…zu verantworten gehabt hatte, sei jedenfalls nicht Gegenstand (also Sache) des Rechtsmittelverfahrens. Im Übrigen sei hinsichtlich der "Privateinkäufe bei der C-GmbH in Passau" festzuhalten, dass es sich dabei - jedenfalls nach den Feststellungen des Spruchsenates nicht - nicht um innergemeinschaftliche Erwerbe gehandelt habe. Damit im Zusammenhang…
…1011), bleiben straflose Nachtaten auch für die Bestimmung der Verjährungsfristen außer Betracht. Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens („Sache“ im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG) ist durch den Inhaltes des Spruches der Finanzstrafbehörde determiniert. Hat der Spruchsenat in seinem Erkenntnis über eine Anschuldigung der Finanzstrafbehörde nicht…
…Beschwerdevorbringen und ist darauf nicht näher einzugehen. Wie auch die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung bereits ausgeführt hat, ist dessen ungeachtet im Hinblick auf den im Zuge des Rechtsmittelverfahrens vorgelegten, zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossenen und dasselbe Bestandobjekt betreffenden Vertrag vom 20.8.2019 zu prüfen…
…für einen anderen Anmeldezeitraum durch das Verwaltungsgericht die Sache des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde und somit unzulässig ist (siehe zur insoweit vergleichbaren alten Rechtslage Scheichl/Zauner, ALSAG [2010] § 9 Rz 20), wird der angefochtene Bescheid ersatzlos zu beheben sein." 4. Bisheriger Verlauf des Finanzstrafverfahrens: 4.1…
…28. August 2024 ergibt sich zudem: "Die objektive Tatseite ist nicht Gegenstand dieses Schreibens. Insoweit muss mein Mandant das (längst rechtskräftige) Erkenntnis des BFG vom 28.10.2022 gegen sich gelten lassen." Vor Gründung der C-GmbH hat sich der Beschuldigte bei Frau **V1**, Steuerberaterin…
…Lohnsteuern) hätten ausgezahlt werden dürfen (VwGH 29.06.1999, 99/14/0040). Zur Umsatzsteuer und den anderen haftungsgegenständlichen Abgaben (ausgenommen Lohnsteuer): Ebenso wie bei den anderen Abgaben (mit Ausnahme von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) ist es auch bei der Umsatzsteuer Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen…
…Das Verwaltungsgericht trifft die Verpflichtung, über die Beschwerde - unter Berücksichtigung des Tatsachen- und Rechtsvorbringens des Vorlageantrages - zu entscheiden. Trotz der Einbringung eines Vorlageantrages ist allein die Beschwerde Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Anfechtungsobjekt des Rechtsmittelverfahrens kann nur der angefochtene Bescheid sein. Durch die abschließende Erledigung der Beschwerde…
…PV / Vertreter des Finanzamtes = FA) "PV: Der Optionsvertrag wurde tatsächlich nicht abgeschlossen. Die Liegenschaft wurde direkt von der STADT an die Bf. verkauft. FA: Es gibt ebenfalls keine Ergänzungen." Zur rechtlichen Beurteilung führt der PV aus wie in den bisherigen Schriftsätzen im Rechtsmittelverfahren und…
…Überschreitung der "Sache" des Rechtsmittelverfahrens dar (VwGH 27.2.2019, Ra 2018/15/0098). "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zur Last gelegte Tat (zB VwGH 20.5.2019, Ra 2018/02/0043). Schließlich kann auch der Verjährungseinrede des Beschwerdeführers nicht…
…Frage des Vorliegens eines Exekutionstitels Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Der Rückstandsausweis als Exekutionstitel für das finanz(straf)behördliche Vollstreckungsverfahren wurde am 9. November 2023 ausgestellt. Da der Forderungspfändung ein Rückstandsausweis zugrunde lag, wurde der Bescheid betreffend die Pfändung einer Geldforderung zu Recht erlassen. Es ist Sache…
…nicht Sache des Beschwerdeverfahrens ist, da eine Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für diesen Zeitraum (bisher) nicht Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens war. Das Bundesfinanzgericht ist verpflichtet, bei ihrer Entscheidung auf die während des Rechtsmittelverfahrens festgestellten Tatsachen Bedacht zu nehmen und dementsprechend den Spruch des…
…Die belangte Behörde beantragte die Beschwerde im Sinne der Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abzuweisen. Der Kirchenbeitrag sei bereits im Zuge der Beschwerdevorentscheidung gewährt worden, sodass diese Punkte nicht mehr Gegenstand des Vorlageverfahrens sei. Zum Sachverhalt merkte die belangte Behörde an, dass auf die Beschwerdevorentscheidung verwiesen werde…
…Unbestritten sei weiters, dass im Zusammenhang mit den Abgaben, die Gegenstand des nunmehrigen Verfahrens aufgrund des Haftungsbescheides bildeten, ein Rechtsmittelverfahren anhängig sei, in welchem eine rechtskräftige Entscheidung nicht vorliege. Zur Kapitalertragssteuer sei nochmals festzuhalten, dass keinerlei Entnahmen durch den Bf aus der Gesellschaft getätigt worden…
…f). "Sache" des Rechtsmittelverfahrens ist jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat (vgl. ua. VwGH 20.11.1997, 96/15/0059). Das Verwaltungsgericht hat grundsätzlich von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen. Veränderungen…
…Diese Gebühren sind nach der zitierten Bestimmung mit einer hier nicht zutreffenden Ausnahme auch mit Bescheid festzusetzen. Von einer Doppelverrechnung kann daher keine Rede sein. Grundsätzlich ist nur die Frage, ob ein entsprechender Exekutionstitel vorliegt, Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen einen Pfändungsbescheid (vgl. Liebig, Die Abgabenexekutionsordnung, …
…nicht Sache des Beschwerdeverfahrens ist, da eine Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für diesen Zeitraum (bisher) nicht Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens war. Das Bundesfinanzgericht ist verpflichtet, bei ihrer Entscheidung auf die während des Rechtsmittelverfahrens festgestellten Tatsachen Bedacht zu nehmen und dementsprechend den Spruch des…
…die innergemeinschaftliche Beförderung der ersten Lieferung zugerechnet werden, sofern das Recht, über den Gegenstand wie ein Eigentümer zu verfügen, im Bestimmungsmitgliedstaat der innergemeinschaftlichen Beförderung auf den Zweiterwerber übertragen wurde. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob diese Bedingung in dem bei ihm anhängigen…
…angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Allerdings ist die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes durch die "Sache" beschränkt. "Sache" des Rechtsmittelverfahrens ist jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat. (vgl. ua…
…diese Gesellschaft treffenden Abgaben insoweit hafte, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der ihm als Geschäftsführer bzw. Vorstand auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden könnten. Dabei sei es Sache des Geschäftsführers/Vorstandes, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen habe können, dass die Gesellschaft die anfallenden…
…Entscheidung die Legitimation des Beschwerdeführers zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Abgabenanspruch ergebe; denn würde der Beschwerde des Haftenden gegen seine Heranziehung zur Haftung stattgegeben, so wäre seine gegen den Abgabenanspruch eingebrachte Beschwerde mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Infolgedessen sei Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen den…