin gemeinsam in A gewohnt hätten und sie dort seit Beginn des Jahres 2012 beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen…
…seien eindeutig neu hervorgekommene Tatsachen, die bei Kenntnis bei Bescheiderlassung im abgeschlossenen Verfahren zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid geführt hätten. Somit liege ein Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs. 1 BAO vor. Es werde daher beantragt, dem Antrag auf Wiederaufnahme stattzugeben und in der Folge…
…bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH 26.11.2015, Ro 2014/15/0035; VwGH 14.05.1991, 90/14/0262). Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu…
…Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben, beizumessen (vgl etwa VwGH 22.4.2009, 2006/15/0257, mwN; 30.6.2021, Ra 2019/15/0125). Die Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der…
…Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben, beizumessen (vgl etwa VwGH 22.4.2009, 2006/15/0257, mwN; 30.6.2021, Ra 2019/15/0125). Die Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der…
…den Steuerpflichtigen "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu…