…Da Sache des gegenständlichen Berufungsverfahrens ausschließlich der Haftungsausspruch betreffend die Jahresumsatzsteuer 2007 ist und ein Ausspruch einer Haftung in Bezug auf Umsatzsteuervorauszahlungen 1-10/2007 nicht erfolgt ist, war es dem Unabhängigen Finanzsenat verwehrt, eine Haftung für Umsatzsteuervorauszahlungen auszusprechen, die nicht den Gegenstand des erstinstanzlichen…
…ersatzlos) aufzuheben, um einen (neuen) Sachbescheid durch die dafür zuständige erste Instanz zu ermöglichen. Die Berufungsbehörde kann und darf nur über eine Frage entscheiden, die vom Spruch des angefochtenen Bescheides umfasst ist. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist die Berufung, hierüber ist zu entscheiden. Hat also die…
…1. Oktober 2000 gestellten Antrag auf Anwendung des Art. 212 a ZK überhaupt nicht abgesprochen wurde und er daher nicht Gegenstand dieses Rechtsmittelverfahrens ist. Betreffend die Parteistellung und die Vertretungsverhältnisse ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht Folgendes auszuführen: Partei des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens ist ausschließlich die Bf., befugterweise…
…zu verantworten gehabt hatte, sei jedenfalls nicht Gegenstand (also Sache) des Rechtsmittelverfahrens. Im Übrigen sei hinsichtlich der "Privateinkäufe bei der C-GmbH in Passau" festzuhalten, dass es sich dabei - jedenfalls nach den Feststellungen des Spruchsenates nicht - nicht um innergemeinschaftliche Erwerbe gehandelt habe. Damit im Zusammenhang…
…1011), bleiben straflose Nachtaten auch für die Bestimmung der Verjährungsfristen außer Betracht. Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens („Sache“ im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG) ist durch den Inhaltes des Spruches der Finanzstrafbehörde determiniert. Hat der Spruchsenat in seinem Erkenntnis über eine Anschuldigung der Finanzstrafbehörde nicht…
…im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG ist nicht erfolgt, weshalb der Selbstanzeige auch aus diesem Grund strafbefreiende Wirkung nicht zukommt. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § 156 zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst zu…
…Beschwerdevorbringen und ist darauf nicht näher einzugehen. Wie auch die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung bereits ausgeführt hat, ist dessen ungeachtet im Hinblick auf den im Zuge des Rechtsmittelverfahrens vorgelegten, zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossenen und dasselbe Bestandobjekt betreffenden Vertrag vom 20.8.2019 zu prüfen…
…des nunmehr angefochtenen Straferkenntnisses des bezeichneten Spruchsenates dem Bw. zugestellt. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § 156 zurückzuweisen ist, in der Sache selbst zu entscheiden. "Sache" des Rechtsmittelverfahrens ist dabei jene Angelegenheit, die den Inhalt des…
…für einen anderen Anmeldezeitraum durch das Verwaltungsgericht die Sache des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde und somit unzulässig ist (siehe zur insoweit vergleichbaren alten Rechtslage Scheichl/Zauner, ALSAG [2010] § 9 Rz 20), wird der angefochtene Bescheid ersatzlos zu beheben sein." 4. Bisheriger Verlauf des Finanzstrafverfahrens: 4.1…
…28. August 2024 ergibt sich zudem: "Die objektive Tatseite ist nicht Gegenstand dieses Schreibens. Insoweit muss mein Mandant das (längst rechtskräftige) Erkenntnis des BFG vom 28.10.2022 gegen sich gelten lassen." Vor Gründung der C-GmbH hat sich der Beschuldigte bei Frau **V1**, Steuerberaterin…
…Lohnsteuern) hätten ausgezahlt werden dürfen (VwGH 29.06.1999, 99/14/0040). Zur Umsatzsteuer und den anderen haftungsgegenständlichen Abgaben (ausgenommen Lohnsteuer): Ebenso wie bei den anderen Abgaben (mit Ausnahme von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) ist es auch bei der Umsatzsteuer Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen…
…Das Verwaltungsgericht trifft die Verpflichtung, über die Beschwerde - unter Berücksichtigung des Tatsachen- und Rechtsvorbringens des Vorlageantrages - zu entscheiden. Trotz der Einbringung eines Vorlageantrages ist allein die Beschwerde Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Anfechtungsobjekt des Rechtsmittelverfahrens kann nur der angefochtene Bescheid sein. Durch die abschließende Erledigung der Beschwerde…
…mehr anfechtbar ist. Mit einem (rechtskräftigen) Bescheid ist grundsätzlich die Wirkung verbunden, dass über die den Gegenstand des Bescheides bildende Sache abgesprochen wird und dass der Abspruch über die Sache auch für die Behörde - von den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen abgesehen - verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und…
…er diese Gegenstände über die vier übrigen hinaus nicht mitgeführt und es komme den behördlichen Entscheidungsgrundlagen, die wohl ein Ergebnis dienstlicher Probleme beim Grenzüberwachungsposten (GÜP) G. seien, keine Glaubwürdigkeit zu. Im Laufe des Rechtsmittelverfahrens wurden am 20.6.2007 drei der ehemaligen Arbeitskollegen des Bf…
…PV / Vertreter des Finanzamtes = FA) "PV: Der Optionsvertrag wurde tatsächlich nicht abgeschlossen. Die Liegenschaft wurde direkt von der STADT an die Bf. verkauft. FA: Es gibt ebenfalls keine Ergänzungen." Zur rechtlichen Beurteilung führt der PV aus wie in den bisherigen Schriftsätzen im Rechtsmittelverfahren und…
…Überschreitung der "Sache" des Rechtsmittelverfahrens dar (VwGH 27.2.2019, Ra 2018/15/0098). "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zur Last gelegte Tat (zB VwGH 20.5.2019, Ra 2018/02/0043). Schließlich kann auch der Verjährungseinrede des Beschwerdeführers nicht…
…mehr anfechtbar ist. Mit einem (rechtskräftigen) Bescheid ist grundsätzlich die Wirkung verbunden, dass über die den Gegenstand des Bescheides bildende Sache abgesprochen wird und dass der Abspruch über die Sache auch für die Behörde - von den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen abgesehen - verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und…
…€ 70.203,85 eingeschränkt wird. Die auf die Vorjahre entfallenden Teilbeträge können mangels Erfassung eines entsprechenden Zeitraumes im Haftungsbescheid nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens darstellen. Die verdeckten Gewinnausschüttungen resultieren nach den Ausführungen auf Seite 2 der Berufungsentscheidung vom 9. November 2007 aus darlehensweise vom Bw…
…BAO einen neuen abgeleiteten Bescheid erlassen, weil sie den abgeleiteten Bescheid ja rechtswidrig auf Grund eines Nichtbescheides erlassen habe. Als zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens gegen die nichtigen Bescheide wären somit neue abgeleitete Bescheide zu erlassen. Auch aus diesem Grund könne gemäß § 209a BAO keine Verjährung…
…Frage des Vorliegens eines Exekutionstitels Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Der Rückstandsausweis als Exekutionstitel für das finanz(straf)behördliche Vollstreckungsverfahren wurde am 9. November 2023 ausgestellt. Da der Forderungspfändung ein Rückstandsausweis zugrunde lag, wurde der Bescheid betreffend die Pfändung einer Geldforderung zu Recht erlassen. Es ist Sache…