…wobei für die gemäß § 171 Abs. 1 FinStrG ein Monat nach Rechtskraft der Entscheidung (also am 5. Jänner 2020) fällig werdende Geldstrafe und die pauschal festgesetzten, fällig werdenden Verfahrenskosten jeweils eine (verspätete) Fälligkeit für den 20. Jänner 2020 ausgewiesen war (Kontoabfrage). Darüber ist eine Buchungsmitteilung…
…zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird betreffend Herrn ***Bf2*** stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates im Strafausspruch wie folgt abgeändert: Über Herrn ***Bf2*** wird gemäß § 15 Abs. 1 erster Strafsatz WiEReG eine Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00, (in Worten: zehntausend…
…der komplette Rückstand am Strafkonto beglichen. Weitere Pfändungen sind nicht erfolgt. Beweiswürdigung: Die oben dargestellten Buchungen ergeben sich aus den Daten des Abgaben- bzw. Strafkontos sowie der Beschwerde und sind unbestritten. Rechtslage: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen…
…Vermögen der Beschwerdeführerin eröffnet worden sei und die Festsetzung eines Säumniszuschlages unzulässig sei, wenn sie an eine Insolvenzforderung anknüpfe. Zudem beantragte die Beschwerdeführerin in eventu den Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 7 BAO nicht festzusetzen, da kein grobes Verschulden vorliege, weil die Entrichtung der Geldstrafe unmöglich…
…2015 , StrNr. X , wurde der Beschwerdeführer wegen Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 49 Abs. 1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe von € 4.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen bestraft. Die Kosten…
…FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 46.800,00 und [gemäß § 20 FinStrG] für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von neunzig Tagen verhängt worden sind. Dieses Straferkenntnis ist am 5. Jänner 2018 rechtskräftig geworden; die Fälligkeit der Geldstrafe ist am…
…Vermögen entzogen ist. Diese Fälligkeit war im gegenständlichen Fall am 25. Februar 2010 eingetreten. Lediglich auf Antrag kann - unter Wahrung des Strafzweckes - auch für verhängte Geldstrafen eine Zahlungserleichterung gewährt werden, wobei gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG die Normen der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß (vgl. VwGH 24…
…dieser Bestimmung mit der Geldstrafe von € 10.000,00 (in Worten: EURO zehntausend) im Uneinbringlichkeitsfall 14 (vierzehn) Tagen Ersatzfreiheitsstrafe bestraft. Gemäß § 185 FinStrG seien die mit € 500,00 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Zu den Entscheidungsgründen wird im Erkenntnis ausgeführt: "Zur Person: Der am …
…dass die Verbuchung der Geldstrafe auf einem beim Amt für Betrugsbekämpfung geführten Strafkonto erfolgt und nicht auf dem beim Finanzamt Österreich geführten Abgabenkonto. Dieser Umstand fiel dem Beschwerdeführer erst auf, nachdem bereits die Fälligkeit eingetreten war. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Überrechnung eines Betrages von…
…Verfahren bei Gericht wurde mit der Geschäftszahl angeführt. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechts-, Säumnisfolge der Versäumung einer Frist zur Entrichtung von Abgaben. Der Säumniszuschlag soll die rechtzeitige Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sicherstellen. Im vorliegenden Sachverhalt hat der Beschwerdeführer die Zahlungsfrist und Fälligkeit der Geldstrafe versäumt…
…des Bf. Strafkonto 07*** ist ersichtlich, dass die Geldstrafe von € 24.000,00 am Fälligkeitstag zur Gänze unberichtigt aushaftete. Das Zahlungserleichterungsansuchen vom 09.10.2016 wurde jedenfalls erst nach Eintritt der Fälligkeit der Geldstrafe und damit nicht zeitgerecht im Sinne des § 230 Abs. 3…
…eindeutige, auf keinen Fall gerechtfertigte Sonderverfolgung seiner Person fortsetze, werde der Bf. dagegen auch rechtliche Schritte einleiten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 171 Abs. 1 FinStrG werden Geldstrafen mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Tritt die Fälligkeit an einem Samstag, Sonntag…
…im gegenständlichen Abgabenzeitraum 2017 bis 2022 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe bekanntgegeben und zwar: UVA 08/2020 in Höhe von € 1.240,06 UVA 12/2020 in…
…mit, dass eine Buchungsmitteilung über die Festsetzung der Geldstrafe am 23.11.2021 sehr wohl ergangen sei. Darüber hinaus stelle die Unkenntnis einer Rechtslage durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter keinen minderen Grad des Versehens dar und wurde bei der mündlichen Verhandlung nicht über die Fälligkeit gesprochen…
…noch mit Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. April 2015, GZ. BMFxxxxx, ein Betrag von € 6.202,00 gemäß § 187 FinStrG gnadenweise nachgesehen. Der verbleibende Geldstrafenbetrag wurde mittels Teilzahlungen, zuletzt am 4. Februar 2016, entrichtet (Abfrage Strafkonto, Finanzstrafakt, StrNr. 053/2012/00330-001…
…der Hundesteuer für zwei Hunde folgendes Erkenntnis gefällt: Über die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) und § 5 des Gesetzes über das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR) wie folgt entschieden: I. Die unter Pkt. 2 des Straferkenntnisses verhängte Geldstrafe…
…Im Allgemeinen liegt bei Unmöglichkeit der Entrichtung z.B. bei Zahlungsunfähigkeit kein grobes Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen vor (vgl. dazu Ritz, aaO, § 217 Tz. 47). Berücksichtigt man weiter, dass sich der Beschwerdeführer am 2. Dezember 2013, sohin bereits vor Fälligkeit der Geldstrafe (15…
…2023 in der Zeit vom 13.01.2024 bis 23.2.2024 nicht nachgekommen zu sein. Er hat dadurch das Finanzvergehen nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG begangen. Über Herrn ***Bf1*** wird gemäß § 15 Abs. 1 Z. 2 zweiter Strafsatz WiEReG eine Geldstrafe in…
…zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird betreffend Herrn ***Bf2*** stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates im Strafausspruch wie folgt abgeändert: Über Herrn ***Bf2*** wird gemäß § 15 Abs. 1 erster Strafsatz WiEReG eine Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00, (in Worten: zehntausend…
…geringen Verschuldens des Beschuldigten hier die Voraussetzungen für ein Vorgehen gem. § 25 FinStrG bzw. für die wesentliche Herabsetzung der verhängten Geldstrafe gegeben wären. Beweis: Einvernahme Beschuldigter Es wird daher beantragt, die angefochtene Strafverfügung ersatzlos zu beheben, in eventu die angefochtene Strafverfügung zu beheben und gem. …