…Für § 29 FinStrG wurde keine spezielle Inkrafttretensregelung im Zusammenhang mit der FinStrG- Novelle 2010 vorgesehen, sodass auch § 29 Abs. 6 FinStrG gemäß § 265 Abs. 1p FinStrG mit 1.1.2011 in Kraft trat. Die materiell-rechtlichen Änderungen durch die Finanzstrafgesetznovellen unterliegen dem Günstigkeitsvergleich. Wesentlich ist…
…Entscheidung (zu § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I 104/2010) wurde in der Folge mit Beschluss des VfGH vom 26.11.2018, E 2242/2017 mit folgender Begründung abgelehnt: "Soweit die Beschwerde verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit der…
…14w; 11Os23/16s). Die verfahrensgegenständlichen Selbstanzeigen wurden nach der FinStrG- Novelle 2010 (in Kraft getreten am 1.1.2011) erstattet, zudem gibt es aus der Zeit vor dieser Finanzstrafgesetznovelle auch kein Judikat des VwGH oder OGH zur Zulässigkeit einer weiteren Selbstanzeige hinsichtlich desselben Abgabenanspruches. Diese…
…entfällt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am 1.1.2011 eine eigenständige Entrichtungsvorschrift normiert, die sich gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2014, BGBl I Nr. 65/2014…
…das Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Dort heißt es auszugsweise: „Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: ‚Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10…
…Verwaltungsgerichtshof auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes festgestellt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden…
…verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: „Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt…
…des § 29 Abs. 2 FinStrG durch die Finanzstrafgesetznovelle 2010 kann nur bei tatsächlicher Schadensgutmachung und rechtzeitiger Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten nach Erstattung einer Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung erlangt werden. Nicht nachvollzogen werden kann insoweit das Vorbringen des Verteidigers in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht dahingehend…
…kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung binnen Monatsfrist zu entrichten, wobei auch nach wie vor Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) von höchstens zwei Jahren gewährt werden könnten. Bei den verfahrensgegenständlichen Tatzeiträumen, die vor der Finanzstrafgesetznovelle 2010 liegen, ist zwar prinzipiell ein Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs. 2 FinStrG) vorzunehmen. Dazu…
…entstandenen Nebenanspruch trifft. § 80 Abs. 1 ist sinngemäß anwendbar. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt. Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz u.a. folgender § 30a Abs. 5 eingefügt: "Unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR-DG…
…Abgabenerhöhung nach § 30a FinStrG liegt nicht vor. Allgemeine Ausführungen zu § 30a FinStrG (siehe auch BFG 03.11.2015, RV/7104788/2015) Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010 (BGBl I 2010/104, gültig ab 1.1.2011) wurde mit dem § 30a FinStrG eine Bestimmung geschaffen, die es ermöglichen…
…gilt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am 1.1.2011 eine eigenständige Entrichtungsvorschrift normiert, die sich gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2014, BGBl I Nr. 65/2014…
…gilt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am 1.1.2011 eine eigenständige Entrichtungsvorschrift normiert, die sich gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2014, BGBl I Nr. 65/2014…
…gilt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am 1.1.2011 eine eigenständige Entrichtungsvorschrift normiert, die sich gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2014, BGBl I Nr. 65/2014…
…Selbstanzeige als Rechtsinstrument ein Benefizium darstellt, wobei an die Erlangung der Straffreiheit strenge Regeln geknüpft sind. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am 1.1.2011, eine eigenständige Entrichtungsvorschrift normiert. Die - so wie…
…Schlussbesprechung die Festsetzung einer Abgabenerhöhung hinsichtlich der Nachforderungen laut Tz 2 bis 5 des Prüfungsberichtes beantragt. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 30a FinStrG: Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010 (BGBl I 2010/104, gültig ab 1.1.2011) wurde mit dem …
…Ergänzungen) der verwaltungsstrafgesetzlichen Regelung nachgebildet worden (ErläutRV 295 BlgNR VIII. GP, 70). Im Verwaltungsstrafverfahren ist gemäß § 24 VStG im Hinblick auf die Gewährung der Akteneinsicht § 17 AVG anzuwenden. Mit der Finanzstrafgesetznovelle 1974 (BGBl. Nr. 335/1975 idF BGBl. Nr. 381/1975 (DFB) idF BGBl. Nr…
…Hausdurchsuchungen bestehende Rechtslage hat gelautet: " D. Hausdurchsuchung [...] § 93. [FinStrG] (1) {Fassung laut BGBl I 2010/104 ab dem 1.1.2011} Die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß …
…Räumlichkeiten, darf in der Regel nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden. Dieser Befehl ist den Beteiligten sogleich oder doch innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen."). Der Materiengesetzgeber hat im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens seit der Finanzstrafgesetznovelle 1985, BGBl 1985/571, die…
…sondern das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft. Ein bedeutende Änderung im Zusammenspiel Finanzstrafbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht ergab sich in der Folge durch die Finanzstrafgesetznovelle 2007, BGBl I 2007/44 ab 1.1.2008. Rechtliche Grundlagen ab 1.1.2008: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die…