…§ 46 Abs.1 lit.a) FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 1.2.2010 gegen den Bescheid des (durch ADir. Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde (erster Instanz) vom 11.1.2010, Zl. 520000/90177/07/2008 (Strafnummer 520000/2010/00002-001…
…eines (ersten) Säumniszuschlages, folgendes Erkenntnis gefällt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. Dezember 2012 hat das Finanzamt F als Finanzstrafbehörde (erster) Instanz in dem…
…c FinStrG eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz als Organ des Zollamtes Graz vom 12. August 2019, Strafnummer 700…
…idF vor dem BGBl I 2013/14 (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012; FinStrG aF) war zur Durchführung des gegen den genannten Beschuldigten am 21. November 2011 wegen des ihm zur Last gelegten Finanzvergehens Finanzstrafverfahrens das eingeschrittene Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz Zollamt zuständig. Gemäß § 58 Abs. 2 lit…
…In diesem Verfahren hat die Finanzstrafbehörde auf den Inhalt der außer Kraft getretenen Strafverfügung keine Rücksicht zu nehmen und kann auch eine andere Entscheidung fällen. Gemäß § 115 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz im Untersuchungsverfahren den für die Erledigung der Strafsache maßgebenden Sachverhalt von Amts…
…Antrag der Staatsanwaltschaft Voruntersuchungen gegen den Bf. eingeleitet. Die Prüfungsabteilung Strafsachen sei dabei (in Zusammenwirken mit dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz) mit den weiteren Ermittlungen und mit der Legung einer Schlussanzeige beauftragt worden. Das Strafverfahren selbst sei gemäß § 412 StPO aF bis zum Vorliegen…
…Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf. Die Anzeigeerstattung der damaligen Prüfungsabteilung Strafsachen am 21.9.2001 an die Staatsanwaltschaft beruhte auf folgenden Rechtsgrundlagen: § 82 Abs. 1 FinStrG: Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen…
…[ergänze wohl nochmals: 46 Abs. 2] FinStrG iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG unter Bedachtnahme auf das Straferkenntnis des Einzelbeamten als Organ des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Juli 2013, StrNr.3, eine zusätzliche Geldstrafe von € 40.000…
…Y. ) vom 04.02.2010, die Niederschrift des o.a. Zollamtes vom 04.02.2010, als Finanzstrafbehörde erster Instanz, über die Vernehmung des Bf.,als Verdächtigten sowie das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien, als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vom 222 , Zl. bbb steht fest, dass…
…"Niederschrift über die mündliche Verhandlung gemäß § 135 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vor dem Spruchsenat des FA-2 als Finanzstrafbehörde erster Instanz" in der Überschrift). Hätte lediglich bei der Ausfertigung bzw. bei der Unterfertigung ein Irrtum über die Identität des eingeschrittenen Spruchsenates - als Flüchtigkeitsfehler sowohl der Schriftführerin…
… 58 zuständigen Finanzstrafbehörde erster Instanz kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vermeidung von Verzögerungen oder Erschwerungen des Verfahrens oder zur Verkürzung der Verwahrung oder der Untersuchungshaft eines Beschuldigten, für die Durchführung des Finanzstrafverfahrens eine andere sachlich zuständige Finanzstrafbehörde bestimmt werden. (2) Die Verfügung gemäß…
…Verdachtes der Abgabenhinterziehung eingeleitet worden, wobei das Finanzamt Wien-3 als Finanzstrafbehörde "erster Instanz" mit der Durchführung zweckdienlicher Ermittlungen beauftragt wurde. Im März 2017 habe D nochmals wegen desselben Sachverhaltes Anzeige wegen Abgabenhinterziehung beim Finanzamt Wien-4 mündlich Anzeige erstattet, worüber eine Niederschrift aufgenommen worden…
…700000/00000/07/2012, wegen der widerrechtlichen Verwendung eines ausländischen unverzollten Kraftfahrzeuges die Abgaben vor. Am 14. Jänner 2013 wurde Frau A im Rahmen einer niederschriftlichen Vernehmung vor dem Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz mitgeteilt, dass das in Rede stehende Fahrzeug gemäß § 26 ZollR…
… 175 [FinStrG]. (1) [....] (2) Ist eine Freiheitsstrafe [Ersatzfreiheitsstrafe] zu vollziehen, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz [die Finanzstrafbehörde] den auf freiem Fuß befindlichen rechtskräftig Bestraften schriftlich aufzufordern, die Strafe binnen einem Monat nach der Zustellung der Aufforderung anzutreten. Die Aufforderung hat die Bezeichnung des zuständigen…
…Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 22. März 2013 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. März 2013, Strafnummer 001, in der Sitzung am 4. Febraur 2014 in…
…III. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Mit Strafverfügung des damaligen Finanzamtes Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. Jänner 1998, Straflistennummer (StrLNr.) 31/1997, zugestellt am 9. Februar…
…führen. Die Verbindung mehrerer Finanzstrafverfahren durch die selbe Finanzstrafbehörde erster Instanz nach § 61 FinStrG ist eine verfahrensrechtliche Anordnung, der kein Bescheidcharakter zukommt (vgl. Fellner, Finanzstrafgesetz, §§ 58-64 Tz. 21; VwGH 25.06.2008, 2008/15/0008). Wenn zur Verfolgung mehrerer Finanzvergehen dieselbe Finanzstrafbehörde zuständig ist…
…die Frage, welches Finanzvergehen zu bestrafen wäre. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Rechtsmittelbehörde eine von der Finanzstrafbehörde (erster Instanz) nicht gebotene Begründung nachholen darf und dabei auch Tatsachen zu berücksichtigen hat, die ihr während des Rechtsmittelverfahrens bekannt geworden sind (vgl. VwGH…
…4]). Die Verbindung mehrerer Finanzstrafverfahren durch die selbe Finanzstrafbehörde erster Instanz nach § 61 FinStrG ist eine verfahrensrechtliche Anordnung, der kein Bescheidcharakter zukommt (vgl. Fellner, Finanzstrafgesetz, §§ 58-64 Tz. 21; VwGH 25.06.2008, 2008/15/0008). Wenn zur Verfolgung mehrerer Finanzvergehen dieselbe Finanzstrafbehörde zuständig ist…
…abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim damaligen Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat als Organ des damaligen Zollamtes Graz vom 12. August 2018, Zahl…