…Lebzeiten der Ehegattin des Bf. im Jänner 2018 nicht zumutbar war. Während mit der Abgabenerklärung 2018 noch Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 7.127 € und Familienheimfahrtkosten in Höhe von 1.800 € jeweils als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG geltend gemacht…
…Beschwerde geltend gemachten Familienheimfahrtkosten für den Zeitraum 02-12/2018 die Anerkennung des Werbungskostencharakters wegen Fehlens der Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.12.2018 abzusprechen. Es war daher der Antrag auf Anerkennung von Familienheimfahrtkosten in Höhe…
…B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 beantragte der Ehegatte einer in Polen wohnhaften Pensionistin die Anerkennung von Familienheimfahrtskosten in Höhe von 2.000 € sowie Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 2.280 € als Werbungskosten gemäß …
…des Bf. vom 06.03.2019 Über das abgabenbehördliche Ergänzungsersuchen zur Abgabenerklärung 2018 vom 04.03.2019 hinauf wurde mit dem Schreiben des Bf. vom 06.03.2019 zu den geltend gemachten Werbungskosten, was die "Familienheimfahrtkosten" iSd § 16 EStG 1988 anbelangt, im Wesentlichen vorgebracht, dass…
…Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte | -2.584,65 | € | Werbungskosten laut Parteieneinigung | -1.167,22 | € | Holster | -29,90 | € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit- NEU | 17.612,62 | € | Familienheimfahrtkosten Feststehender Sachverhalt: Der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. AB und die weiteren Senatsmitglieder Mag. CD, Mag. EF und Mag. GH im Beisein des Schriftführers IJ in der Beschwerdesache NN, Adresse1, über die Beschwerden vom 27. Februar 2012 bzw. vom 22. Mai 2102…
Aus dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers, das auch die belangte Behörde ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt hatte, geht hervor, dass der Beschwerdeführer zunächst in seinem Reihenhaus in Ort1, einer Gemeinde nördlich der Stadt Salzburg gelebt hat. Im Herbst 2007 ist der Beschwerdeführer zur Absolvierung eines Universitätsstudiums…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 05.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 25.02.2015, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache DI A.A. A., A-Straße 10/13, 1XXX Wien, vertreten durch Mag. Cornelia Ahmadian, geborene Böhler, von der Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, Schönbrunnerstraße 222/Tür…
…doppelten Haushaltsführung beim Bf. für das Jahr 2014 nicht vorgelegen sind, sind die Familienheimfahrtskosten zwischen der Hauptwohnsitzadresse des Bf. in Wien und dem Aufenthaltsort der Bf.-Ehegattin und den gemeinsamen Kindern in A-Stadt dem Bereich der privaten Lebensführung des Bf. im Jahr 2014 zuzurechnen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Roman Galehr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Juni 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., PLZ Ort, Straße, vertreten durch Jirovec & Partner Rechtsanwalts GmbH, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, und Mag. Erwin KLAUS Steuerberatungs GmbH, 2120 Wolkersdorf, Withalmstraße 1/3/7, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RMS in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 15. Juni 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Y X vom 23. Mai 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WTM Maaß Steuerberatungs- gesellschaft mbH., Breitwiesergutstraße 23, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 1. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 13.8.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 21.07.2015, StNr betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RMS in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 04.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 10.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Rauner, die RichterinR sowie die fachkundigen Laienrichter Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH & Co KG, Mehrlgasse 7, 5600 St. Johann/Pg., über die Beschwerde vom 06.07.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf , gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 30. Mai 2014, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2010 bis 2012 zu Recht erkannt: Die bekämpften Bescheide…