…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das gegenständliche Erkenntnis hängt im Wesentlichen von der Lösung von Sachverhalts- und Beweisfragen und nicht von der Lösung von Rechtsfragen ab. Zur Frage des Vorliegens von Liebhaberei bei vorzeitiger Aufgabe einer…
…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Da insofern mangels Rechtzeitigkeit ein entsprechender Rechtsanspruch nicht vorliegt, sieht das Bundesfinanzgericht von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung ab. Strittig ist: A. Wie sind die fiktiven Anschaffungskosten als Afa-Basis zu errechnen? B. Liegt Liebhaberei vor bzw…
…der Liebhabereivermutung, wenn ihr der wirtschaftlichen Realität am nächsten kommende Sachverhaltsannahmen zugrunde liegen, nicht hingegen, wenn sie für den Standpunkt des Vermieters günstig ist (zB VwGH vom 28. Juni 2006, 2002/13/0036). Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine durch die Abgabenbehörde auf der…
…sachverhaltsmäßigen Grundlagen für die Liebhabereibeurteilung ausreichend zu ermitteln. Die Frage der Ertragsfähigkeit einer Betätigung ist nämlich eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung (und Beweiswürdigung) zu lösende Tatfrage (vgl. VwGH 30.10.2003, 2003/15/0028). Zur Liebhaberei wird von Seiten der Beschwerdeführerin in rechtlicher Hinsicht…
…der Außenprüfung an, dass sie nach eingehender Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen und Würdigung aller vorgebrachten mündlichen Ergänzungen zu dieser Rechtsansicht gelangte. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Behörde auf die im Rahmen des Prüfungsverfahrens am 18.10.2011 an Herrn Amtsdirektor [Name] übermittelte Stellungnahme zur Liebhabereibeurteilung…
…Steuerliche Liebhaberei2, Rz 309). Voraussetzung für die Annahme einer so genannten Unwägbarkeit ist, dass diese nicht von vornherein zu erwarten oder bekannt war und eine an Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen orientierte, rasche Reaktion erfolgt (VwGH 03.07.1996, 92/13/0139). Bei der Frage von Hinderungsgründen für die…
…Judikatur und Literatur zur Frage der Liebhaberei von Mietobjekten stellt ausschließlich auf die Gesamtgewinnfähigkeit des jeweiligen Objektes ab. Es gibt keine Regel, welche die willkürliche Auseinandertrennung von Verlustjahren mit Gewinnjahren vorsieht; dies wäre nur dann denkbar, wenn es sich um eine Änderung der Bewirtschaftungsart handelt…
…Judikatur und Literatur zur Frage der Liebhaberei von Mietobjekten stellt ausschließlich auf die Gesamtgewinnfähigkeit des jeweiligen Objektes ab. Es gibt keine Regel, welche die willkürliche Auseinandertrennung von Verlustjahren mit Gewinnjahren vorsieht; dies wäre nur dann denkbar, wenn es sich um eine Änderung der Bewirtschaftungsart handelt…
…sowie auch der Top 10 + 11 unstrittig, da ja Gesamtüberschüsse geplant waren und auch tatsächlich innerhalb 16 bzw. 12 Jahren erzielt worden sind. 4. Die Abgabenbehörde führt weiters in einem Abschnitt "keine durchgehende "Liebhabereibetrachtung aufgrund Nachstiftung" aus, dass der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Nachstiftung keine…
…aus. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Aktenmaterial sowie aus dem Vorbringen des Bf. und ist unbestritten. 1.) Umsatzsteuerbescheide 2008 - 2012, Einkommensteuerbescheide 2008 - 2011: Vor einer Prüfung von erklärten negativen Einkünften nach den Gesichtspunkten der Liebhaberei hat zunächst die Beurteilung der Frage zu erfolgen…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Beschwerdegegenständlich war die Frage der Rechtmäßigkeit der von der belangten Behörde vorgenommenen Liebhabereiqualifizierung der Betätigung des Beschwerdeführers in den beschwerdegegenständlichen Jahren 2009 bis 2012. Ab dem Jahr 2000 übte der Beschwerdeführer neben einer Beschäftigung in einem Dienstverhältnis eine betriebliche Tätigkeit aus, die…
…darauf gestützt, dass die Tätigkeit in der (von den Eigentümern gewollten) betriebenen Form (2-Piloten, Wettbewerb, Fixkosten, die nicht reduzierbar sind) keine realistische Chance auf Gewinne bietet. Strukturelle Verbesserungsmaßnahmen wurden nicht aufgezeigt. Diese Sachverhaltselemente, die für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht im Sinne der Liebhabereiprüfung nach §…
…als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei oder als steuerlich relevante Einkunftsquelle einzustufen ist: Die Beurteilung dieser Frage hat an Hand der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung BGBl…
…nicht automatisch Liebhaberei nach sich zögen. Werde eine Liegenschaft, deren Vermietung objektiv die Chance gehabt hätte, innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraumes einen Gesamtüberschuss zu erwirtschaften, verschenkt, dann habe die schenkungsweise Übertragung der Einkunftsquelle für sich allein keine Auswirkung auf die Frage der Liebhaberei; mit der Schenkung…
…ist die materiellrechtliche Frage der möglichen Auswirkung auf den Sachbescheid schon im Wiederaufnahmeverfahren zu prüfen (vgl. VwGH 02.03.2006, 2002/15/0017). Die belangte Behörde ist aufgrund der Feststellung des Prüfers im Abgabenverfahren davon ausgegangen, dass die Betätigung der Beschwerdeführerin "ertragsteuerliche Liebhaberei" im Sinne…
…abgeschlossener Zeitraum vor, der der Liebhabereibeurteilung zu unterziehen ist (UFS 21.4.2008, RV/0760-G/07; UFS 23.12.11, RV/0068-K/09, unter 2012/15/0032 mit Beschluss vom 24.10.2013 abgelehnt). Dabei kommt auch der Frage Bedeutung zu, ob nicht…
…F/11; UFS 2.3.2004, RV/1758-W/03; UFS 1.10.2010, RV/0484-F/08). Es liegt Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinn vor. Die Frage der Liebhaberei ist nach der Liebhabereiverordnung (LVO, BGBl. II Nr. 33/1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997…
…Bl. 25/2011 E-Akt) wurde die Möglichkeit der Erzielung eines Gesamtüberschusses offenbar nicht in Zweifel gezogen. Für die Frage der Liebhaberei ist zudem maßgeblich, ob die Einstellung der Vermietung und der Verkauf einer Eigentumswohnung auf gewöhnliche Risiken oder Unwägbarkeiten zurückzuführen ist (Rauscher/Grübler, aaO…
…werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten." § 1 der Liebhabereiverordnung (LVO) idF BGBl. II…
…Z 3 Liebhabereiverordnung gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Strittig ist in erster Linie die Frage, ob es im Jahr 2009 zu einer Änderung der Bewirtschaftung und…