…dass ab dem Zeitpunkt, zu welchem die von der Haftungsinanspruchnahme erfassten Abgaben fällig geworden sind, keine Geldmittel mehr vorhanden waren. Wird jedoch eine Abgabe deswegen nicht entrichtet, weil die Primärschuldnerin überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hat, so verletzt der Vertreter keine abgabenrechtlichen Pflichten (VwGH…
…die Kassa und die Bankauszüge für 2012 und 2013 vorzulegen. Der Behauptung, dass die Gesellschaft ab Beginn des Jahres 2013 keinerlei Geldmittel mehr zur Verfügung gehabt habe, stehe entgegen, dass für 3/2013 noch lohnabhängige Abgaben gemeldet worden seien und am 2.4.2013 dem…
…widerspricht die Befolgung der einem Arbeitnehmer gemäß § 119 Bundesabgabenordnung auferlegten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht auch bei der Angabe von im Veranlagungswege zu erfassenden zusätzlichen nichtselbständigen Einkünften, welche aus einem rechtswidrigen Ansichbringen von Geldmitteln des Arbeitgebers herrühren, nicht dem Verbot eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung (Art. 6 MRK)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geb. xxxxx, ehem. Gastwirtin, whft. XXX…
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG in der zu den Tatzeiten und den Zeitpunkten der erstinstanzlichen Entscheidungen geltenden Fassung sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und…
…3, genannter Finanzstrafakt Bl. 25), die dem B (besser wohl eigentlich: den Arbeitnehmern des B ) deliktisch entzogenen Geldmittel von € 361.726,93 (laut bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingelangten Sachverhaltsdarstellung vom 10. April 2008) bzw. € 311.803,99 (laut Strafurteil, siehe sogleich) aber als…
…hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. In Bezug auf die gegenständliche Sache bedeutet dies wie folgt: Zum Faktum der betrügerisch von A im Rahmen seiner Tätigkeit für den B akquirierten Geldmittel (Pkt. II.2. des Spruchsenatserkenntnisses): …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden des Bf, Bf-Adr, vertreten durch die KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Kärntner Straße 532, 8054 Seiersberg, vom 12.07.2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19.06.2023 betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39, 1220 Wien, vom 25.09.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28.08…
…behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Dementsprechend liegt in den Betrag von € 1.511,00 übersteigenden Aufwendungen kein endgültiger Vermögensabfluss, sondern lediglich eine Vermögensumschichtung (Geldmittel gegen allgemein verwendbares Wirtschaftsgut) vor und es mangelt somit am Vorliegen einer wirtschaftlichen Belastung an sich (vgl. VwGH 04.03.2009, 2008/15…
…zuzuordnen. Schuldzinsen sind grundsätzlich nach Maßgabe der Verausgabung abzugsfähig (Abflussprinzip iSd § 19 EStG 1988). Der für den Werbungskostenabzug geforderte wirtschaftliche Zusammenhang mit einer außerbetrieblichen Einkunftsart liegt vor, wenn die aufgenommenen Geldmittel, für die die Zinsen anfallen, zur Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte verwendet werden (Maßgeblichkeit der Mittelverwendung…
…22.12.1965, 2215/64). Im Baugewerbe ist es - auch wenn die Praxis, kurzfristigen Personalbedarf durch das Eingehen illegaler Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte) zu decken und die dafür nötigen Geldmittel unter einem anderen Titel als Betriebsausgaben abzusetzen, bekannt ist - nicht unüblich, Aufträge wegen…
…auch dann verwirklicht, wenn die Zahlungen des Rehabilitationsgeldes nicht in den Verfügungsbereich der Erwachsenenvertreterin, sondern in den Verfügungsbereich der Steuerpflichtigen selbst, die - wie sich aus dem Sachverhalt ergibt - auch tatsächlich über die Geldmittel verfügt hat, gelangt ist. Da die zivilrechtliche Nichtigkeit der Auszahlung gem. § 23…
…sondern lediglich eine Vermögensumschichtung (Geldmittel gegen allgemein verwendbares Wirtschaftsgut) vor und es mangelt somit bereits neben der Zwangsläufigkeit auch am Vorliegen einer wirtschaftlichen Belastung an sich. Aus den angeführten Gründen war die Beschwerde somit abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß…
…mit der Angelegenheit schlicht überfordert gewesen. Er habe zu den Fälligkeitszeitpunkten gewusst, dass die gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben zu bezahlen wären, hätte aber einfach keine Geldmittel dazu gehabt. Natürlich wären begrenzte Geldmittel vorhanden gewesen, diese habe er aber verwenden müssen, um den Betrieb aufrecht halten zu können…
…Zuge der Schlussbesprechung behauptet worden sei, dass der Bf als Wertpapierhändler tätig sei, und daher die Wertpapiere dem Umlaufvermögen zugerechnet worden seien. Von den Geldmitteln seien laufend Wertpapiere gekauft und verkauft worden. Im Jahr 2006 seien 83 Umsätze getätigt worden, 2007 habe die Anzahl der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, ADR2 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache GmbH, (Bf.) vertreten durch Steuerberater über die Beschwerde vom 13. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamt St vom 27. Jänner 2015 betreffend Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG nach Durchführung einer…
Die der Primärschuldnerin zu Gute gekommene darlehensweise Zurverfügungstellung umfangreicher Geldmittel durch den Beschwerdeführer in den Jahren 2017 und 2018 ergibt sich aus der entsprechenden Verbuchung in den vom Beschwerdeführer selbst vorgelegten Buchhaltungsunterlagen sowie aus den ebenfalls vom Beschwerdeführer vorgelegten Kontoauszügen. Die entsprechende Verbuchung zeigt, dass…