…Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2010 bis 2013. Als Begründung gab der Bf. im Wesentlichen an, dass seine Renten in Finnland bzw. Deutschland bereits besteuert worden seien und er der Ansicht sei, eine zusätzliche Besteuerung in Österreich sei unzulässig. Mit Beschwerdevorentscheidungen, jeweils vom 24.11.2014…
b) Der Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gilt bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. 410. a) § 33…
…dass er für ein weiteres Kind in Finnland die vollen Unterhaltszahlungen geleistet habe und den ganzen Familienbonus Plus beantrage. Das FA veranlagte den BF mit Bescheid vom 30.09.2020 zur Einkommensteuer 2019 wobei dem BF für die drei in Österreich lebenden Kinder ein Familienbonus…
…und damit diese als eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie ansehen zu können (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-246/08, EU:C:2009:671, Rn. 51). 35 Zum anderen ist festzustellen, dass die Bedingungen…
…Bestätigung der Rechtsmeinung der Finanzverwaltung entfallen und somit von einer korrekten Besteuerung im Empfängerland ausgegangen werden, wenn die Rechnung oder die Zusammenfassende Meldung berichtigt wurde und es keine fundierten Hinweise auf Betrug oder Missbrauch gibt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien…
…Bf.) beantragte am 6. Mai 2021 über FinanzOnline die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihren am ***GebDat1*** in Finnland geborenen Sohn ***K1*** ab Juni 2017 und für ihre am ***GebDat2*** in der Schweiz geborene Tochter ***K2*** ab Juli 2020. Nachdem die Bf. einem Ersuchen des Finanzamtes…
…den Niederlanden, Norwegen, Finnland und Polen erzielt hat) im Inland der Besteuerung unterliegt sowie - ob hinsichtlich der Jahre 2008, 2011 und 2012 bereits die Verjährung eingetreten ist (Frage der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist wegen hinterzogener Abgaben). Bezüglich der Einkommensteuer 2016 beantragt der Bf., die Einkommensteuer…
…lautete auf den Bf. und seine (damalige) Ehegattin. Im strittigen Zeitraum hatte der Bf. jeweils Fahrzeuge in Österreich angemeldet. Bis dato hat der Bf. in Finnland für seine Tätigkeiten keine Einkommensteuer entrichtet. Zur Genesung bzw. Rehabilitation kam der Bf. jeweils nach Österreich. So etwa laut…
…b) § 33 Abs. 3a, Abs. 4 und Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2022 sind für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn…
…b) § 33 Abs. 3a, Abs. 4 und Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2022 sind für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn…
…Ist mangels Vorliegen von Daten keine Auszahlung durchführbar, ist ein Antrag zu stellen, wobei § 10 Abs. 3 keine Anwendung findet. 2. Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben…
…oder Zypern aufgehalten haben oder aufhalten, erfolgen im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe automationsunterstützt, soweit auf Grund der im Familienbeihilfenverfahren vorhandenen Daten eine Auszahlung durchführbar ist. b) Der Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande…
…Ist mangels Vorliegen von Daten keine Auszahlung durchführbar, ist ein Antrag zu stellen, wobei § 10 Abs. 3 keine Anwendung findet. 2. Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben…
…in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. (…) Dadurch dass sich nun im Falle der Auslieferung der Maschinen von Finnland der Gegenstand am Ende der Beförderung nicht in Österreich befindet, kann Österreich keinesfalls Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbes sein. Unter Beachtung…
…Ist mangels Vorliegen von Daten keine Auszahlung durchführbar, ist ein Antrag zu stellen, wobei § 10 Abs. 3 keine Anwendung findet. 2. Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben…
…oder Zypern aufgehalten haben oder aufhalten, erfolgen im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe automationsunterstützt, soweit auf Grund der im Familienbeihilfenverfahren vorhandenen Daten eine Auszahlung durchführbar ist. b) Der Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande…
…Ist mangels Vorliegen von Daten keine Auszahlung durchführbar, ist ein Antrag zu stellen, wobei § 10 Abs. 3 keine Anwendung findet. 2. Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben…
…Ist mangels Vorliegen von Daten keine Auszahlung durchführbar, ist ein Antrag zu stellen, wobei § 10 Abs. 3 keine Anwendung findet. 2. Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben…
…sowie ein Säumniszuschlag in Höhe von EUR 20.414,90 aus, welche bis 30.6.2021 gestundet sind. Diese Abgaben haben folgenden Ursprung: Im Jahr 2011 hat die Gesellschaft innergemeinschaftliche Erwerbe in Finnland (Zollfreihafen Hamina) verwirklicht, wobei sie mit ihrer österreichischen UID-Nummer aufgetreten ist…
…Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht, sind (zur Gänze) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei den Pensionen des Bf. aus Deutschland und Finnland handelt es sich um Einkünfte, die durch das jeweilige Abkommen in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt sind. Progressionsvorbehalt bedeutet, wie…